Hallo Liebe Community ,
brauche dringend Euren Rat, Folgendes ist passiert: Mein Sohn 16 Jahren alt ist Ohne Fahrerlaubnis gefahren bei einer Polizeikontrolle ist er dann in Panik geraten und geflohen ,es kam zu einer Verfolgungsjagd mit der Polizei..Er wurde dann durch die Polizei gezwungen zu stoppen .sie schnitten ihn den Weg ab dadurch entstand ein Unfall. Sachverständiger ,und ADAC wurde dazu gerufen der Roller war Totalschaden, Sachschaden am Polizeiauto,und mein Sohn wurde Gott sei Dank nur leicht verletzt .Ich bin so froh das durch sein verhalten nicht schlimmeres geschehen ist.Nun soll er 6 Anzeigen bekommen.
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis
2. Versicherungsbetrug
3. Gefährdung des Straßenverkehr
4. Diebstahl ,weil er ein Kennzeichen von sein freund am Roller angebracht hatte.
5. Fahrerflucht
6. weis ich nicht
des weitere kommt noch hinzu ,das er dann direkt nach dem Geschehen von seinem Vater abgeholt wurde ,und der darauf bestand ,er solle sofort alles aussagen auf die frage vom Polizist wie er von A nach B gekommen sei er falsch ausgesagt hat,ich möchte nun diese aussage berichtigen lassen was meint Ihr dazu?
Was kommt auf uns Eltern zu?
Müssen wir die entstandene kosten bezahlen ? oder mein Sohn?
welche strafe wird er bekommen ?er war vorher nicht straffällig.
muss er vielleicht sogar ins Jugendarrest ?
Was können wir für Ihn noch tun ?
16 Jähriger, fährt Roller ohne Fahrerlaubnis Unfall m. Polizei
17. Juni 2015
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juni 2015 | 19:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
16 Jähriger, fährt Roller ohne Fahrerlaubnis Unfall m. Polizei
#1
Antwort vom 17. Juni 2015 | 21:11
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3501x hilfreich)
Zitat:Was kommt auf uns Eltern zu?
Müssen wir die entstandene kosten bezahlen ? oder mein Sohn?
Grundsätzlich haftet zunächst einmal der Schädiger für von ihm verursachte Schäden.
Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten.
Zitat:welche strafe wird er bekommen ?er war vorher nicht straffällig.
muss er vielleicht sogar ins Jugendarrest ?
Schüler ohne Einkommen = Sozialstunden
#2
Antwort vom 17. Juni 2015 | 21:21
Von
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1745x hilfreich)
Das sollte Sie nicht davon abhalten, ihm die Ohren langzuziehen.Zitat:Ich bin so froh das durch sein verhalten nicht schlimmeres geschehen ist.N
Was heißt das?Zitat:die frage vom Polizist wie er von A nach B gekommen sei er falsch ausgesagt hat
Aber natürlich, ich zahle das bestimmt nicht. Ob man statt dem Sohn auch Sie in die Pflicht nehmen kann, könnte man sich drüber streiten, da das grundsätzlich nicht so ist. Aber dennoch sollten Sie den Schaden übernehmen, den der Sohn mit Sicherheit nicht bezahlen kann. Andernfalls laufen die nächsten Jahre über dicke Schulden auf, die dann eingetrieben werden, wenn der Sohn das erste mal ein Einkommen hat. Würde ich vermeiden wollen. Je nach Sachverhalt könnte ich mir aber tatsächlich vorstellen, dass Sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht oder sowas selber in Regress genommen werden können.Zitat:Müssen wir die entstandene kosten bezahlen ? oder mein Sohn?
Erzählen Sie mal, woher der Rolle denn kam, ob der umgebaut war und ob Sie davon wussten?
Den Führerschein beantragen. Diesen hat er anscheinend nicht und wird ihn auch in der nächsten Zeit nicht bekommen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe (bin mir nicht sicher), dann beginnt die Sperrfrist bei einem Verkehrssünder ohne jegliche Fahrerlaubnis erst dann zu laufen, wenn der Antrag erstmalig vorliegt. Das sollten andere hier aber genauer wissen, vielleicht ist das auch ganz falsch.Zitat:Was können wir für Ihn noch tun ?
Abgesehen davon würde ihm im nachfolgenden Jugendstrafverfahren nichts so gut tun, wie ehrliche Reue, baldige Begleichung des Schadens, ein stabiles Elternhaus und ein vernünftiger Eindruck. Vielleicht auch eine gescheite Erklärung dafür, was das mit dem Roller sollte. Er wird jetzt aber nunmal abwarten müssen, bis da bald Post kommt. Bis dahin kann er sich mal darüber Gedanken machen, wie genau er an das Kennzeichen gekommen ist und wie weit der Kumpel da mit reingezogen werden soll.
Problematisch könnte das mit der falschen Aussage werden, wobei er als Beschuldigte im Strafverfahren sowieso lügen darf, wie er will. Mag aber trotzdem sinnvoller sein, den Richter nicht offensichtlich erlogenen Storys an der Nase herumzuführen. Wenig sinnvoll wäre es natürlich, wenn Sie den Jugen jetzt zusätzlich belasten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Juni 2015 | 01:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
[Erzählen Sie mal, woher der Rolle denn kam, ob der umgebaut war und ob Sie davon wussten?
denn hat er sich selber besorgt von sein gespartes gekauft ,wir wussten gar nichts , er wollte ihn anscheinend reparieren und dann denn Führerscheinen machen.
-- Editiert von Drillingskinder am 18.06.2015 01:17
#4
Antwort vom 18. Juni 2015 | 20:16
Von
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1745x hilfreich)
Und wie kann sowas passieren, dass der minderjährige Sohn ein Kraftfahrzeug unterhält und regelmäßig vor dem Haus oder in der Garage parkt, ohne dass die Eltern davon etwas mitbekommen?Zitat:denn hat er sich selber besorgt von sein gespartes gekauft ,wir wussten gar nichts
Technisch gesehen ist es schon knifflig für einen Minderjährigen, überhaupt für ein Kraftfahrzeug einen Kaufvertrag zu schließen. Wenn Sie ganz gewitzt sind, dann lassen Sie mal prüfen, ob dieser denn nun wirksam ist oder ob die sorgeberechtigten Eltern den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen können.
Was hat das Teil denn gekostet, wo kam es her (Neu-/Gebrauchtfahrzeug?) und woher kam das Ersparte?
Das mit dem Führerschein wird jetzt erstmal nichts werden, das gilt auch für den Auto-Führerschein.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.241
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten