Ich habe einen Bußgeldbescheid für einen Ampelverstoß mit dem Fahrrad erhalten. Dagegen möchte ich Einspruch erheben. Allerdings steht in dem Bescheid, dass der Verstoß mit einem Punkt bewertet wird und dass diese Bewertung nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides und somit nicht anfechtbar ist. Das klingt für mich, als würde ich den Punkt so oder so bekommen, egal ob mein Einspruch erfolgreich ist, oder nicht???
Kann mich da jemand beraten, wie ich diesen Punkt verhindern bzw. abwenden kann?
1 Punkt in Flensburg für Ampelverstoß mit dem Fahrrad
16. Juni 2019
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Frage vom 16. Juni 2019 | 12:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Punkt in Flensburg für Ampelverstoß mit dem Fahrrad
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#1
Antwort vom 16. Juni 2019 | 12:50
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Nachweisen, dass du den Verstoß nicht begangen hast. Dann bekommst du auch keinen Punkt.
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