Servus,
Ich bin 18 Jahre alt und mache gerade mein Abitur. Ich wurde letztens von der Polizei angehalten und die haben Grinder, ca. 0,6g und eine Feunwaage gefunden. Dazu noch Pfefferspray, welches ich aber normal in einem Laden erworben habe und mir nicht im Klaren war, das ich das nicht mitführen darf. Habe jetzt eine Vorladung bekommen und bin am Wanken, da ich auf vielen verschiedenen Seiten gelesene habe, dass es besser wäre, nicht zu erscheinen. Ich bin sonst nicht bei der Polizei auffällig geworden und wohne in Brandenburg. Mit was muss ich jetzt rechnen und ist es möglich, dass das Verfahren eingestellt wird?
0,6 g Gras erwischt
8. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2020 | 00:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
0,6 g Gras erwischt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Januar 2020 | 01:45
Von
Status: Lehrling (1718 Beiträge, 690x hilfreich)
...wäre Strafrecht (Jugendstrafrecht)
Korrekt ist: Du bist nicht verpflichtet bei der Polizei aufzutauchen. Das Risiko etwas ungeschickt zu formulieren, wenn man vernommen wird, ist halt sehr groß und die Polizisten dort sind garantiert nicht Deine Freunde.
Mit was Du rechnen musst, hängt davon ab, ob man bei Dir Jugendstrafrecht anwendet. Da aber mit SEHR hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren bzgl. des BtMs wegen der geringen Menge eingestellt wird, kann es sein, dass Du insgesamt mit einem blaune Auge davon kommst.
Und jetzt?
Schon
266.704
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
19 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten