15€ Bußgeld bei Parken entgegen der Fahrtrichtung?

23. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)
15€ Bußgeld bei Parken entgegen der Fahrtrichtung?

Hallo,

habe ein Bußgeld über 15€ fürs Parken in einer Nebenstr. entgegen der Fahrtrichtung bekommen. Ist das nicht unverhälnismäßig hoch? Habe im Bußgeldkatalog nichts über diesen Verstoß gefunden. Wer kann mir helfen?

Grüße an alle

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

15 EUR ist doch am untersten Ende der Bußgeldskala.

Und sinnvoll ist es auch, schließlich könnte ein Ortsunkundiger die Straße fälschlich für eine zweispurige Einbahnstraße halten, wenn dort alle auf einer Seite entgegen der Fahrtrichtung parken.

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frankfurter
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

HOCH?
Du Witzbold.

Sollte die 15 Euro zu hoch sein, dann lasse besser dein Auto stehen.

Mit wieviel hattest du den Gerechnet: 15 Cent?

Immer diese Piss probleme hier.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

Es handelt sich um Parken in einer Parkbucht.
Da finde ich 15€ unverhältnismaßig hoch. Da werden schlimmere Parkvergehen mit weniger Bußgeld belegt.
@ frankfurter
deinen piss-kommentar kannste für dich behalten

15x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Llew
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Deine Frage war auch nicht sonderlich toll. Es weiss jedes Kind, dass man nicht endgegen der Fahrtrichtung parken darf. Egal ob da ne Parkbucht ist.

-----------------
"What the hack is a signatur?"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das Problem haben wir hier auch. Wir haben gegenüber von unserem Haus eine Parkbucht, haben immer entgegen der Fahrtrichtung geparkt, weil man dann besser wegfahren kann. Behindert hat es auch niemandem.
Irgendwann kam mal ein übereifriger Polizist und hat Strafzettel ausgestellt. :(

Was nervt ist die Tatsache, dass die Anwohner, wenn sie mal verkehrt parken ziemlich schnell ein Knöllchen bekommen, unser ansässiger Gastwirt aber Sonderrechte hat. Da stehen seine Kunden schon mal im Halteverbot oder auf dem Hydranten und das ist dann egal. *grummel*

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenns verboten ist ist es verboten.

In der Fahrschule habe ich gerlernt nicht auf dem Behindertenparkplatz zu stehen, nicht entgegen der Fahrtrichtung zu parken... etc... ;)

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

@ Frankfurter
"Immer diese Piss probleme hier"

Im Vergleich zu Deinen Problemen ist das hier wirklich ein P...problem!

Gruß an Abdel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Bei jedem "Ticket" kommt es einem so vor, als ob das überhaupt nicht angemessen war! ;-)
Aber die StVO gibt es nun mal her - da nützt alles schimpfen nichts!
Regelmäßig geht von diesem Parken auch keine Gefahr aus! Aber ausschließen kann man es nun mal auch nicht, da es letztendlich nicht zu erwarten ist, dass plötzlich ein Auto von der "falschen" Seite losfährt - also wird es in der "Unfallverhütungsvorschrift" StVO aufgenommen

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Man bedenke auch, daß die Sicht des Fahrers nunmal auf die linke Fahrerseite begrenzt ist. Wenn er nun nach rechts ausparkt, sieht er entgegenkommende Autos erst später. Ist genauso, wie in England mit einem deutschen Auto zu überholen - nämlich sehr riskant.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spartacus5
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Obwohl hier schon Jahre ins Land gegangen sind, jetzt muß ich dazu aus eigener kürzlicher Erfahrung auch mal was sagen
@ klagdichreich, deinen Beitrag kann man ja noch als etwas zielführend und begündet akzeptieren, wohlgemerkt für normale Pkws. Wie ist das denn bei einem höheren Fzg., wie Lkw oder Bus, ich sehe prinzipiell immer alles aus einer höheren Sitzposition (Kleinbus).
@ tosha, wer ausparkt hat immer jeglichen Verkehr auf der Straße zu beachten, da macht es keinen Unterschied ob man links parkt.
Es passieren wohlweißlich mehr Unfälle aus üblichen Situationen, als aus abnormalen, ist einfach so.
@ Mahnman , wo ist das als verboten deklariert?, und in der Fahrschule habe ich auch einen Haufen Blödsinn vermittelt bekommen, der völlig daneben war.
Gleiches an Llew, Kinder führen i.d.R. und Parken auch keine Fzg. > logisch oder? Also Daumen runter für deinen Beitrag.

Zur Auflösung der Frage: in § 12 Abs. 4 heißt es:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, .... , zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Aber wie sieht das immer so schön mit Lieferanten-Fzgn. z.B. von der Post/DHL oder im Güternahverkehr aus?
Da gibt es doch schon sehr schöne Gegen-Bsp.!
Und bei mir ist rechts auch eine Frage von wo aus ich das betrachte.

Allen ein schönes Wochenende
meines hat mit die örtl. Stadtverwaltung mit dem Ticket für verbotswidriges Parken auf der linken Fahrbahnseite vermasselt.


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-- Editiert Spartacus5 am 20.01.2012 20:35

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#11
 Von 
Arminium
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun stellt sich die Frage, inwieweit man gegen die Fahrbahn parkend Schuld an einem Unfall trägt, wenn man angefahren wird. Ist mir nämlich passiert. Kann einem die gegnerische Versicherung einen Strick draus ziehen? Immerhin wäre der LKW-Fahrer wohl auch trotzdem auf das Auto gerast...

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Immerhin wäre der LKW-Fahrer wohl auch trotzdem auf das Auto gerast.


Genau, daher kann die Parkrichtung nicht kausal für den Unfall gewesen sein, also keine Mitschuld wegen des "Falschparkens".

Denn in diesem Fall ist Kausalität nicht "so hätte er nicht parken dürfen, also hätte er dort nicht stehen dürfen, also wäre der Unfall nicht passiert, wenn er so nicht geparkt hätte", sondern eben "hätte er korrekt geparkt (180 Grad gedreht), wäre der Unfall genau so passiert".

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb498801-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Leute es ist doch ganz Simpel. Es gibt Regeln im Strassenverkehr so wie überall im Leben. Wer jetzt gegen diese Regeln missachtet (auch bei geringen Verstössen) muss sich nicht wundern wenn es Strafe kostet. Und wenn er sagt Pissproblem dann hat er zu 100 % recht. Haltet euch an Regeln dan kostet es auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb498801-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Parken in Fahrtrichtung hat schon einen Sinn. Der Grund ist wenn ich in fahrtrichtung parke muss nur der warten der in der Fahrtrichtung fährt. Wer anderrum parkt behindert zwei Fahrspuren. Also was sagt uns das? Das Verwarnungsgeld ist zu niedrig. Der trick um kein verwarnungsgeld zu umgehen ist drehen und anderrum Parken.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb498801-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Leute es ist doch ganz Simpel. Es gibt Regeln im Strassenverkehr so wie überall im Leben. Wer jetzt gegen diese Regeln missachtet (auch bei geringen Verstössen) muss sich nicht wundern wenn es Strafe kostet. Und wenn er sagt Pissproblem dann hat er zu 100 % recht. Haltet euch an Regeln dan kostet es auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und warum macht Du für diese wenig hilfreichen Kommentare einen 14 Jahre alten Thread wieder auf?

0x Hilfreiche Antwort

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