Hilfe,ich habe ein Grundstück gekauft wovon ein Teil mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet ist, aus dem Notarvertrag geht hervor das die Dame alle anfallenden Kosten für diese Teilfläche selber zu tragen hat,dieser Verpflichtung kommt sie seit Jahren nur
teilweise nach, sie zahlt nur Wasser, Abwasser und Strom für Grundbesitzabgaben und Müll ,Versicherungen und Strassenreinigung kommt sie nicht auf .Um das ein für allemal zu klären bin ich dem Haus und Grundbesitzerverein beigetreten ,ich habe eine Abrechnung mit allen Anlagen erstellt, für drei Jahre rückwirkend den so lange habe ich mich hinhalten lassen .ich habe ihr auch eine Ratenzahlung angeboten ohne Erfolg ,dann habe ich einen Mahnbescheid erlassen und die Sache ging vor Gericht ,sie zahlt auch keine Abschläge.Zu meinem Unverständniss habe ich den Prozess verloren mit der Begründung ;die Abrechnung wäre unverständlich .Ich hätte sie ja noch genauer aufgeschlüsselt wenn es sein muß,die Dame geht jetzt dafon aus das sie gar nichts zu zahlen brauch dabei wollte ich vor gericht nur klären was sie genau alles zu zahlen hat ,darauf ist man gar nicht eingegangen. Jetzt stehe ich da nicht nur mit den Nebenkosten von drei Jahren sondern auch mit allen Anwaltskosten und Gerichtskosten.Gestern war in "Akte 04 " ein Bericht wenn die Nebenkostenabrechnung unverständlich ist muß der Beklagte gar nichts zahlen .Weiß hier noch einer Rat ?
wiederspruch
8. Dezember 2004
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Frage vom 8. Dezember 2004 | 12:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederspruch
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2004 | 22:31
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 92x hilfreich)
Hallo Karina,
das ist so richtig. Jedwede Nebenkostenforderungen müssen umfassend, verständlich, nachvollziehbar unter Vorlage der Belege (die notfalls auch bei Dir eingesehen werden können, damit nicht alles auf Deine Kosten kopiert werden muß) überlassen werden.
Wenn Deine Abrechnung also nicht detailliert und nachvollziehbar war, dann gilt die Klage als unschlüssig und wird abgewiesen.
-- Editiert von Runa am 09.12.2004 08:08:40
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