-- Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland --

20. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
456auf See und vor Gericht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
-- Deutscher Bußgeldbescheid im EU-Ausland --

Hallo Alle!

Wer hat Wissen, Zeit und Lust mir zu antworten? Mein Dank wir demjenigen ewig folgen!!

Ein Bekannter, wohnhaft in Polen, hat mit seinem polnischen Auto in Deutschland im Halteverbot gestanden, der Bußgeldbescheid wurde von der zuständigen Stelle nach Polen zu meinem Bekannten geschickt. OWi 25€, Kosten d. Verfahrens 20€.

Macht zusammen 45€ ---> Nun besagt aber das Vollstreckungsabkommen dass Bußgelder erst ab einer Höhe von 70€ eingetrieben werden!

Kann mein Bekannter den Bußgeldbescheid getrost ignorieren? Würde da noch was kommen oder ihm bei der erneuten Einreise nach Deutschland Probleme bereiten?

Sonst was zu beachten?


UND: Ist die Sache nicht eh schon verjährt wenn die OWi im Januar geschehen war, der Bußgeldbescheid aus'm Mai ist und und kein weiterer Briefverkehr stattfand?!?


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14 Antworten
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#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Er braucht nicht zu bezahlen, es ist möglich, das bei Widereinreise und einer Kontrolle der Bußgeldbescheid vollstreckt wird, wenn dieser Rechtskräftig wurde.
Zum Thema Verjährung, es gibt eine ganze Anzahl von Maßnahmen die die Verjährung unterbricht, so z.B die Anordnung des Anhörungsbogens, dieser muß einen nicht zugehen, da bereits die Anordnung die Verjährung unterbricht, ob und welche Verjährungsunterbrechenden Maßnahmen eingeleitet wurden, lässt sich evtl. in einen Persönlichen Gespräch mit der Bußgeldstelle klären, oder über Aktenkeinsicht, diese kann aber nur ein Anwalt tun.

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#2
 Von 
456auf See und vor Gericht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

...Damit der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird muss wohl Widerspruch eingelegt werden, haben wir 2 Wochen Zeit ab Eingang des Briefes.

---> Gilt der Poststempel rechtlich als Eingangsdatum oder wirklich der tatsächliche Posteingang in Polen - 2 bis 3 Tage nach Poststempel.

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der Bußgeldbescheid wird am 15. Tag nach den Datum, was der Postbote auf dem gelben Umschlag geschrieben hat Rechtskräftig, wenn bis dahin der Einspruch nicht bei der Bußgeldstelle eingegangen ist.

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#4
 Von 
456auf See und vor Gericht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Bußgeldbescheid kam nicht im gelben Umschlag sondern ganz normal per Post. Auf dem grauen Umschlag ist ein Poststempel einer Postsortieranlage in Deutschland, auf polnisch ist nichts vermerkt.
Das Datum ist der 06.06.11, heute ist der 20ste - genau 14 Tage!
Wäre die Frist morgen schon abgelaufen oder könnt ich noch 'nen einspruch hinbringen?

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#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Trägt das Schreiben auch den Namen Bußgeldbescheid?
Es fehlen eigentlich noch 3,50 EUR Gebühren für die Zustellung, aber wenn hier gar nicht förmlich zugestellt wurde, wurde die Gebühren vermutlich gar nicht mit abgerechnet.
Ob der Bußgeldbescheid somit rechtskonform zugestellt wurde, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Zum Einspruch, dieser müsste heute noch bei der Bußgeldstelle eingehen.

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#6
 Von 
456auf See und vor Gericht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Na, genau das wollt ich nicht lesen. Trotzdem Danke!
Ist es rechtlich so dass der Poststempel als Eingangsdatum beim Empfänger gilt?
Er hat den Brief am 07.06.11 bekommen, folglich wäre der letzte Einspruchstermin morgen.


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#7
 Von 
456auf See und vor Gericht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Jaaa, verstehe, die Frage war schon beantwortet.
Ich hoffe immernoch auf eine Klausel wie z.B. "Poststempel am 06., Postempfang am 08., folglich Einspruchsfrist 14 Tage ab dem Eingang am 08.
Oder ist's wirklich so dass der Bescheid einfach so am 15ten Tag nach Stempel rechtskräftig wird, unabhängig vom tatsächlichen Eingang?!?
Die erste Variante würde mir gerade besser gefallen...

Danke für alles Bisherige, Andreas!

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#8
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ein Bußgeldbescheid wired eigentlich förmlich in einen gelben Umschlag Zugerstellt, der Postbote trät das Datum der Zustellung auf dem gelben Umschlag ein, sowie auf der Zustellungsurkunde, die zur Bußgeldstelle als Nachweis gesendet wird.
Am 15. Tag nach diesem Datum ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Da das hier aber scheinbar nicht so praktiziert wurde, stellt sich die Frage, ob der Bußgeldbescheid eigentlich als zugestellt gilt, ich behaupte das tut er nicht, somit kann er auch keine Rechtskraft erlangen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn der Bußgeldbescheid tatsächlich per normaler Post gekommen ist, dann gilt er 3 Tage nach dem Poststempel als zugestellt. Die Einspruchsfrist läuft daher am 23.06. ab.

Wenn Einspruch eingelegt wird mit der Argumentation man sei nicht selbst gefahren und wisse nicht, wer der Fahrer war, dann wird das eigentliche Bußgeld zurückgezogen und man muss nur die Gebühren bezahlen.

Auch die können zwar in Polen nicht vollstreckt werden, aber wenn man Ärger bei einer Wiedereinreise in Deutschland und einer eventuellen Kontrolle vermeiden will, dann sollte die Gebühren bezahlt werden.

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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Behörde hat aber im Zweifel den Nachweis zu führen, dass der Schreiben abgekommen ist und das ist bei einer normalen Briefsendung unmöglich, somit gilt der Bußgeldbescheid nicht als zugestellt.
Hier ist gegen §9 VwZG verstoßen wurde, somit ist es ein Zustellungmangel §8 VwZG .
Die Zustellung muß normal rechtskonform erfolgen.

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-- Editiert am 21.06.2011 10:51

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#12
 Von 
456auf See und vor Gericht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

@procolaran:
Folgendes z.B. wurde mir noch nirgends erklärt:
"...dann wird das eigentliche Bußgeld zurückgezogen und man muss nur die Gebühren bezahlen."

oder

"Wenn der Bußgeldbescheid tatsächlich per normaler Post gekommen ist, dann gilt er 3 Tage nach dem Poststempel als zugestellt."

Genaugenommen habe ich bei MT nur erfahren dass Bob19 die Situation merkwürdig findet... nicht wirklich etwas worauf man aufbauen kann...

Es gibtso viele verschiedene Meinungen und Möglichkeiten, ich habe noch nicht rauslesen können was das richtige Verhalten wäre.
Mein Stand ist leider immernoch *besser zahlen bevor es teurer wird oder bei der Wiedereinreise Probleme entstehen.*
Gefällt mir nicht, wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.
Nur wo die Infos hernehmen?
Wegen 45€ wird sich wohl kein Anwalt bemühen...
EDIT: Mit Andreas' letzem Post kann ich schon eher was anfangen, werden wir es wohl drauf ankommen lassen!?

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-- Editiert am 21.06.2011 10:56

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#13
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
werden wir es wohl drauf ankommen lassen!?



Ich würde es darauf ankommen lassen.


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-- Editiert am 21.06.2011 11:02

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
456auf See und vor Gericht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Andreas, Danke für Deine Engelsgeduld.
Ich kann Dich zwar noch nicht bewerten, bin zu neu hier, werde heute Abend aber mit dem Wissen einschlafen dass es da heute jemand mit mir gut gemeint hat.
Allein machen sie dich ein - Danke!

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