1,0 Promille?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
1,0 Promille?

Hallo,am Wochenende wurde mein Mann von der Polizei kontrolliert und muste pusten.Es ergab 05 mal 2 also 1,0 Promille.Er musste mit ins Revier und dort hat er nochmals pusten müssen wobei es dann schon mehr angezeigt hatte.ich glaube 1,2,Blutabnahme folgte.Bin natürlich zutiefst getroffen aber man kann es leider nicht mehr rückgängig machen.Jetzt weiss ich nicht genau was uns erwartet,er hatte vor genau 2 Jahren schon mal 0,3 das waren 4 Wochen Fahrverbot und 270 Euro Strafe.Jetzt sieht es natürlich anders aus.Muss er evtl. den Mpu machen und wie siehts aus mit der hohen Geldstrafe.Er verdient etw 1800-2000 Euro netto,aber das reicht gerade so zum Leben weil mir noch einen hohen Kredit abzahlen.Was ist wenn wir das nicht zahlen können,Fakt ist das wir das Geld nicht bar haben,mache mir totale Sorgen wegen unserer Exsistenz,kann an nichts mehr anderes denken.Kann uns ein RA helfen,wir sind im Rechtschutz.

Gruss HD

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Das wird voraussichtlich einen Führerscheinentzug für 7-9 Monate geben, sowie eine Geldstrafe, die bei etwa einem Nettomonatsgehalt (abzgl. Unterhaltsverpflichtungen) liegen dürfte.

Ein Rechtsanwalt ist dabei zu empfehlen. Ob die Rechtschutz die Kosten dafür übernimmt, hängt davon ab, ob er wegen einer fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt verurteilt wird.

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Entscheidend ist hier vor allem auch, ob der Blutwert unterhalb 1,1 Promille liegt, da ab diesem Wert auf jeden Fall absolute Fahruntüchtigkeit gegeben ist und die Strafen drastisch höher (siehe HH´s Schilderung) ausfallen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,das heisst wir müssen erst mal abwarten weis rauskommt.Wielange dauert so ein Bescheid?Kann man die Geldstrafe auch in Raten bezahlen?

Gruss HD

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Die Geldstrafe (der Tagessatz) wird ohnehin am Einkommen bemessen. Meines Wissens werden dort auch bestimmte Härten, wie Schulden, berücksichtigt. Eine Ratenzahlung kann bei Notstand auf jeden Fall beantragt werden. Zur Dauer:
-Blutprobe max. eine Woche (eigentlich viel eher verfügbar)
-Verhandlung 3-6 Monate (nach der Tat)


-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert von klagdichreich am 20.08.2007 16:02:07

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

MPU wird verlangt werden da Wiederholungstäter.

edit: Für Bußgeld bzw. Geldstrafe kann Ratenzahlung vereinbart werden.

-- Editiert von Freudenfeuer am 20.08.2007 16:30:41

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#6
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Oh, 2000 netto möchte ich auch mal verdienen und dann noch, mit verlaub jammern, dass das grade so zum Leben reicht.
Sorry, es gibt ne Menge Menschen in der Republik, die leben von 345 Euro.


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#7
 Von 
Lutz247
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

@Fahrlehrer
was hat Deine Auslassung mit der Frage zu tun?

Die Menschen kriegen zusätzlich je Haushaltsgröße noch weitere Kohle und die Miete dazu. Wie kannst Du beurteilen, was bei HD am Ende übrig bleibt?

@hh
warum ist ein Rechtsanwalt zu empfehlen? Ok, ich bin nicht im Rechtsschutz, aber außer kosten hat der mir nix bebracht. Steht doch fest, dass er besoffen gefahren ist.

Lutz

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Da hast du Recht @ Lutz

Naja, wenn ich derart ums überleben kämpfen muss, dann würde ich nicht noch Risiken eingehen, die den quasi Todesstoß bedeuten.

Wenn bei 2000 schon nichts über bleibt, was wird dann erst, wenn ein Arbeitsplatzverlust droht, wegen fehlender Mobilität.

Es tut mir Leid, aber ich hab mit Mehrfach-Alkoholtäter nicht wirklich Mitleid. Denen fehlt es an Reife und Verantwortungsbewusstsein. Wenn solche dann im Alkoholseminar sind, dann kann man sich ein Bild dieser Klientel machen. Die bagatellisieren ihr Vergehen, oder anders gesagt, ihnen ist Wurscht, was sie im Suff so verbocken (könnten).

Aber auch das ist eine andere Baustelle. Ich werd mich dazu dann auch mal nicht mehr äußern.



