0,1 Promille mit Mofa

3. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
0,1 Promille mit Mofa

Hey 123-Rechtler ;D
ich wurde am Montag morgen gegen 8:00 Uhr von der polizei auf meinem Roller der als Mofa zugelassen ist angehalten. Dort wurden Ppaiere überprüft, was kein Ding war. Dann wurd ich gefragt ob ich alkohol getrunken habe, ich sagte ja am Vorabend und hab eine Menge Alkohol genannt die am morgen eigentlich nicht mehr Messbar sein konnte.Dann sollte ich pusten, auf dem Gerät 0,1mg/l dann nochmal Pusten, 0,08mg/l, dann ab auf die Wache und dort in ein geeichtes Gerät pusten, die Messung ergab 0,05mg/l der "Kassenbong" aus dem Gerät wurde gedruckt und von dem Polizisten eingesteckt. Dann wurd ich zurück zum roller gefahren, und einer der 2 Polizisten meinte sie wäre mit über 30 hinter mir her gefahren, woraufhin ich natürlich antwortete das, dass nicht sein könnte und der Roller gedrosselt wäre. Da kein Prüfstand vorhanden war, der Polizist nicht Probefahren wollte und kein Werkzeug (0.o) aufzutreiben war, schrieben sie mir eine Mängelkarte wo die Personalien etc. drauf stehen und der Punkt "Betriebserlaubnis erloschen, gründe:" angekreuzt war. Daneben stand also:" Distanzring ausgebaut oder anderes?". Jetzt muss ich die "Mängel" innerhalb einer Frist beheben lassen und die Karte zum Straßenverkehrsamt schicken.
Jetzt ist meine Frage natürlich was ich wegen den angebliche 0,1 Promille zu erwarten habe, und was wegen der angeblichen entdrosselung des Rollers.
Eigentlich können die 0,1 promille garnicht stimmen, denn wie gesagt war der Alkoholgenuss schon zu lange verstrichen, dabei sei gesagt, dass ich am morgen 2 Gläser O-Saft getrunken habe und anschließend mit Mundwasser gegeurgelt habe. Kann das die Messung beeinträchtigen? Ich hab bei der polizei mal angerufen und die meinten das einmal ne Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und eine wegen "Trunkenheit am Steuer" vorliegt.
Was soll ich von all dem jetzt halten? Welche Strafe habe ich zu erwarten, falls überhaupt eine? Bin 17 und besitze seit über 2 jahren den führerschein für die Mofa. Noch nie wegen solchen was mit der polizei zutun gehabt.
Mir freundlichem Gruß
Zocker


-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Mit 17 Jahren unterliegst Du dem absoluten Alkoholverbot für junge Fahrer gemäß § 24c StVG . Üblicherweise wird aber eine Toleranz von 0,2‰ eingeräumt, so dass es nicht zu einer Ahndung kommen kann. Dummerweise hast Du den Konsum alkoholischer Getränke eingeräumt. Da könnte die Bußgeldstelle schon auf dumme Gedanken kommen. Sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommen sollte ein Einspruch mit dem Hinweis auf den Konsum auf Orangensaft erfolgversprechend sein.

