1,2 Promille Unfall / Polizei :(

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peda07
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Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)
1,2 Promille Unfall / Polizei :(

Hallo Liebe Leute,
am vergangenen Donnerstag bin ich um 3 Uhr mit einer Laterne kollidiert. Ein Taxifahrer hat mich geschnitten und ich musste scharf bremsen, naja und dann kam ich ins rutschen weil es Nass war.
Nungut Auto Totalschaden und Laterne auch kaputt... 2 Minuten später war die Polizei da. Ich musste 4 mal pusten, 3 mal kein Wert angezeigt, einmal 1,2 Promille, ich musste dann mit zur Wache... hab dort 3 Stunden auf die Blutabnahme gewartet.

Meine Fragen sind nun, wärend der 3 Stunden habe ich viel Wasser getrunken, viel Sport in der Zelle gemacht und gepennt... wie wird dort der Blutwert errechnet, wieviel wird angerechnet? Weichen das "Pusten" von dem Blutwert sehr doll ab, BAK mehr oder weniger?

Desweiteren zu meiner Person, bin in 1 Woche , 21 Jahre. habe seit 3 Jahren meinen Führerschein ( Führerschein ab 17 ) habe keine Vorstrafen aufgrund alkohols, nur letzes jahr im März einmal wegen zu schnellfahrens 3 Punkte.
Bin Beruflich dringends auf Führerschein angewiesen, der Führerschein ist für meine Existenz notwenig ( Bin Selbstständiger Versicherungsmakler im Außendienst ) .

Naja nun wollte ich mich erkundigen was für Strafen auf mich zukommen? und wie das mit dem Blutwert ist?

Ich weiß das das eine dumme Aktion war, und das ich dafür eine gerechete Strafe erhalten muss.

Ich bedanke mir im voraus für eure Antworten.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wieviel Zeit verging denn zwischen Trinkende und Atemalkoholtest (AAK) einerseits, und zwischen dem AAK und der Lutentnahme andererseits?

Unabhängig vom Ergebnis der Blutentnahme wird Dir eine Straßenverkehrsgefährdung gemäß §315c StGB vorgeworfen werden. Das bedeutet eine Geldstrafe in Höhe von 35-50 Tagessätzen, Entzug der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist während der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Zeit ohne Führerschein wird 10-12 Monate betragen.

War das Ergebnis der AAK wirklich 1,2 Promille oder womöglich 1,2 mg/l?

Das Ergebnis der Blutentnahme kann nach ca. einer Woche bei der Polizei erfragt werden.

Deine berufliche Abhängigkeit vom Führerschein wird bei der Strafzumessung und der Verhängung der Sperrfrist keine Rolle spielen. Zum einen weil Du um diese Umstände schon vor Deiner Trunkenheitsfahrt wusstest, und zum anderen weil keine Fahreignung vorliegt.

Deinen Eigenschaden musst Du selbst tragen, da die Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, von der Leistung befreit ist. Den Fremdschaden muß die KFZ-Haftpflichtversicherung regulieren. Sie wird aber bis zu 5000€ zurückfordern.

Bist Du noch in der Probezeit?

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#2
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
Nein seit einem Jahr aus der Probezeit.
Zwischen dem Pusten und der Blutabnahme vergingen 2,5 - 3 stunden.
Und als der Unfall passierte lag mein letzes bier, ca. 1 Stunde zurück.

und zum Thema VK... Ein Kunde von mir war mal fast in der selben situation... ich bin der Meinung das die VK nach 1,1 nichtmehr leistet? oder gilt das nur für die Haftpflicht, und die VK leistet schon nach 1 Tropfen Alkohol nichtmehr?

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
wischen dem Pusten und der Blutabnahme vergingen 2,5 - 3 stunden.
Das ist ungewöhnlich lange. Wurde 1 oder 2x Blut entnommen?

Eine Straftat liegt bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, und als solcher wird ein Unfall meistens gewertet, bereits ab 0,3‰ vor. Damit ist die Versicherung auch von der Leistung befreit, bzw. zum Regress berechtigt.

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#4
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Moin,
direkt nach dem Unfall musste ich pusten... dann wurde ich mit zur Wache genommen und dort musste ich 3 stunden später blutprobe abgeben.

Ob VK leistet oder nicht, liegt im ermessen des Unternehmen?

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn nur eine Blutprobe entnommen wurde ist zu vermuten, dass in Anbetracht des langen Zeitraums die BAK niedriger ausfallen wird als die AAK. Aber selbst wenn der Wert unterhalb von 1,1‰ liegen sollte wird hier eine Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung gemäß §315c StGB geahndet werden. Wurden zwei Blutproben im Abstand von ca. 1/2 Stunde genommen würde die BAK auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet.

Eine Ahndung als Owi gemäß §24a StVG wäre nur denkbar, wenn der Unfall nicht als alkoholbedingte Ausfallerscheinung anzusehen wäre. Das halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich. Vermutlich steht zudem ja auch der Fahrer des Taxi nicht als Zeuge zu Verfügung.

quote:<hr size=1 noshade>Ob VK leistet oder nicht, liegt im ermessen des Unternehmen? <hr size=1 noshade>
Theoretisch könnte die Versicherung natürlich zahlen. Aber welche Versicherung zahlt schon wenn sie von der Leistung befreit ist?

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#6
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
hab heute ein Anruf der Allianz erhalten. Und morgen kommt ein Gutachter.
Zu dem Blutwert... wird da nichts angerechnet, auf den Tatzeitpunkt oder so?

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
wird da nichts angerechnet, auf den Tatzeitpunkt oder so?
Du hast meine Frage nach der Anzahl der Blutentnahmen noch immer nicht beantwortet.

Eine ungefähre Rückrechnung wäre auch möglich wenn Du Konsumangaben gegenüber der Polizei gemacht haben solltest.

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#8
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Oh also insgesamt habe ich EINE Blutprobe abgeben und idese 3 Stunden nach dem Unfall.

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