Hey zusammen,
angenommen Person X wurde mit 0,62 AAK wert aufgehalten das wären dann 1.24 Promille, daraufhin wurde man mit zum Krankenhaus zu Blutentnahme genommen. Kurz vorm krankenhaus wurde erneut ein AAK test durchgeführt der betrag 0.59.
Zwischen 1. AAK wert und zur Blutentnahme vergangen ca 50 Minuten.
10 minuten nach der Blutentnahme wurde ein erneuter Freiwilliger Aak test durchgeführt (Genauen Wert nicht bekannt) auf jeden Fall 0.5... die zweite zahl Nicht bekannt daraufhin meinte der Polizist "Sie haben vielleicht Glück gehabt". Trinkbeginn ca 19:00Trinkende war ca 22:00, AAK kontrolle ca 00:20, Blutentnahme ca 01:10. Besteht die möglichkeit dass der BAK wert nochmal ein wenig unter dem AAK wert ist?
-- Editiert von User am 9. Juni 2023 13:55
-- Editiert von Moderator topic am 9. Juni 2023 13:59
-- Thema wurde verschoben am 9. Juni 2023 13:59
1.2 Promille gepustet wie wird die Blutprobe aussehen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Besteht die möglichkeit dass der BAK wert nochmal ein wenig unter dem AAK wert ist? Unter der AAK wird er kaum sein - die BAK könnte aber unter 1,1 Promille liegen. Falls es keine Fahrauffälligkeiten gab, entkäme man damit dem Strafverfahren und dem Führerscheinentzug und würde nur mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot bestraft.
-- Editiert von User am 9. Juni 2023 14:26
Anhand der AAK, die mit einem nicht geeichten Gerät ermittelt wurde, wären Rückschlüsse auf die BAK reine Spekulation. Da bleibt jetzt also nur abwarten.
Das Ergebnis der BAK kann in ca. 1-2 Wochen bei der Polizei erfragt werden.
Ist der Polizei das Trinkende bekannt? Es könnte dann evtl. zurückgerechnet werden, was die ganzen Spekulationen ohnehin über den Haufen werfen würde.
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Das Trinkende ist der Polizei bekannt. Wird da automatisch eine Rückrechnunt dann gemacht? Oder eventuell auch nicht
Wenn zwischen dem bekannten Trinkende und der Blutentnahme mehr als 3 Stunden liegen, dann kann eine Rückrechnung erfolgen. Muss aber nicht. Kommt auch drauf an, wie gesichert die Erkenntnis des Trinkendes ist.
Es bleibt also dabei. Du musst abwarten und kannst zu gegebener Zeit bei der Polizei nachfragen.
Wer führt diese Rückrechnung durch? Die polizei oder wird das an die Staatsanwaltschaft übergeben auch wenn das Glück besteht und die Blutprobe bleibt unter 1.1 Promille
Die Rückrechnung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht prüft ggf. ob das korrekt gewesen ist.
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