Was das Fahren ohne Fahrerlaubnis angeht wird es schwierig. Der Tatvorwurf ist weitaus schwerwiegender als der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt. Die Frage ist nun welche Geschwindigkeit die Polizisten durch Nachfahren tatsächlich festgestellt haben. Die Aussage "über 30" ist etwas wage. Wenn die Polizisten einen entsprechenden Tatverdacht hatten hätten sie auch anständige Ermittlungen einleiten müssen. Notfalls hätten sie Dein Mofa beschlagnahmen müssen um ein entsprechendes Gutachten anzufertigen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Schonmal vielen Dank an dieser Stelle für die Antwort!
Können sie mir erklären wie ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlege und ob ich dazu entsprechende wissenschaftliche kenntnis inwiefern der O-Saft was mit dem Alkotest zu tun haben kann liefern muss, oder ob eine einfache benachrichtigung reicht das ich o-Saft konsumiert habe.
Wegen der fahrt ohne Fahrerlaubnis kann ich leider auch nix genaues zu sagen, da es sich so zugetragen hat wie beschrieben. Nehmen wir mal einfacherweise an es wären ca. 40 Km/h gewesen die sie mir vorwerfen. Es wurde allerdings nix auf video aufgezeichnet, und wie gesagt auch nicht auf dem Prüfstand geprüft, keine Probefahrt gemacht, und es war kein Werkzeug vorhanden um den Roller zu öffnen.
Und der Roller fuhr definitiv! nur ca. 30 Km/h.
Ich werde mich natürlich noch zum Sachverhalt bei der Polizei äußern, sollte ich da den O-Saft auch schon erwähnen oder das Mundwasser weil das ja auch oft Alkohol enthält? Wie werde ich bestraft falls beide Anzeigen durch kommen, oder nur eine von beidem? Den Konsum von Alkohol nicht zu sagen wäre aufgrund von "Fahne" zwecklos gewesen.
Mit freundlichem Gruß
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Kannst mich gerne duzen. Mache ich umgekehrt ja auch.

Mit dem O-Saft ist das, wie auch mit anderen Fruchtsäften, dass sie, insbesondere wenn sie nicht mehr ganz frisch sind oder schon eine Zeit lang geöffnet waren, leicht vergoren sein können. Sprich, in einem solchen Saft kann Alkohol in geringen Mengen enthalten sein. Es wäre zwar nicht unbedingt üblich sich mit O-Saft 0,1‰ anzutrinken. Ausgeschlossen ist das aber auch nicht. Da § 24c StVG in seinem Wortlaut fordert, dass die Alkoholisierung auf den Konsum alkoholischer Getränke zurückzuführen ist, O-Saft aber kein alkoholisches Getränk, auch wenn er geringe Mengen Alkohol enthalten kann, sieht die Rechtsprechung bei der Anwendung von § 24c StVG eine Toleranz von 0,2‰ vor.

Ein Mofa darf nur 25 km/h fahren können. Fährt es schneller handelt es sich um ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad. Für ein solches Kraftrad hast Du keine Fahrerlaubnis. Fährt Dein Mofa schneller als 25 km/h liegt somit eine Straftat vor. Nun werden bei der Geschwindigkeit Toleranzen eingeräumt. Üblicherweise 10%. Bei 25 km/h erlaubter Geschwindigkeit also 2,5 km/h, oder gerundet 3 km/h. Damit wären wir also bei 28 km/h inkl. Toleranz. Bei der Feststellung der Geschwindigkeit ist nochmals eine Toleranz in Abzug zu bringen. Wenn die Polizisten also 30 km/h von ihrem Tacho abgelesen haben sollten wäre alles im grünen Bereich. Schreiben sie dagegen 40 oder mehr km/h ins Protokoll sieht es nicht mehr ganz so gut aus. Aber auch dann wären evtl. noch äußere Umstände zu berücksichtigen. Vielleicht war die Straße ja abschüssig, und / oder Du hattest Rückenwind. Insgesamt ist mir das Verhalten der Polizisten absolut unverständlich.

Mal unter uns: Ist Dein Mofa manipuliert?

Und noch eine wichtige Frage: Über wie viele Sitzplätze verfügt Dein Mofa? Hat es einen zweiten Sitzplatz, oder ist da eine Mofatasche montiert?

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für das Angebot des "du" ;D
Nochmal danke für die 2. Antwort, okay das mit dem O-Saft hört sich ja recht plausibel an und wird mir auch hoffentlich helfen, vielen Dank dafür.
Das Mofa war nicht manipuliert und es verfügt über 2 Sitzplätze , der 2. Platz darf allerdings nur in anspruch genommen werden, wenn ich einen Roller und nicht nur Mofa Führerschein habe. Es war keine Tasche montiert und die Fußrasten waren auch noch dran, dafür hat sich allerdings niemand interessiert und das wurde auch nicht erwähnt.Ich habe den Roller als 50er gekauft und dann wurde er auf 30 gedrosselt dabei wurden die Fußrasten nicht abmontiert, aber die Tasche , da diese aber anscheind nicht richtig montiert war konnte ich das Helmfach nicht mehr richtig zuschließen, d.h. es konnte mit einem kräftigem "Ruck" aufgemacht werden und daher habe ich diese entfernt.
Mit freundlichem Gruß
Zocker

