1.25 promille. Mpu?

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519479-50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
1.25 promille. Mpu?

Hallo bin neu hier und ich weiss nicht ob der Beitrag hier richtig ist, ansonsten bitte ihn ich zu verschieben.

Ich bin mit 1.25 Promille aak in einen graben gefahren auf einer Landstraße, Auto Totalschaden. Golf 4 Baujahr 98. Eigenschaden hält sich demnach in Grenzen. Es wurde niemand anderes in den Unfall verwickelt. Worüber ich froh bin. Rückblickend hatte es echt auch anders ausgehen können.
Wie erwähnt 1.24 Promille aak das letzte Mal was getrunken hatte ich 3 Stunden vor dem blasen, also gehe ich mal von aus der Wert der BAK sollte nicht über 1.6 liegen dieser wurde ca 40min nach dem AAK durchgeführt.
Strafe etc ist klar variiert und ist Folge richtig. Abwarten. Schließlich hab ich misst gebaut.

Meine Frage wenn der Wert der BAk unter 1.6 sich einpendelt wie sieht es denn mit der mpu nach der Frist aus. 1 Punkt habe ich schon wegen Handy am Steuer und 2 Punkte mal zu schnell auf der Autobahn gewesen. Ansonsten hatte ich keine weiteren Delikte.
Wurde mich über Antworten freuen von Leuten die schon ähnlich Punkte hatten und einen Wert zwischen 1.6 und 1.1

Danke für konstruktive antworten.

-- Editiert von fb519479-50 am 08.07.2019 20:11

-- Editiert von fb519479-50 am 08.07.2019 20:11

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Hätte Dir ja gerne geantwortet, aber da:

Zitat (von fb519479-50):
Wurde mich über Antworten freuen von Leuten die schon ähnlich Punkte hatten und einen Wert zwischen 1.6 und 1.1
bin ich raus. :devil:

Im Prinzip hast Du es selbst schon richtig zusammengefasst. Bleibt die BAK unter 1,6‰, und ist es Deine erste Trunkenheitsfahrt gewesen, dann musst Du keine MPU befürchten.

Die Strafe kann regional unterschiedlich ausfallen, aber so um die 40 Tagessätze und 12 Monate ohne Fahrerlaubnis könnten es werden.

Die Frage ist, ob auch Fremdschaden entstandenist. Auch ein Flurschaden kann ja einen Schaden darstellen. Hier könnte sich die Regulierung ohne die Haftpflichtversicherung anbieten, denn die Versicherung würde Dich mit bis zu 5000€ in Regress nehmen. Das heißt unterm Strich, dass Du den Fremdschaden eh bezahlen musst. Regulierst Du ohne die Versicherung verlierst Du wenigstens nicht Deinen Schadenfreiheitsrabatt. Dies passiert aber, wenn die Versicherung reguliert, auch wenn sie sich das Geld im ZUge des Regresses wieder holt.

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#2
 Von 
fb519479-50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Hätte Dir ja gerne geantwortet, aber da:
Zitat (von fb519479-50):
Wurde mich über Antworten freuen von Leuten die schon ähnlich Punkte hatten und einen Wert zwischen 1.6 und 1.1
bin ich raus. :devil:

Es darf natürlich auch jeder andere antworten.

Was Strafe etc. Angeht weiss ich kann variieren und es gibt Richtwerte.
Da ich auch Schuld bin nehme ich diese an wie sie kommt.

Allerdings macht mir am. Meisten Sorge das mit der mpu wenn der Wert zwischen 1.1 und 1.6 liegt.
Nach vielem lesen habe ich so den Eindruck, dass dies meist willkürlich an der FSSt liegt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb519479-50):
Nach vielem lesen habe ich so den Eindruck, dass dies meist willkürlich an der FSSt liegt.
Nein. Eine Zeitlang, wurde in einigen Bundesländern generell eine MPU angeordnet. Diese Vorgehensweise hat das Bundesverwaltungsgericht unterbunden.

Daher gelten folgende Regeln für eine MPU wegen eines Alkoholdelikts:
1.) Ab 1,6‰
2.) Bei Wiederholungstätern
3.) Davon abweichend nur mit guter und fundierter Begründung.

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#4
 Von 
fb519479-50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Hätte Dir ja gerne geantwortet, aber da:
Zitat (von fb519479-50):
Wurde mich über Antworten freuen von Leuten die schon ähnlich Punkte hatten und einen Wert zwischen 1.6 und 1.1
bin ich raus. :devil:

Es darf natürlich auch jeder andere antworten.

