1,3 promille gepustet wieviel in blut und welche strafe

17. Juni 2007 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Welche Strafe droht, wenn man mit 1,3 Promille oder mehr Atemalkoholwert erwischt wird? Es droht je nach abschließendem Blutalkoholwert eine Geldstrafe, die sich am Einkommen orientiert und der Entzug des Führerscheins. Die Höhe der Strafe und des Führerscheinentzugs richten sich nach etwaigen Voreinträgen im Bundeszentralregister. Gegebenenfalls kann vor Neuerteilung des Führerscheins eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden.

 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)
1,3 promille gepustet wieviel in blut und welche strafe

hi
gestern haben sie einen freund erwischt mit alkohol.
beim pusten waren es 1,3 promille.
ich wollte mal wissen ist das dann im blut mehr??
und welche strafen koennte mann erwarten ??
hat jemand die erfahrung...
viele gruesse :(

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

580x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1003
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 61x hilfreich)

--- editiert vom Admin

60x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hi
also danke fuer die antworten.
also er ist ja kein gewohnheitstrinker...
ich denke das jeder mal eine ===leiche im keller==hatte in irgenteiner weise....

hat vieleicht jemand eine aehnlich erfahrung gemacht..???
viele gruesse

20x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
morxel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

wenn man trinkt oder kifft fährt man keine auto, schluss aus ende der diskussion und eine solche leiche kann man nicht im keller liegen haben. richtig so vielleicht lernt er ja draus

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

'wenn man trinkt oder kifft fährt man keine auto, schluss aus ende der diskussion und eine solche leiche kann man nicht im keller liegen haben.'

Das mag ja richtig sein, spiegelt jedoch nicht die Realität wieder. Leider gibt es da so einige Menschen mit 'Leichen im Keller'.

Ich wollte anmerken, dass es keinesfalls einen BAK von 2,6 Promille geben muss. Er kann genausogut unter dem Atemwert liegen. Das hängt von Trinkzeitpunkt, Meßmethode, etc. ab.

Eine MPU ist in der Regel erst ab 1,6 Promille fällig. Wenn der Wert drunter bleibt, wird es zwar eine empfindliche Strafe geben aber der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist wohl ohne Auflagen wiedererteilt werden.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ janni2007

Wie hoch der Blutwert ausfallen wird, hängt davon ab, wieviel Zeit zwischen Trinkende und Kontrolle liegt. Der Wert kann daher sowohl steigen wie fallen.

Der Atemalkoholwert wird entweder in ‰ oder in mg/l angezeigt. Das ist geräteabhängig. Wenn man den mg/l-Wert verdoppelt kommt man auf ‰.

Hätte dein Freund also 1,3 mg/l getrötet, so wären das dann 2,6 ‰. Sofern es aber 1,3 ‰ sind, wird bei der Blutprobe nicht mit einem Wert von 2,6 ‰ zu rechnen sein.

Vermutlich wird man ihm Trunkenheit im Straßenverkehr vorwerfen. Das ist eine Straftat (§ 316 StGB ). Ihm droht deswegen eine Geldstrafe. Die Höhe wird nach Tagssätzen festgelegt. Ein TS entspricht 1/30 seines monatlichen Nettoeinkommens. Die Anzahl der TS dürfte zwischen 30- 40 liegen. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das heißt, der Führerschein wird eingezogen und geschreddert oder an die Akte getackert. Gleichzeitig wird eine Sperrfrist verhängt. Sie beträgt mind. 6 Monate, dürfte aber zwischen 10-12 Monaten liegen.

Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann er einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Sollte der Blutwert 1,6 ‰ und mehr betragen, wird die Führerscheinstelle vor Neuerteilung eine MPU anordnen.

Laß dich hier nicht von einigen Postings verunsichern, die klare Fehler enthalten.

1.
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird das Punktekonto auf Null gesetzt. Dein Freund startet mit einer weißen Weste in die Zukunft.