-- Editiert am 03.11.2010 18:46

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Das ist gar nicht gut. Ein Mofa definiert sich als einsitziges Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Dein Roller ist kein einsitziges Kraftrad, und damit auch kein Mofa sondern ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad. Da Du nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis bist liegt hier tatsächlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, und somit eine Straftat, vor.

Die Frage ist nun ob die Polizisten das bemerkt und in die Anzeige geschrieben haben. Wenn ja gibt es kaum ein Entrinnen. Im Falle einer Verurteilung müsstest Du mit einigen Sozialstunden und 6 Punkten rechnen. Bei einem Ersttäter wäre auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen möglich. Auch in diesem Fall müsstest Du Sozialstunden ableisten, aber die 6 Punkte blieben Dir erspart.

Solltest Du Ersttäter sein und bleiben steht dem Erwerb einer Fahrerlaubnis, z.B. Klasse B mit 18 Jahren, nichts im Wege. Im Wiederholungsfalle könnte der Erwerb einer Fahrerlaubnis erschwert werden.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte dir ja nicht unterstellen das deine Angaben flasch sind, aber ich bin mir ziemlich sicher das fast jeder Roller 2 Sitzplätze besitzt aber bei einem Mofafahrer eben nur einer besetzt sein darf.Ansonsten hätte ich als Mofafahrer ja garkein Kennzeichen, Versicherungsschutz,Betriebserlaubnisstempel bekommen oder sehe ich das falsch? Soll ich deiner Meinung nach auch schon bei der äußerung zum fall erwähnen das ich O-Saft getrunken habe? Ich glaube dann testen mich die Polizisten eher auf Betäubungsmittel wenn ich versuche denen das zu erzählen oder meinst du nicht?Und ist es nicht so das einem die Schuld "nachgewiesen" werden muss? es gibt ja keinerlei "Beweis" dafür das ich angeblichs chneller als 25 gefahren bis, außer die Aussagen der 2 Polizisten.
mit freundlichem Gruß
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
ich bin mir ziemlich sicher das fast jeder Roller 2 Sitzplätze besitzt aber bei einem Mofafahrer eben nur einer besetzt sein darf.
Mag sein das fast jeder Roller 2 Sitzplätze hat. Bei Rollern der Klassen M, A1 und A ist das ja auch legal. Bei einem Mofa ist das aber nicht erlaubt. Ich bin mir sicher, dass fast jedes Auto mit mehr als 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft unterwegs ist. Ist es deshalb erlaubt? Nein, ist es nicht. Wenn also fast alle Mofaroller Deiner Kumpels über zwei Sitzplätze verfügen sollte macht das die Sache dennoch nicht legal.

quote:
Ansonsten hätte ich als Mofafahrer ja garkein Kennzeichen, Versicherungsschutz,Betriebserlaubnisstempel bekommen oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst Du falsch. Die Mofatasche war montiert, Du hast sie entfernt, und niemand hat das überprüft. Laut Fahrzeugpapieren handelt es sich also um ein Mofa. Bei der Versicherung hast Du angegeben das Du ein Mofa versichern möchtest. Weder die Versicherung, noch der TÜV oder sonst jemand hat überprüft ob Dein Roller auch den Spezifikationen eines Mofas entspricht.

quote:
Soll ich deiner Meinung nach auch schon bei der äußerung zum fall erwähnen das ich O-Saft getrunken habe?
Kannst Du machen.

quote:
Ich glaube dann testen mich die Polizisten eher auf Betäubungsmittel wenn ich versuche denen das zu erzählen oder meinst du nicht?
Nein, das wird nicht passieren. Könnten sie denn etwas finden?

quote:
Und ist es nicht so das einem die Schuld "nachgewiesen" werden muss?
Doch, so ist es.

quote:
es gibt ja keinerlei "Beweis" dafür das ich angeblichs chneller als 25 gefahren bis, außer die Aussagen der 2 Polizisten.
Die Polizisten sind Zeugen, und ihre Aussagen ein so genannter Personenbeweis.