-----------------
" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die TE erwartet hier weder Mitleid noch die Einschätzung der Einkommensverhltnisse ihres Mannes. Sie wünscht sich verständlicherweise Informationen zu den aus der Trunkenheitsfahrt resultierenden Folgen. Antworten sollten daher der Fragestellung entsprechend sachlich sein. Wer aus Mangel an Kenntnissen, Moralvorstellungen, Gewissenskonflikten oder sonstigen Gründen keine zweckdienlichen Antworten geben kann oder will sollte imho eben auch nicht antworten.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,auf manche Postings gebe ich nichts,müssen erst mal abwarten was rauskommt und werden die Geldstrafe dann Stunden lassen,das kriegen wir schon hin.Das Wichtigste ist doch das niemand durch diese Dummheit verletzt worden ist.

Gruss HD

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Naja, ein paar hilfreiche Antworten kamen ja schliesslich auch. Ansonsten sollte sich dein Mann unmittelbar seinem Trinkverhalten auseinandersetzen und sich auf die MPU vorbereiten. Diese wird zwar nicht vom Gericht verhängt und auch nicht im Strafbefehl erwähnt. Aber sie wird nach Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis garantiert von der Fahrerlaubnisbehörde verlangt. Ohne gründliche Vorbereitung ist sie aber kaum zu schaffen.

Je nach Bundesland gibt es auch Möglichkeiten der Sperrfristverkürzung. Google mal nach dem Stichwort "Main77".

edit: Die BAK kann nach ca. einer Woche bei der Polizei erfragt werden. Entscheidend ist halt ob die BAK unter 1,1 Promille liegt oder nicht.
Gruß

-- Editiert von Freudenfeuer am 22.08.2007 15:06:53

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#12
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Polemik bringt überhaupt nichts, orientieren wir uns lieber an den Fakten.

Wieso war beim ersten Mal mit 0,3 ‰ der FS für (nur) einen Monat weg? Wir haben in DE die 0,5 ‰-Grenze. Trunkenheitsfahrten unterhalb dieses Wertes bleiben folgenlos, sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Liegen Ausfallerscheinungen vor, so ist eine Straftat und führt zum Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mind. sechs Monaten.

Kannst du das mal erklären?

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Frage ist berechtigt. Vermute mal es waren 0,3 mg/l, also 0,6 Promille. Aber vielleicht klärt uns die TE ja diesbezüglich noch auf.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
....Jetzt weiss ich nicht genau was uns erwartet,...


Ich lese des öfteren hier, dass sich immer die Anderen Sorgen machen;

Die, die es verbockt haben, ertränken sich wohl in Selbstmitleid - lasse lieber meine Partnerin schreiben, denn 'ich armer Mann, kann es sowieso nicht mehr...muss erst mal einen trinken....'

Ein RA wäre wohl nicht schlecht, wenn es denn schon zum 2.ten Mal war...


Gruss vom alkoholfreien Strand

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

>>>Antworten sollten daher der Fragestellung entsprechend sachlich sein. Wer aus Mangel an Kenntnissen, Moralvorstellungen, Gewissenskonflikten oder sonstigen Gründen keine zweckdienlichen Antworten geben kann oder will sollte imho eben auch nicht antworten.<<<

Ich freue mich, dass Freudenfeuer nun endlich zu dieser Erkenntnis und Meinung gelangt ist. Nun muss selbiger diese neuen Erkenntnisse nun auch noch bei sich anwenden, dann passt es.

Guten Abend

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Ich vermute mal auch das Freudenfeuers Theorie stimmt und der Wert bei 0,3 mg/l bzw. 0,6 ‰ lag.

Die erste Trunkenheitsfahrt vor zwei Jahren wurde demnach als OWi verfolgt. Bezüglich der Rechtsfolgen hat das einen Haken: Wann genau fand die TF statt und wann wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Sofern keine Tilgungshemmung durch andere Verstöße vorliegen, wäre die OWi nach zwei Jahren verjährt und dürfte nicht mehr verwertet werden. Dies würde bedeuten, das dem TE die MPU erspart bliebe, es sei denn die Blutprobe liegt bei 1,6 ‰ und höher.

Die exakte Einordnung der Trunkenheitsfahrt (OWi oder Straftat) ist zudem vom Ergebnis der Blutprobe abhängig und ob Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

Da ja eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und vermutlich Fahrlässigkeit vorliegt, kann man einen Anwalt zwecks Akteneinsicht einschalten.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Barchetta hat recht. Mit etwas Glück ist die erste Trunkenheitsfahrt verjährt und die MPU entfällt. Dafür müsste die Rechtskraft mindestens 2 Jahre zurückliegen, und es dürften in dieser Zeit keine Punkte hinzugekommen sein.

