1,62 Promille

23. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
MickeyM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
1,62 Promille

habe laut polizei ein baustellenschild umgefahren und bin weitergefahren.im auto hat man n weinflasche gefunden.
das pusten hat 1,62 ergeben, blutwerte weiss ich noch nicht.
bisher 1 punkt in flensburg in 24 jahre
was wird auf mich zukommen bei fahrerflucht und 1,6 promille?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Denke mal du wirst Fußgänger werden weil über 1,1 Promille und Unfall mit Fahrerflucht.
Wenn du Glück hast und dir bis jetzt wirklich nichts hast zuschuldekommen lassen (auch keine Geschwindigkeitsübertretung und so) und auf den Führerschein angewiesen bist kannst du evtl. gegen ein hohes Bußgeld (min doppelt so hoch wie normal) evtl. den Lappen behalten.
Wenn du Pech hast und es so machst kann es sein das der Lappen dann auf Bewährung ist.
Das ist ne möglichkeit die Richter bei ersttätern haben aber ich denke ein RA kann dir da mehr helfen.

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#2
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Guten Morgen !

Wie Du beschrieben hast...bist Du ja leider weitergefahren...... Fahrerflucht !

Ein Bekannter von mir hat vor ein paar Jahren ungefähr das Gleiche erlebt.....einen Getrunken...Kumpel falschen Autoschlüssel gegeben.....und dann mit dem Auto nach Hause....Auto gestreift...nichts gemerkt...(wie auch) ....Polizei holte Ihn dann von zu Hause ab....voll wie ein Eimer (über 1,6 promile) !

STRAFE: 1 Jahr Fahrverbot, EUR 2.500,-...zum sogenannten Idiotentest wurde er auch eingeladen !

Er ist vorher noch nie polizeilich oder verkehrstechnisch aufgefallen...dumm gelaufen !

Suche Dir einen guten Anwalt und viel Glück !

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ab 1,6 muß man in aller Regel tatsächlich zum "Idiotentest" (sog Medizinisch Psychlologische Untersuchung). Diese läuft aber weit sachlicher ab, als es im allgemeinen immer dargestellt wird.
Jedenfalls solltest Du vor diesem Test mind 1 Monat nix mehr trinken, da Leberwerte genommen werden. Und Du solltest vermeiden, dem Psychologen auftischen zu wollen, daß das ein einmaliger Ausrutscher war. Das hören die oft und nicht gern. Zeig Dich dort auf jeden Fall einsichtig. Vor her schon zu einem Alkikurs gehen kommt z.B. sehr gut an.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#4
 Von 
MickeyM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

werde mir diesen tests und strafen nicht leisten können, da ich zur zeit weniger wie 300,- € zum leben haben.
und der vollkasko wird den schaden ans auto wohl nicht bezahlen, ebenso wird der rechtschutz den anwalt nicht übernehmen.
klasse kette : rente futsch, wohnung futsch und ich idiotin packe noch den rest dazu in form von promillen mit den o.f. folgen...

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#5
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Du wirst einen Strafbefehl (richtig ?) bekommen und da wird u.a.
die Geldstrafe sehr hoch sein.
Die Staatsanwaltschaft geht manchmal von Geldsätzen aus...die man
auch nicht nachvollziehen kann.
Da Du vorher nicht polizeilich nicht aufgefallen bist, wäre ein Anwalt nicht schlecht,
der die Strafe natürlich mindern könnte und Ratentilgung ist möglich !

Aber ohne Geld sieht es mau aus und ich hoffe, dass es ein Forummitglied gibt, der Dir mitteilen kann, wo man sich bei solchen Problemen unterstützen bzw. beraten lassen kann?!

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#6
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

..schwierig..solche Sachen werden halt meist richtig teuer. Mit Strafe MPU etc. ist man schnell ein paar Tausend Euronen los! Glaube auch wenn es noch unter die 1,6 rutschen sollte durch den Blutwert wird ne MPU fällig das Fahreflucht vorlag....

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Auweia. Der Test kostet so um die 400 Euro. Plus einem dem Test höchstwahrscheinlich folgenden 4wöchigen Kurs für etwa nochmal 400. Das Gericht berücksichtigt zumindest Deine finanzielle Situation und wird Dir wohl nicht so eine hohe Geldstrafe aufbrummen. Aber so um die 500 Euro werden da wohl auch nochmal fällig werden.
Einen Anwalt brauchst Du in Deinem Fall jedoch eh nicht wirklich, da Dir einer gestellt wird.
Kannst ja aber bis zum Test noch sparen, da der eh erst in 8-12 Monaten auf Dich zukommen wird - jenachdem wie lange Du das geliebte Zettelchen abgeben mußt.


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"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#8
 Von 
MickeyM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also komme gerade vom anwalt,er meint:
ca 8-10 monate FE weg, MPU und 750-2000€ strafe, wobei er da noch der preis drücken könnte...

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

MPU und FE weg sehe ich genauso. Geldstrafe denke ich bis 1.000,-€ (bei Deinem Einkommen)

@ Klag Dich reich

Einen Anwalt brauchst Du in Deinem Fall jedoch eh nicht wirklich, da Dir einer gestellt wird.

Wie kommst Du darauf, daß ihr ein Anwalt gestellt wird?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
MickeyM
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es bestimmte fristen, in den man dieser MPU oder sein führerschein wieder machen muss?
ich habe noch ca 2,5 jahren an den schulden von meinen verstorbenen mann zu zahlen,
ich denke mal dass ich vorher nicht dazu kommen werden das geld auf den tisch zu legen fürn mpu oder fe, vorallem wenn jetzt noch ratenzahlungen an vater staat dazukommen....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

@bob
Ich hatte vor langer Zeit mal das gleiche Problem und da habe ich keinen Anwalt genommen. War damals 19 - bin nicht unters Jugendstrafrecht gefallen. Meine Strafe war auch nicht übermäßig horrible, so das ich denke auch mit Anwalt wär ich nicht viel besser weggekommen.
Ist das heute etwa anders???

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

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