-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre denn wenn ich die Mofatasche wieder drauf montiere und dann sage das sie drauf war? Würde ich mich damit strafbar machen? Was würdest du mir raten?
Und bei einem Drogentest würde natürlich negativ rauskommen ;) das war doch nur so daher gesagt.
Mit freundlichem Gruß
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Mofatasche würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall ganz schnell wieder montieren. Zum einen wegen der Mängelkarte und zum anderen weil den Polizisten dieses Detail möglicherweise entgangen ist. Letzteres hätte zwar nicht passieren dürfen. Da die Polizisten insgesamt aber sehr dilettantisch an die Sache rangegangen sind würde ich das auch nicht ausschließen.

Du machst Dich durch eine Falschaussage nicht strafbar. Als Beschuldigter darfst Du lügen. Manchmal ist es sinnvoll zu lügen, manchmal nicht. An Deiner Stelle würde ich die Tasche montieren aber vorerst nicht erwähnen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

So, nochmal danke für alles!
Mofatasche ist wieder drauf und alles andere ist einwandfrei als Mofa!
Dann fahre ich die tage mal zum Tüv und werden natürlich berichten was passiert ist, auch nach der Vorladung werde ich wieder was schreiben.
Mit freundlichem Gruß
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

So, beim Tüv gewesen, alles in ordnung und tadellos!
Nun mal die Vorladung abwarten und schauen was noch kommt
Mit freundlichem Gruß
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rechtler,
nun kam der Brief von der Polizei, schon eine Woche nach nach der angeblichen Tat. In den Umschlag waren natürlich ein paar Dokumente die ich hier auch hochgeladen habe. Die vernehmung mot. Zweiradführer ist gelinde gesagt ne Frechheit, da der Druck kaum leserlich ist, naja egal.
Ich würde mich über Hilfe beim ankreuzen freuen, da Angaben zur person sind natürlich soweit klar, aber bei den anderen Sachen bin ich mir nicht ganz sicher.
Hier nochmal die Fakten zum Fall:
Ich(17) habe einen Mofaführerschein.
Der Roller ist als Mofa angemeldet und fährt dementsprechend auch nur ca. 30.
Ich wurde angehalten, und mir wurde gesagt das die Polizisten angeblich schneller als 30 hinter mir her gefahren wären.Darauf hin habe ich natürlich alles abgestritten, was auch korreckt war.
Es wurde kein Prüfstand zur Tempobestimmung benutzt.
Es fand keine Probefahrt statt.
Es war kein Werkzeug zum öffnen vorhanden.
Es gibt keinerlei Beweise für meine Schuld, bis auf die Aussage von 2 Polizisten.
Dessweiteren habe ich am unmittelbar vor der Fahrt orangensaft getrunken, und mit Mundwasser gegurgelt. Daraufhinn ist der Alkoholtest (warum auch immer) mit 0,12 Promille ausgefallen.
Hoffe auf Hilfe
Mit freundlichem Gruß





-----------------
""

-- Editiert am 12.11.2010 16:12

-- Editiert am 12.11.2010 16:13

-- Editiert am 12.11.2010 16:13

-- Editiert am 12.11.2010 16:14

-- Editiert am 12.11.2010 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Eins hab ich noch vergessen, hab ich jetzt auch ne Anzeige wegen Alkohol am Steuer? Das steht zwar bei Bermerkung das 0,12 Promille festgestelt wurden, aber oben bei den Straftaten steht nix davon. Was ist davon zu halten?
MfG
zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Leute,
kann mir denn niemand helfen?
Wenn ich alle Vorwürfe verneinen würde, würde es dann zu einer Anklage kommen?
Es gibt ja nur die 2 Polizisten als Zeugen und keine offizielle Messung der Geschwindigkeit. Lohnt es sich als Minderjähriger einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder wären die Kosten für diesen höher als wenn ich alles zugebe obwohl ich unschuldig bin?
Wäre eine Einstellung des verfahrens aufgrund von mangelnden Beweisen und nur durch die Aussage der Polizisten üblich, oder wäre es üblicher trotzdem Anklage zu erheben, die dann auch vor gericht geht?
Mit freundlichem Gruß
Zocker


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Gehe ich recht in der Annahme, dass Dein Roller mit einem für dieses Fahrzeug zugeteilten Versicherungskennzeichen versehen war, oder anders gefragt, dass Du den Roller ordnungsgemäß versichert hattest? Wenn ja, dann ist der Vorwurf des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz schlicht und ergreifend Unsinn.

Aus den 0,1 Promille wird Dir kein Vorwurf gemacht. Deshalb wurde diese Alkoholisierung nur erwähnt, aber nicht als Tatvorwurf formuliert.

Bleibt das Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dieser Tatbestand ist, schon alleine aufgrund der fehlenden Mofatasche, erfüllt. Dies hatte ich ja weiter oben bereits ausgeführt. Dieser Umstand, so scheint es zumindest, wurde von den Polizisten aber nicht bemerkt. Sie stützen ihren Vorwurf auf die durch Nachfahren ermittelte Geschwindigkeit. Ob das vor Gericht Bestand haben wird kann man ohne Akteneinsicht nicht einschätzen.

Du hast nun mehrere Möglichkeiten:
1.) Du beauftragst einen Anwalt mit Akteneinsicht und tätigst keine eigene Aussage ohne ihn. Das kostet aber ein paar Euro und ist m.E. nach nicht lohnend.

2.) Du bestreitest alle Vorwürfe. Die Polizisten scheinen eher unerfahren zu sein. Ihr Verhalten ist nicht akzeptabel. Zunächst machen sie Fehler bei der Beweisaufnahme (Feststellung der tatsächlich möglichen Maximalgeschwindigkeit Deines Rollers), dann konfrontieren sie Dich mit einem unhaltbaren Tatvorwurf (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) und dann führen sie in der Befragung einen vollkommen falschen Paragraphen (§ 49 StVO ) auf. Ich denke, dass es mit einer entsprechenden Argumentation möglich sein sollte den Staatsanwalt davon zu überzeugen, dass die Beamten schlampig gearbeitet haben, die vorgeworfenen Taten nicht beweisbar sind und er das Verfahren einstellt.

3.) Du machst gar nichts und wartest einfach nur ab. Evtl. kommt die Staatsanwaltschaft von selbst drauf, dass da einiges schief gelaufen ist und stellt das Verfahren daraufhin ein, oder es geht vor Gericht. Dann kannst Du dem Richter immer noch erzählen warum Du die Tatvorwürfe bestreitest, und das die Polizisten schlechte Arbeit geleistet haben.

Wie auch immer, die Polizisten werden sich auf ein munteres und amüsantes Gespräch mit ihrem Dienstgruppenleiter freuen können.

Bitte teile uns den weiteren Verfahrensablauf und vor allem auch den Ausgang des Verfahrens mit.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die Antwort!
Es tut gut zu hören das man Mittel und Wege hat nicht alles hinnehmen zu müssen, gerade als Minderjähriger war es für mich eine "beschissene" Situation von 2 Polizisten die von der Schuld überzeugt sind mit Ihren Aussagen konfrontiert zu werde.Danach natürlich das Gespräch mit den Eltern die alles andere als begeistert waren, aber mir trotzdem hoffentlich glauben. Ich hatte ein gefühl von Machtlosigkeit als die Anzeige ins Haus faltterte.
Und ja, der Roller war Ordnungsgemäß angemeldet und auch versichert.
Super zu hören das dieser Tatvorwurf allem anschein nach irgendwie "erfunden" oder sogar untergeschoben wurde aber nicht der Realität entspricht.
Noch eine Frage, ich hatte eigentlich vor alles zu verneinen.
Reicht an ankreuzen auf "Ich gebe die taten nicht zu" auß? oder soll ich eine schriftliche Anmerkung zu den Tatvorwürfen machen?
Kann ich alles was ich nicht ankreuze schwärzen oder es durchzustreichen?
Nicht das noch im nachhinein da noch ein kreuzchen editiert wird.
Bekomme ich danach erstmal Post vom Rechtsanwalt?
Was könnte der schreiben?
1.Das verfahren wird aus mangel an Beweisen eingestellt.
2.Ich bieten Ihnen ein Gespräch oder eine andere Alternative an.
3.Es wird ANklage erhoben.
Gibts noch weitere Möglichkeiten?
Falls die Anklage erhoben wird, muss ich mir dann einen Anwalt nehmen?
Denn als Minderjähriger Schüler ist das natürlich eine kostspielige Angelegenheit.
Nochmal Danke für die Hilfe, es ist schön das es Leute gibt die sich für Laien so einsetzen wie DU!.
Mit freudnlichem Gruß
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Super zu hören das dieser Tatvorwurf allem anschein nach irgendwie "erfunden" oder sogar untergeschoben wurde aber nicht der Realität entspricht.
Er wurde weder erfunden noch untergeschoben. Vielmehr handelt es sich um einen, auch in diesem Forum, weit verbreiteten Verbotsirrtum. Wenn ein Mofa manipuliert wird, wird aus dem Mofa ein Kraftrad. Versichert ist aber nur ein Mofa und eben kein Kraftrad. Dadurch erlischt der Versicherungsschutz. Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls muss die Versicherung zwar dennoch Fremdschäden regulieren. Sie ist aber aufgrund des erloschenen Versicherungsschutzes zum Regress berechtigt. Die Regressforderung ist aber in der Höhe begrenzt. Da die Versicherung dem Opfer gegenüber aber leisten muss ist dem Verkehrsopferschutz im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes gedient. Daher ist der Tatbestand des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt trotz des erloschenen Versicherungsschutzes nicht erfüllt. Die Polizisten, die ja keine Juristen sind, haben das offensichtlich anders eingeschätzt. Die Staatsanwaltschaft sollte sich der Rechtslage aber im Klaren sein und das gegenwärtige Verfahren, zumindest was diesen Tatvorwurf angeht, einstellen.

quote:
Noch eine Frage, ich hatte eigentlich vor alles zu verneinen.
Dann mach das.

quote:
Reicht an ankreuzen auf "Ich gebe die taten nicht zu" auß? oder soll ich eine schriftliche Anmerkung zu den Tatvorwürfen machen?
Das ist Deine Entscheidung. Ich habe Dir in meiner letzten Antwort die Alternativen aufgezeigt. Wenn Du begründest warum Du die vorgeworfenen Taten nicht zugibst wird sich der Staatsanwalt mit Deiner Aussage beschäftigen und abwägen ob die Vorwürfe seiner Meinung nach bewiesen werden können oder nicht. Belässt Du es bei einem Kreuz hat er nur die Angaben der Polizisten um darüber zu entscheiden ob er Anklage erheben will oder nicht. Im Falle einer Anklage kannst Du aber immer noch dem Richter darlegen, warum deiner Meinung nach die Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind.

quote:
Bekomme ich danach erstmal Post vom Rechtsanwalt?
Vom Staatsanwalt und evtl. von der Jugendgerichtshilfe.

quote:
Was könnte der schreiben?
Entweder eine Anklageschrift oder eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens. Theoretisch möglich, aber unwahrscheinlich, wäre eine Vorladung zur Vernehmung. Eine weitere Vernehmung wird nicht erforderlich sein, da Du ja jetzt schon die Gelegenheit hast Dich zu den Vorwürfen zu äußern.

quote:
Falls die Anklage erhoben wird, muss ich mir dann einen Anwalt nehmen?
Du kannst jederzeit, musst aber nicht. Das ist Deine Entscheidung. Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten für Deinen Anwalt. Im Falle einer Verurteilung oder einer Einstellung des Verfahrens zahlst Du ihn selbst. Ich halte einen Anwalt für entbehrlich. Entscheiden musst Du das aber letztlich selbst.



-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, mir fällt gerade noch ein, dass der Beamte
noch mit einer Kamrea den Roller von hinten fotografiert hat.
Was ist, wenn darauf erkenntlich ist das die Mofatasche nicht montiert war?
Liegen diese Bilder immer auch dem Staatswanwalt oder dem Richter vor?
Was ist falls es zu einer Aussage vor dem Richter kommt und mich nach der tasche fragt, ich sage das sie drauf war, und er dann sagt aber auf dem Bild war sie komischerweise nicht zu sehen.
Mit freundlichem Gruß
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Bilder werden der Ermittlungsakte beigelegt. Somit werden sie auch für den Staatsanwalt und den Richter ersichtlich sein. Fällt denen auf das die Tasche fehlt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis erwiesen. Übersehen sie es auch hast Du Glück gehabt. An deiner Stelle würde ich die Tasche nicht erwähnen und hoffen.

Sollte sich der Tatvorwurf letztlich nur noch aus der fehlenden Tasche beweisen lassen wäre eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (Sozialstunden) denkbar. Dann gäbe es wenigstens keine Punkte.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Soo, es hat sich was neues ergeben.
Der nächste Brief ist angekommen, diesmal von der Jugendgerichtshilfe. Die Kopie gibts im Anhang.
Dazu hab ich ein paar Fragen.
1. Was will diese Jugendgerichtshilfe wircklich von mir?
Will sie mich dazu bringen das ich irgendwas zugebe? Wird das eine Art "verhör" oder eher ein lockereres Gespräch?
2. Über was wird sie wircklich reden wollen? Den Fall hab ich ihr in 5 Min. geschildert und was wird danach noch kommen?
3. Was macht die Jugendgerichtshilfe mit ihren "Erkentnissen"? Wie entscheident ist ihre Einschätzung

Danke schnmal für die Hilfe
MfG
Zocker








-----------------
""


-- Editiert am 05.01.2011 03:33

-- Editiert am 05.01.2011 03:36

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Edit//
Bei dem Telefeongespräch mit der Jugendgerichtshilfe hat sie gesagt, das bei einem einsehen und zugeben der "Tat" der Staatsanwalt 20 Sozialstunden beantragt hätte.
MfG
Zocker


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

weiß niemand Rat?
Mfg
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Jugendgerichtshilfe soll der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bei der Entscheidungsfindung behilflich sein. Dafür erkundet sie Dein Umfeld (Familienverhältnisse), Deine geistige Reife (ist sie dem Alter entsprechend oder eher kindlich oder besonders weit entwickelt) und erstellt eine Zukunftsprognose (sind zukünftige Straftaten zu erwarten).

Mit Hilfe dieser Informationen entscheidet zunächst die Staatsanwaltschaft ob sie die Straftat weiter verfolgt oder das Verfahren, ggf. gegen Auflagen wie z.B. die Ableistung von Sozialstunden, einstellt.

Kommt es zur Anklage und hält Dich das Gericht für schuldig ist der Bericht der Jugendgerichtshilfe für das Gericht wichtig für die Entscheidung welche Sanktion / Erziehungsmaßnahme gerechtfertigt ist.

Bislang hat die Staatsanwaltschaft nichts beantragt. Möglicherweise, das ist jetzt aber reine Spekulation, hat sie der Jugendgerichtshilfe angedeutet, dass sie bereit sei das Verfahren gegen Ableistung von 20 Sozialstunden einzustellen, sofern Du Dich einsichtig und reumütig zeigst. Die Entscheidung wird diesbezüglich aber erst dann fallen wenn der Staatsanwaltschaft der Jugendgerichtshilfe vorliegt. Eine Anklage ist also dennoch möglich.

Es ist schwierig Dir in dieser Situation einen Tipp zu geben. Ich denke aber, dass das bereits Geschriebene weiterhin Gültigkeit hat. So lange der Vorwurf nur auf der Geschwindigkeit beruht, die imho nur unzureichend dokumentiert wurde und somit nicht hinreichend beweisbar ist würde ich den Tatvorwurf abstreiten.

Sollte irgendwann die fehlende Mofatasche Erwähnung finden ist Leugnen wohl zwecklos. Dann wäre es wohl sinnvoll den Tatvorwurf einzuräumen, sich reumütig zu zeigen und auf die Unkenntnis der Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt zu verweisen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

So, das Gespräch ist denke ich ganz gut gelaufen.
Zum schluss sagte die Frau der Jugendgerichtshilfe ich sollte sie nochmal innerhalb einer Woche anrufen um das Gespräch zu bestätigen oder eine Korrecktur vorzunehmen die sie dann dem Staatsanwalt weiter gibt. Meine Mutter hällt das für ein sicheres Zeichen das mir die Frau nur noch eine "Chance" geben will und das es bei weiterer Abstreitung zur Anklage kommt. Ich sehe das ja anders und denke das die Frau garnicht wissen kann wie es weitergeht, ob Prozess oder Einstellung.
Was meint ihr dazu?
MfG
Zocker


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls es zur Anklage, kommt was muss ich dann als Jugendlicher bezahlen? Muss ich einen Anwalt bezahlen, oder den Staatsanwalt oder muss ich garnichts bezahlen?
Falls Kosten aufkommen , wiehoch wären diese ungefähr?
MfG
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann niemand helfen?
MfG
Zocker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Im Jugendstrafrecht wird in der Regel von der Auferlegung der Kosten aber abgesehen. Die eigenen Auslagen (Anwalt) muss der Jugendliche dann aber dennoch selbst tragen. Wegen des Risikos von ein paar Sozialstunden wird ein Anwalt, der einen Freispruch auch nicht garantieren kann, kaum lohnend sein.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe!
Und der nächste Brief flattetrte gerade ins Haus..

http://img7.imageshack.us/i/img091pj.jpg/

http://img138.imageshack.us/i/img092i.jpg/

http://img80.imageshack.us/i/img093i.jpg/


Heißt das jetzt das es zur Anklage kommt, ja oder?
Was bedeutet bei Beweismittel"Einlassung des Beschuldigten"? und Zeuge "Dirk..." ist damit der Polizist gemeint? Denn wer kann sonst beurteilen ob der Roller nun 30 oder 40 gefahren ist? Das kann ja niemand mit nem Blick durchs Fenster sehen oder?
MfG
Zocker



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Heißt das jetzt das es zur Anklage kommt, ja oder?
Es spricht alles dafür.

quote:
Was bedeutet bei Beweismittel"Einlassung des Beschuldigten"?
Das sind Deine Aussagen gegenüber der Polizei.

quote:
Zeuge "Dirk..." ist damit der Polizist gemeint?
Vermutlich. Wobei üblicherweise bei Polizisten das Kürzel für den Dienstgrad dem Namen vorangestellt wird. Das ist aber nicht zwingend erforderlich.

quote:
Denn wer kann sonst beurteilen ob der Roller nun 30 oder 40 gefahren ist? Das kann ja niemand mit nem Blick durchs Fenster sehen oder?
Theoretisch, wenn auch unwahrscheinlich, wäre es möglich, dass z.B. ein Nachbar der Polizei einen Tipp gibt, weil er vermutet dass der Roller schneller fährt als erlaubt.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahh, okay danke dafür!
Ich habe jetzt unter "Einlassung" eine Art Geständnis oder sowas verstanden. Es saßen allerdings 2 Polizisten im Auto ist es üblich das nur der Fahrer der Zeuge ist?
Naja, ich hab zwar keine "Angst" vor der Verhandlung, aber da ich erst 17 bin bin ich natürlich etwas unsicher ;) das ist aber sicher ganz normal...
Gibts sosnt noch Tips zur Anhörung oder sowas? ich bin für alles dankbar..
MfG
Zocker


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.703 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12