1 Monat Fahrverbot, Strafe "hinausschieben"

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
go345607-50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Monat Fahrverbot, Strafe "hinausschieben"

hallo

ich wurde mit ueberhoehter geschwindigkeit geblitzt und laut bußgeldkatalog bedeutet das unter anderem 1 monat fahrverbot.

letzte woche habe ich einen anhörungsbogen bekommen, auf dem ich verschiedene angaben machen kann, sprich noch kein bußgeldbescheid.

ich weiss das ich nach zugang des bußgeldbescheides 4 monate zeit habe die strafe anzutreten, und nun meine frage: ich habe im dezember 3 wochen urlaub, wie gehe ich denn am besten vor um die strafe teilweise noch mit dieser zeit ueberbruecken zu koennen?

soll ich mich direkt bei der zustaendigen behoerde melden und denen den fall erklaeren, bzw macht hier vielleicht ein schreiben vom arbeitgeber sinn oder soll ich probieren den bußgeldbescheid so lange wie moeglich rauszoegern?
die vorgehensweise waer hier dann:
- erstmal die bilder anfordern da der wagen von mehreren leuten benutzt wird
- nach ablauf dieser zeit dann einen unbegruendeten einspruch
- nach rueckfrage amt einen begruendeten einspruch
- warten bis das schreiben vom gericht kommt und dann den einspruch zurueckziehen und die strafe akzeptieren....

bzw weiss noch jemand eine andere moeglichkeit?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Einspruch einlegen und den SB anrufen, warum Einspruch eingelegt wurde. Manchmal lassen die die Akte dann erstmal liegen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen