1,16 Promille Abholung von zu Hause zu vor nüchtern gefahren .

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500701-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
1,16 Promille Abholung von zu Hause zu vor nüchtern gefahren .

Hallo es geht um mich selbst in dieser Sache ich bin am 05.08.18 nüchtern mit dem pkw unterwegs gewesen . Habe einen Freund gefahren angeblich ging es seiner Mutter schlecht ob ich ihn fahren könnte . Ich war nüchtern zu diesen zeit Punkt 23:30 war das ca , was ich dann erlebt habe war der Horror pur ich würde ausgenutzt hoch 5 es war ne Drogen fährt zu einer Halle ich musste erst noch einen abholen und dann zu einer Halle fahren . Das ich das vorher nicht wusste würde ich nervös und hinter fragte sich alles . Angekommen bei der Halle müsste ich dringend zum Klo . Da war bloß keine . Also suchte ich mir wo man mal als Frau Pinkeln gehen kann und da kam ich an der Halle lang wo zu vor die 2 von 3 rein gegangen sind und da kam der Horror . So viele Drogen Kokain hab ich noch nie gesehen Päckchen weise lagen auf einem Tisch . Einer der auf passte von den 3 würde aggressiv und ich bekam Angst Zustände . Zu vor haben die 3 getrunken bei mir im Auto Bier . Ich bin dann abgehauen und zur Polizei . Das habe ich gemeldet . Die haben auch eine Menge sicher gestellt muss nun zur Aussage als Zeugin hin . Zurück zur Sache . Da ich Bier auf die Kleidung bekommen haben muss . Würde ich dann gefragt ob ich Alkohol getrunken hatte auf der Wache . Ich habe nein gesagt ich war nüchtern . Die Polizisten wollte dann einen Test den habe ich verweigert weil ich eine Erkrankung der Lunge habe kann ich nicht pusten bekomme dann eine Art von über ventilieren . Sie bat mich dann mit dem Taxi zu fahren . Schlüssel hätte ich in der Hand . Ich war noch auf der Wache aufm Klo . Mit der Polizei Beamtin ich war nüchtern . Sie hat mich dann gehen lassen ich war so fertig mit der Welt was ich da erlebt habe an der Halle . Ich bin mit meinem Auto nach Hause war ja nüchtern . Das war 1:20 wo ich heim war . Und dann gebe ich zu das ich 3 große Gläser Schnaps getrunken habe Geschenk Chef zum Mitarbeiter des Monats . 54% Alkohol meine große Tochter war da bei ist 16 ! Und um 2:34 klingelt es auf einmal die Polizei vor meiner Tür . Motor warm bin ja auch gefahren hab ich gleich gesagt und auch gleich gesagt das ich auf den Schock getrunken habe 3 voll Gläser Schnaps hab es den auch noch gezeigt . Ich musste mit zur blutabnahme Anordnung angeblichen. Meine Tochter sagte noch das kann nicht Mama hat doch grade 3 Gläser getrunken ich wollte das nur vergessen was ich gesehen habe mit den Drogen weil ich hasse Drogen ich hab nie so was genommen . Nun hab ich den Salat vor mir liegen 1,16 Promille . Ich bin 49 kg schwer 172 groß Alkohol Vertrag ich nicht trinke auch selten was . Und nun hab ich Post vom Gericht das mir der Führerschein weg ist . Ich versteh das nicht ich war nüchtern unterwegs dannnach erst getrunken . Was soll ich tun ????? Sorry die Fehler bin fix und fertig und hab so eine Angst ich brauche meinen Führerschein hab 3 Kinder wohne im kleinen Ort wo nichts zum einkaufen gibt .

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Absätze machen nicht nur an Schuhen SInn ...

Die Textwand davor habe ich mir mal erspart ...

Zitat (von fb500701-43):
Und nun hab ich Post vom Gericht das mir der Führerschein weg ist

Was genau hat man denn da bekommen?
Und was genau steht da drin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb500701-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das man Führerschein vorläufig eingezogen ist

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#4
 Von 
fb498762-88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Text ist aber schwere Kost... Absätze und Satzzeichen hätten es deutlich vereinfacht.

Wurden 2 Blutproben entnommen? Schließlich wurden Sie nicht fahrenderweise angetroffen, sondern bei sich zuhause. Folglich kann Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden und eine 2. Blutprobe im Abstand von 30 Min. zur 1. Blutprobe wäre zwingend erforderlich gewesen, um auf einen möglichen Alkoholwert zum Zeitpunkt der vorangegangenen Fahrt schließen zu können.

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#5
 Von 
fb500701-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb500701-43):
Das man Führerschein vorläufig eingezogen ist


Richtig

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb500701-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb498762-88):
Der Text ist aber schwere Kost... Absätze und Satzzeichen hätten es deutlich vereinfacht.

Wurden 2 Blutproben entnommen? Schließlich wurden Sie nicht fahrenderweise angetroffen, sondern bei sich zuhause. Folglich kann Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden und eine 2. Blutprobe im Abstand von 30 Min. zur 1. Blutprobe wäre zwingend erforderlich gewesen, um auf einen möglichen Alkoholwert zum Zeitpunkt der vorangegangenen Fahrt schließen zu können.[/

Es wurden 2 Proben genommen
Aber nicht innerhalb 30 min sondern 15 min Abstand

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb498762-88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann würde ich an Ihrer Stelle einen RA konsultieren.
Zum Nachweis von Nachtrunk müssen die Blutproben im Abstand von 30 Min. zueinander genommen worden und auch vermerkt worden sein.

Wurde die Zeitspanne nicht eingehalten, so ist möglicherweise das Ergebnis nicht verwertbar.

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