2.
Die Trunkenheistfahrt ist zehn Jahre verwertbar. Eine Wiederholungstat innerhalb dieser Zeit führt automatisch zu einer MPU. Das gilt auch mit 0,3 ‰ (bei einem Unfall) und 0,5 ‰ ohne Auffäligkeiten.

Die Eintragung im BZR ist unkritisch sofern keine Voreintragungen vorhanden sind. Die Tat wird dann nicht ins Führungszeugnis eingetragen, da die Geldstrafe garantiert nicht höher als 90 Tagessätze ausfallen wird. Er ist demnach auch nicht vorbestraft.

In der Regel werden eh nur Auszüge aus dem Führungszeugnis für die Ausübung von bestimmten Berufen verlangt. Auszüge aus dem BZR sind nur für besondere Kreise bestimmt und dazu zählen sicher nicht gewerbliche Arbeitgeber. Also nicht kopfscheu machen lassen.

Zum Thema MPU siehe oben.

Von Ferndiagnosen halte ich grundsätzlich nichts. Warum bei 1,3 ‰ eine Entzugstherapie angeordnet werden sollte erschließt sich mir nicht. Dein Freund kann sich grundsätzlich für kontrolliertes Trinken oder Abstinenz entscheiden. Eine Änderung des Trinkverhaltens ist auf jeden Fall geboten.

Viele Grüße,

barchetta

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Sehr guter Beitrag, barchetta. Vollständig unterschreib!!!

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Freut mich! Vielen Dank Klagdichreich!

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Gern geschehen. Bin immer froh, wenn die Fragesteller nicht noch zusätzlich verunsichert, sondern aufgeklärt werden. :)

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hallo barchetta
vielen dank
sehr gut argumentiert...
und wenigstens auch freundlich geblieben.
danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ janni

Du bist hier schließlich in einem Jura-Forum und nicht in einem Moralapostel-Forum.

Aufgrund meiner Erfahrung aus anderen, ähnlichen Foren und incl. selbstdurchlebter Situation weiß ich, das die überwiegende Mehrheit der Betroffenen durch den Vorfall und die drohenden Konsequenzen sehr stark betroffen sind und daher irgendwelche Belehrungen als letztes gebrauchen können.

Falls du noch Fragen hast, einfach posten.

Viele Grüße,

barchetta

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Janni,

also über ein paar POsts hier kann ich nur den Kopf schütteln.
Zum Thema selbst: Ich hatte einen Autounfall unter Alkoholeinfluss, habe 1,4 Promille gepustet. Der Blutwert (BAK) waren 1,52!! Also ich weiß nicht wie die Leute hier auf nen BAK von exorbitanter Höhe kommen.
So, zur Strafe: 35 Tagessätze und 6 Monate Führerscheinentzug. Keine MPU!
Ich hoffe ich konnte was weiterhelfen und grüß mir Deinen Freund, sitzen ja irgendwie im selben Boot :-)

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ RheinAhrGirl

Mit 35 TS und 6 Monaten Sperrfrist bist du bei 1,52 ‰ plus Unfall gut weggekommen. Ich tippe mal auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Da gibt es höhere Urteile, vor allem bei der Sperrfrist.

Zwei Fragen habe ich noch rein aus Interesse:

Hast du einen Strafbefehl bekommen oder mußtest du vor Gericht erscheinen?

Wieviel Zeit lag zwischen Unfall und Urteil?

