hallo
also ich hatte nie einen Führerschein.Habe aber ein 15Jährige Sperre bekommen wegen diwerser dummheiten in meiner jugend und bin 1991 verurteilt worden ua zu der 15jährigen Sperre.Ich will und brauche aber den Führerschein und meine Führerscheinstelle sagt entweder mpu machen oder die 15jahre abwarten.
Was ich jetzt wissen will ist:die Führerscheinstelle behauptet die 15Jahre würden erst ab den ersten antrag auf den Führerschein gelten und nicht seit dem Tag an dem das Urteil gegen mich Rechtkräftig geworden ist.
-----------------
""
15 jahre Sperre /Führerschein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Eine 15-jährige Sperrfrist ist es wohl nicht gewesen. Aber offensichtlich eine MPU-Auflage.
Hast Du innerhalb dieser Zeit eine Fahrerlaubnis beantragt?
Wenn ja: Was ist mit dem Antrag passiert? Hast Du ihn zurückgezogen oder wurde die Erteilung versagt?
Wenn sie versagt wurde beginnt die 15 jährige Frist erneut zu laufen.
also ich hab 1999 den führerschein beantragt da wurde mir mitgeteilt mit den 15jahren sperrung undoder mpu machen.die frist läuft laut Führerscheinstelle 2014 aus.dh ab da kann ich den Führerschein ojne mpu machen.Mich interesiert nur ab wann die sperre jetzt wirklich gilt ab der verurteilung oder ab dem datum des antrags für den Führerschein lg
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie beginnt mit der Verurteilung. Bei einer Versagung der Fahrerlaubnis beginnt sie erneut zu laufen.
also das heisst die sperre ist rum und die dürften keine mpu mehr von mir verlangen?
-----------------
""
Wenn die Frist zwischendurch nicht erneut zu laufen begann müsste sie 2006 abgelaufen sein. Wenn 1999 der Antrag abgelehnt wurde läuft die Frist noch bis 2014. Am besten Du nimmst Einsicht in Deine Führerscheinakte.
hm der antrag wurde 99 nicht abgelehnt es wurde nur gesagt das ich nur die zulassung zur Prüfung bekomme wennich eine mpu mache.sonst würde das ja mehr oder weniger auf eine lebenslange sperre hinauslaufen oder ich mache eine mpu oder ich halte 15 jahre die füsse still und mache garnichts.ich blick hier echt nicht mehr durch
-----------------
""
Du hast also damals einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt. Dann sagte Dir die FEB, dass Du eine MPU machen musst. Wenn ich das richtig sehe hast Du aber keine gemacht. Somit wurde Dir auch keine Fahrerlaubnis erteilt. Soweit richtig?
Wenn ja, dann ist jetzt die ganz grosse Frage ob Du Deinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zurückgezogen hattest. Wenn ja müsste Dir heute eine Fahrerlaubnis ohne MPU erteilt werden. Hast Du den Antrag aber nicht zurückgezogen wurde Dir die Erteilung versagt, der Antrag also abgelehnt. In diesem Fall müsstest Du heute noch immer zur MPU wenn Du eine Fahrerlaubnis erteilt bekommen möchtest. Ohne MPU wäre das erst 2014 möglich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten