0.3 Promille Roller gefahren

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
McGarett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
0.3 Promille Roller gefahren

Hallo,

mein Name ist Moritz und ich bin 16 Jahre alt... ich bin gestern abend mit meinem Roller (25km/h) eine Straße entlang gefahren, Polizei an mir vorbei umgedreht und mich ausgebremst... ich musste erstmal den Alktest machen... und da ich etwas getrunken habe musste ich mit auf die Wache, ich erklärte dem Polizisten das ich momentan meinen Führerschein mache und dann sagte er, ich soll mir darüber keinen Kopf machen er regelt das meinte er... aber ich habe immernoch befürchtungen..
also ich musste 2x in den Schlauch Blasen.. 0.15 kam raus.. das heißt 0.3 Promille... was kann nun passieren?

MfG

Moritz




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 619x hilfreich)

Zitat:
ich erklärte dem Polizisten das ich momentan meinen Führerschein mache

Das heißt du hast noch keinen und bist ohne gefahren oder wie ist das zu verstehen?

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#2
 Von 
McGarett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe eine Prüfbescheinigung aber keinen führerschein, meinen Führerschein mache ich derzeit und ich habe meine Prüfbescheinigung auch wieder bekommen.... Aber ich habe Angst das ich meinen Autoführerschein nicht machen darf...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34481 Beiträge, 17813x hilfreich)

Aber ich habe Angst das ich meinen Autoführerschein nicht machen darf... Unsinn. Es gibt keine Probezeitmaßnahmen, denn Du bist ja noch gar nicht in der Probezeit. Insofern bleibt bloß die Ordnungswidrigkeit nach § 24c StGB - macht 250 Euro und einen Punkt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat:
Aber ich habe Angst das ich meinen Autoführerschein nicht machen darf

Bei einem einmaligen Fehltritt eher nicht.
Beim zweiten Mal könnte man schon darüber nachdenken, ob da nicht eine MPU droht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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