Was Strafe etc. Angeht weiss ich kann variieren und es gibt Richtwerte.
Da ich auch Schuld bin nehme ich diese an wie sie kommt.

Allerdings macht mir am. Meisten Sorge das mit der mpu wenn der Wert zwischen 1.1 und 1.6 liegt.
Nach vielem lesen habe ich so den Eindruck, dass dies meist willkürlich an der FSSt liegt.
Der einzige sogenannte fremdschaden ist ein wackelder leitpfosten. Ob ich diesen erwischt habe oder er vorher schon wackelte keine Ahnung, aber er steht noch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb519479-50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von fb519479-50):
Nach vielem lesen habe ich so den Eindruck, dass dies meist willkürlich an der FSSt liegt.
Nein. Eine Zeitlang, wurde in einigen Bundesländern generell eine MPU angeordnet. Diese Vorgehensweise hat das Bundesverwaltungsgericht unterbunden.

Daher gelten folgende Regeln für eine MPU wegen eines Alkoholdelikts:
1.) Ab 1,6‰
2.) Bei Wiederholungstätern
3.) Davon abweichend nur mit guter und fundierter Begründung.


Was könnte denn eine gute und fundierte Begründung sein?
Also würden Punkte in Flensburg wegen HD am Steuer und zu schnellem fahren auf der Autobahn und ein verbundener Unfall mit Alkohol aktuell nicht reinfallen.?

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb519479-50):
Was könnte denn eine gute und fundierte Begründung sein?
z.B. 1,58‰ morgens um 8:00 Uhr auf dem Weg zur Arbeit.

Oder in einem anderen Forum der aktuelle Fall eines Radfahrers, der mit 1,59‰ mit dem Fahrrad erwischt wurde, was ohne Ausfallerscheinungen gerade noch im Bereich des Erlaubten ist und eigentlich keine MPU rechtfertigt. Aber er war schon einmal mit dem Auto auffällig und musste schon einmal eine Alkohol-MPU machen.

Andere konkrete Hinweise, die auf Alkoholmißbrauch oder Abhängigkeit hindeuten.

Zitat (von fb519479-50):
Also würden Punkte in Flensburg wegen HD am Steuer und zu schnellem fahren auf der Autobahn und ein verbundener Unfall mit Alkohol aktuell nicht reinfallen.?
Was bitte ist ein "verbundener Unfall mit Alkohol"? Die Punkte für zu schnelles Fahren und das Handy spielen jedenfalls keine Rolle.

Wenn das also Deine erste Auffälligkeit in Sachen Alkohol ist und die BAK unterhalb der 1,6‰ bleibt, dann hast Du keine MPU zu befürchten. Die BAK kannst Du ca. 1-2 Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfragen.


-- Editiert von Demonio am 09.07.2019 16:25

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#7
 Von 
fb519479-50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein verbundener Unfall sehe ich, da ich in einen kraben fuhe unter Alkohol Auto musste abgeschleppt werden.
Ich meine damit eben, dass ich nicht einfach nur in eine Kontrolle geraten bin, sondern augrund meines Fahrens in den graben erwischt wurde.
Demnach könnte die FSSt doch durch den Unfall eine Ausfallerscheinung begründen.
Denn ohne alk wäre ich sicher nicht in den kraben gefahren.

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#9
 Von 
fb519479-50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von fb519479-50):
Ein verbundener Unfall sehe ich, da ich in einen kraben fuhe unter Alkohol Auto musste abgeschleppt werden.
Schon wieder betrunken oder immer noch?



Weder das eine noch das andere.
Ich weiss ja nicht welche laus dir über die leber gelaufen ist, aber ich hab damit definitiv nichts zu tun.
Displayschaden am Handy ist relativ schwer damit anständig zu schreiben, weil manche buchstaben nicht erkannt werden. Wenns dich stört ignoriere es. Aber das kannst du sicher nicht. Bist auch so einer der sich über alles beschwert und. Die. Waishait mom. Löffel gefressen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Natürlich kann man den Unfall als Ausfallerscheinung werten. Aber das hat keinen Einfluss auf die Entscheidung ob vor der Neuerteilung eine MPU gefordert wird.

Sofern Du uns keine wesentlichen Informationen vorenthalten hast, kann man in Deinem Fall definitiv sagen, dass keine MPU gefordert werden wird.

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