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Barchetta,
beantworte gerne Deine Fragen.
Also ich habe einen Strafbefehl bekommen wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung.
Habe direkt alles über einen Anwalt laufen lassen.
Ich musste nie vor Gericht erscheinen.
Allerdings muss ich sagen, dass sich der Unfall am 31.10.2006 ereignete und der Strafbefehl erst am 30.03.2007 kam! Das heißt realistisch betrachtet habe ich insgesamt 11 Monate keinen Führerschein. Ich hätte noch gedacht, die würden da was anrechnen. Ist echt ne Frechheit, ein gerechtes Urteil OK, aber dann hätte ich gerne auch einen fairen Prozess.
Eine Frage habe ich an Dich: Der Strafbefehl ist vom 30.03.2007 und es steht drin, dass mir vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlabnis erteilt werden soll. Das bedeutet doch, dass ich meinen Führerschein am 01.10.2007 wiederbekomme, oder?! Natürlich nachdem ich die erforderlichen Dokumente eingereicht habe.
Wäre toll,wenn Du vielleicht auch noch zu meinem Thema "Gesundheitszeugnis bei Führerscheinneuerteilung" was sagen könntest. :-)
Viele Grüße, Claudia!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo RheinAhrGirl,

zum Thema Gesundheitszeugnis habe ich schon geantwortet.

Nun verstehe ich die sechs Monate Sperrfrist. Der Richter hat die fünf Monate berücksichtigt. Aber trotzdem sind 11 Monate noch ein akzeptables Ergebnis für fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung. Ein Jahr Sperrfrist sind da nichts ungewöhnliches. Somit hattest du schon einen fairen Prozess. ;)

Du kannst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Du solltest dabei allerdings auch meine Infos zum ärztliche Gutachten berücksichtigen.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

@RheinAhrGirl:

Bitte Sei vorsichtig, was die MPU-Prognose angeht. Dies wird nämlich nicht vom Gericht entschieden und kann Dir auch von einem Anwalt nicht sicher vorhergesagt werden. Die Führerscheinstelle entscheidet bei Wiederbeantragung, ob eine MPU für nötig befunden wird.
Der Richtwert liegt bei 1,6 Promille. Es ist aber eben nur ein Richtwert. Ich kenne einen Fall, in denen bei 1,3 eine MPU angeordnet wurde, weil der Fahrer zu einer unmöglichen Tageszeit betrunken war (was auf regelmäßigen Konsum schließen ließ).

Ich wünsche Dir natürlich, dass Du mit Deinen 1,52 noch mal dran vorbeischlitterst aber im Hinblick auf eine möglicherweise bevorstehende MPU solltest Du Deine Leber schonen (die Werte werden genommen und können rel. langfristig Aufschluß übers Trinkverhalten geben).



-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert von klagdichreich am 21.06.2007 09:15:44

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hallo ihr alle,

eure beitraege begeistern mich.
vielen dank fuer eure ehrlichkeit..
am montag hat mein kumpel termin bei einem anwalt.
da er noch nie auffaellig war weder im strassenverkehr noch so im leben -denke ich wird es nicht so streng ausgehen.
ich werde berichten wenn beizeiten was kommt.

vielen dank vorerst fuer eure posten...
guten abend :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo janni,

laß mal hören wie es weitergeht. Auch für uns ist ein Feedback wichtig, um diese Vorfälle auch zukünftig realistisch beurteilen zu können.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1003
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 61x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
RheinAhrGirl
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Leute,

hier mal ein kleines Update.
Habe letztens meine Führerscheinstelle angerufen und die Dame dort war supernett. Sie sagte ich müsste zum Antrag auf Neuerteilung nur einen Sehtest und ein Passfoto mitbringen. Ich war sehr erstaunt und fragte nach, ob sie sonst nichts benötigte und fügte hinzu, dass ich jetzt in einer anderen Stadt wohne. Da meinte sie, dass ich mich dann in der FSS meiner neuen Stadt melden müsste und da könnte es sein, dass die Leute trotzdem eine MPU von mir verlangen. Grund: 1,52 Promille sind knapp an der Grenze. Man würde nachsehen, wieviel Zeit zwischen Unfall und Blutentnahme vergangen ist und den BAK- Wert zurückrechnen! Da könnte es dann sein, dass ich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht 1,5 Prommille hatte sondern 1,65!
Da war ich echt baff. Sie sagte dann, dass sie aber diese Rückrechnerei schon seit Jahren nicht mehr macht (und somit auch deswegen keine MPU erteilt), da sie diese Vorgehensweise ungerecht findet, man wisse ja nicht, was die Person an dem Abend gegessen hat, wieviel sie wiegt und wie groß sie ist!
So, und geistesgegenwärtigerweise sagte ich dann, dass ich noch meinen Hauptwohnsitz eben in jener Stadt habe, für die sie zuständig ist.
Da meinte sie, wenn das so ist, sollte ich den Antrag eben bei ihr stellen und gut ist. Habe dann nochmal nachgefragt, was für Unterlagen ich benötige, und da sagte sie wieder, nur nen Sehtest und ein Passfoto. Brauche keinen Erste- Hilfe Kurs. Nach einem ärztlichen Gutachten habe ich nicht gefragt (um nicht Öl ins Feuer zu giessen *g*), aber sie hat auch nichts diesbezüglich erwähnt. Nachdem ich die Unterlagen eingereicht habe, wird sie checken, ob ich schon mal wegen eines ähnlichen Deliktes aufgefallen bin. Falls ja, gibts ne MPU, falls nicht (Ich hatte noch nie irgendwas in der Richtung) kann ich meinen FS am 01.10. abholen.
Ist das nicht krass? Das heißt doch, dass diese MPU Sache anscheinend jeder Bearbeiter auf der FSS auslegen kann wie er grad lustig ist!
Ich bin nun also frohen Mutes, habe jedoch trotzdem noch Bedenken, ob ich 1 Woche vor dem 01.10. nicht doch noch nen Wisch bekomme, nach dem Motto, schicken Sie uns mal Ihre Leberwerte.
Was meint Ihr? Kann das noch passieren?
Habe übrigens Führerschein KLasse B.

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo RA-Girl,

dein Update klingt doch gut und ich hoffe, du kannst die kleine Karte bald wieder in Händen halten.

Die SB auf der FSS hat allerdings nicht unrecht. Der § 13 der Fahrerlaubnisverordnung schreibt eine MPU ab 1,6 ‰ bei Ersttätern zwingend vor. Ab diesem Wert kann sie also gar nicht mehr anders, da gibt es keinen Ermessensspielraum mehr.

Liegen neben dem Alkoholverstoß noch andere Gründe vor, die an der Eignung zweifeln lassen, wie zum z.B. ein fettes Konto in Flensburg, so kann die FSS auch unterhalb von 1,6 ‰ eine MPU anordnen. Das gilt theoretisch auch für Promille-Werte die knapp unter der 1,6 liegen. Im Regelfall wird hier aber von einer MPU-Anordnung abgesehen. Schließlich ist irgendwo auch mal eine Grenze erreicht.

Da du nur Klasse B beantragst, hat sich das Thema ärztliches Gutachten erledigt.

Ich vermute mal ganz schwer, dass du keine weiteren Probleme mit deinem Antrag haben wirst.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hi

an alle die mir beistand gegeben haben nur mal zur info..
derjenige hat eine saftige strafe erhalten..
1800,-euro geld strafe sowie 1 1/1 jahre keinen fuehrerschein mehr.damit kann er seinen job an den nagel haengen.
im uebrigen waren in der blutprobe mehr promille entalten als wie beim pusten dewegen das harte aber gerechte urteil...
vielen dank nochmal fuer eure beistaende..
viele gruesse aus frankfurt :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo janni2007,

trotz des harten Urteils, vielen Dank für die Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Meintest Du 1 1/2 Jahre?

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hi

ja natuerlich lieber klagdichreich.
es sind 1 1/2 jahre.
war schon spaet gestern.

viele gruesse
:banana:

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ganz schön viel. Aber wohl nicht mehr zu ändern. :(

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

2x Hilfreiche Antwort

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