Bei einer AAK von 1,0 ‰ ist sehr unwahrscheinllich das der Wert der BAK 1,6 ‰ erreichen wird. Dies wäre die Grenze das vor Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU obligatorisch ist.

Bleibt zu hoffen, das die AAK wirklich "nur" 1,0 ‰ und nicht 1,0 mg/l waren. Denn letzteres entspräche einer AAK von 2,0 ‰ was wiederum eine MPU erforderlich machen würde.

Schöne Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,die AAK war VOR Ort.0,5 aber im Revier 20 min später hat es AAK 0,6 angezeigt.Danach folgte natürlich noch ein Blutabnahme.Das erste mal war genau vor 2 Jahren im August und den Busgeldbescheid bekamen wir ca.4 Wochen später,heisst dass das es noch nicht ganz verjährt ist,oder?wieviel da genau gemessen wurde weiss ich gan nicht mehr so genau,der Polizist sagte nur das ab 0,3 eine Ordnungswiedrigkeit erfolgt.

Gruss HD

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Das sieht nicht gut aus. Die Eintragung in das Verkehrszentralregister erfolgte nach Rechtskraft des Bussgeldbescheides. Somit dürfte dies im September 2005 geschehen sein und damit ist die OWi noch nicht getilgt.

Zur Beurteilung der Folgen wäre es wünschenswert, wenn du in zukünftigen Postings nicht bloß den Dezimalwert sondern auch die Maßeinheit mit angeben würdest. Das hat schon vorab zu Mißverständnissen geführt. Hintergrund ist folgender:

Es gibt Geräte, die messen in ‰, andere zeigen die AAK in mg/l an. Wenn du den Wert in mg/l verdoppelst, hast du den ‰-Wert.

Vermutlich hat das stationäre Gerät auf der Wache 0,6 mg/l angezeigt, das wären dann ja 1,2 ‰. Das erklärt die Anordnung der Blutentnahme, da ab 1,1 ‰ eine Straftat vorliegt und der große Dräger dafür nicht gerichtsfest ist. Jetzt heißt es also abwarten, ob die BAK unter die 1,1 ‰ geht oder nicht.

Unabhängig vom Wert der BAK kann sich dein Mann aber schon auf eine MPU einstellen und sollte sich dem entsprechend vorbereiten.

Folgende Konsequenzen sind möglich:

unter 1,1 ‰: OWi
500 € Geldbuße, 4 Punkte und drei Monate Fahrverbot.

ab 1,1 ‰: Straftat
Geldstrafe in Höhe von 30 - 40 Tagessätzen. 1 TS = 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens. Entzug der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist. Dauer der Sperrfrist: ca. 9-12 Monate.

Im Fall der OWi wird die Führerscheinstelle deinen Mann anschreiben und eine (sehr kurze) Frist für die Einreichung eines positiven MPU-Gutachtens setzen. Falls das nicht geschieht, wird von Amts wegen die FE entzogen.

Im Fall der Straftat kann dein Mann drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die FSST wird dann den Nachweis einer positiven MPU verlangen. Ansonsten gibt es keinen Führerschein.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo heidelberg,

ja dann ist das leider noch nicht verjährt. Es zählt die Rechtskraft für den ersten Verstoß und der Tattag des zweiten Verstosses. Es bringt also auch nichts das jetztige Verfahren in die Länge zu zu ziehen. Die MPU ist vor Wiedererteilung innerhalb der nächsten 15 Jahre unausweichlich.

Die von dir genannten AAKs sind mit Sicherheit mg/l. Diesen Wert gilt es zu verdoppeln um auf den Promillewert zu kommen. Aus 0,3 mg/l werden also 0,6‰.

Wie Barchetta ja bereits geschrieben hat kann bei 0,3 ‰ keine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Ohne Ausfallerscheinungen ist dieser Wert erlaubt. Mit Ausfallerscheinungen liegt eine Straftat vor. Die Ahndung damals beruht aber auf einer Ordnungswidrigkeit.

Die BAK für den aktuellen Fall solltet ihr Anfang nächster Woche erfragen können. Von elementarer Bedeutung wird halt sein ob die 1,1 ‰ erreicht wurden oder nicht.

Schöne Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@Heidelberg

Ich möchte noch einmal emontionslos auf das Ende deines ersten Postings eingehen:

Eine Ratenzahlung der Geldbuße bzw. der Geldstrafe ist in angemessen hohen Raten möglich.

Die Höhe der Geldbuße ist lt. Bussgeldkatalog festgelegt, da gibt es kein Feilschen. Bei der Geldstrafe kann dein Mann Angaben zu seinem Monatseinkommen machen. Hierfür müssen keine Gehaltsbescheinigungen nachgewiesen werden. Ohne Angaben wird geschätzt, daß kann schon zum Nachteil ausgehen.

Die Frage des Nichtzahlenkönnens stellt sich nicht, da solche Strafen bei Nichtzahlung vollstreckt werden. Zur Not mit Ersatzfreiheitsstrafe.

Die Kosten für die MPU liegen bei rd. 384 € plus Vorbereitungskosten.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Jo, das sieht ja wirklich so aus, als wäre die Tilgung noch nicht erfolgt. Wenn nun das dicke Ding noch dazu kommt, was ja schwer nach einer Straftat aussieht, dann werden beide Einträge zusammen alt! Die Tilgung des ersten wird dann weitere 10 Jahre gehemmt.
Wenn das ohne MPU abgeht, dann wäre es ein Wunder.

... und 10 Jahre Wohlverhaltensphase ist schon ne lange Zeit, eine verdammt lange Zeit.


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,ja es sieht wirklich nicht so rosig aus.Wann kann er denn frühstens die MPU machen und wo kann er sich erkundigen wegen Vorbeitungen wie und was abläuft.Sollte man jetzt schon was tun oder erst warten bis die Sperrzeit vorbei ist?Der Haken ist das er arbeitet bis 19 Uhr,kann man die Vorbereitungen doch zeitlich hinkriegen wie Kurse usw.?

Gruss HD

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Fühestens 3 Monate vor Sperrfristende kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Erst dann wird die MPU-Auflage durch die Fahrerlaubnisbehörde verhängt und kann die Anmeldung zur MPU erfolgen.

Ohne gründliche Vorbereitung ist eine positive MPU praktisch ausgeschlossen. Mit der Vorbereitung sollte dein Mann bereits jetzt beginnen. Das fängt damit an das er sein Trinkverhalten überdenken und ändern sollte. Entweder durch Abstinenz oder "kontrolliertes Trinken". Nach diesem Stichwort kannst Du mal googlen. Je nach bisherigem Trinkverhalten kann es sinnvoll sein sich einer Selbsthilfegruppe anzuschliessen (kostenlos). Ebenfalls kostenlose Hilfe gibt es im Internet und in Internetforen. Google hilft da weiter.

Kostenpflichtichtige Angebote wären Bücher, Beratung durch Verkehrspsychologen, Seminare für alkoholauffällige Fahrer, Alkoholscreening beim Hausarzt (Ermittlung der Leberwerte alle 6 Wochen). Ltzteres ist auf jeden Fall erforderlich um eine poszitive MPU zu erlangen.

Wie der Name schon sagt beinhaltet die MPU zwei Untersuchungsschwerpunkte. Im medizinischen Teil gibt es u. a. einen Reaktionstest, und die Leberwerte werden eine entscheidende Rolle spielen. Bei der psychologischen Untersuchung soll geklärt werden wie weit sich dein Mann mit der Situation befasst hat, und ob und wie er sicherstellen kann das es zu keiner weiteren Trunkenheitsfahrt mehr kommen wird. Google mal nach Stichworten wie "Fragenkatalog / Fragestellung, MPU"

Bei der Vorbereitung zur MPU kannst Du ausser evtl. durch Internetrecherche, deinem Mann nur wenig helfen. Hier muß dein Mann selbst aktiv werden. Und das besser heute als morgen. Sonst ist irgendwann die Sperrfrist zu ende und eine positive MPU in weiter Ferne.

Im Falle einer negativen MPU kann man diese nach weiterer Vorbereitung wiederholen. Kostet aber jedesmal ca. 384,-€. Eine negative MPU sollte man NIEMALS bei der FEB einreichen!!!

Nochmals mein Hinweis mal nach dem Stichwort "Mainz77" und / oder auch Sperrfristverkürzung zu googlen.

-- Editiert von Freudenfeuer am 23.08.2007 23:33:07

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

bei ner MPU zwei wichtige Punkte:

1: Die Klausel "Verzicht auf ärtzliche Schweigepflicht" rausnehmen. So darf das Ergebnis nur an Euch egeschickt werden und nicht an die FS-Stelle. Fällt dein Mann öfter durch, wird es nämlich neben teuer auch noch äußerst problematisch mit dem FS.

2: Habe mal gehört, dass der TÜV Freiburg fair sein soll. Evtl. da anmelden? FS-Stelle darf nämlich nicht entscheiden, wo dein Mann die MPU macht

0x Hilfreiche Antwort

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