1,7% Unfall mit Firmenwagen

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alfa156
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
1,7% Unfall mit Firmenwagen

Moin,
ich hatte vor ein paar Tage einen Unfall mit meinen Firmenwagen gehabt, habe ein Verkehrsschild überfahren und im Anschluß die Polizei selber gerufen. Beim Pusten wurde ein Atemalkohol von 1,7Promille festgestellt, mit zur Wache und Blutabnahme.Die Blutwerte weiß ich natürlich noch nicht! Wo bekome ich die her?

Was kommt auf mich zu? Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen, da ich im Aussendienst tätig bin!

Das es ein fehler war so zu fahren weiß ich selber, ist das erstemal passiert und gleich in die ....!
Ich weiß das dieses Verhalten nicht zu entschuldigen ist.
Ausserdem bin ich noch in der Probezeit in der Firma!

Danke für eure Infos!!



-- Editiert Alfa156 am 01.01.2012 12:36

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Auf dich kommt eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von ca. 9- 12 Monaten zu, bis zu deren dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Sollte die Blutprobe einen Wert von 1,6 Promille oder höher ergeben, so ist vor Neuerteilung eine positive MPU beizubringen.
Die Werte kannst du in ca. einer Woche bei der Polizei erfragen.
Die Versicherung des Fahrzeuges übernimmt den Schaden, nimmt aber Regkess bis zu 5000 EUR, so das du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen darfst.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Arbeitgeber wird Ihnen kündigen, da Sie Ihre Außendiensttätigkeit ohne Führerschein nicht mehr ausüben können. Sehen Sie sich also am besten ab sofort intensiv nach einer Stelle um, für die Sie keinen Führerschein benötigen.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ob Du aus beruflichen oder sonstigen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen bist spielt für die Justiz keine Rolle. Das wusstest Du vorher schon und wirst mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben müssen.

Sollte die BAK einen Wert von mindestens 1,6‰ ergeben wirst Du vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die MPU bestehen müssen. Das Ergebnis der Blutentnahme kannst Du in ca. 1-2 Wochen bei der Polizei erfragen.

Die MPU wird im Strafbefehl oder Urteil nicht erwähnt werden, da sie nicht Teil der Strafe ist und die Fahrerlaubnisbehörde im Zuge des Verwaltungsverfahrens zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zuständig ist.

Mit der Vorbereitung auf die MPU solltest Du möglichst frühzeitig beginnen. Für die ersten Schritte empfehle ich immer wieder gerne:

1.) Das Buch "Der Testknacker" von Thomas Wagenpfeil für knapp 10€.

2.) Anmeldung bei einem auf die MPU-Vorbereitung spezialisierten Forums. Diese findest Du z.B. hier und hier.

Zudem wirst Du vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger absolvieren müssen.

Während der Zeit ohne Führerschein ruht die Probezeit. Nach Neuerteilung beginnt die, dann um zwei Jahre verlängerte, Probezeit wieder zu Laufen. Es gilt aufgrund der vorherigen Entziehung der Fahrerlaubnis dann aber auch eine verschärfte Probezeit. Das besdeutet, das jeder weitere A-, oder zwei B-Verstöße während der Probezeit zwangsläufig eine (weitere) MPU zur Folge haben werden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
Alfa156
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Informationen!
Werde morgen einen Anwalt einschalten, denke ist das beste was ich machen kann!
Und ja ich habe jetzt schon daraus gelernt, auch wenn mein AG morgen verständlicherweise die Kündigung erteilt.

Was mir jetzt alles bevorsteht wird für mich nicht gerade toll, Job los, keinen Lappen und werde mir auch eine andere Wohnung nehmen müssen etc.

Daran sollte man vorher denken was alles passieren kann, bin trotzdem froh, das kein Personenschaden entstanden ist bei anderen und bei mir!

Das mit der Pobezeit war nur auf meinen Job bezogen, habe oder besser gesagt hatte ich den FS seit 1993 ohne auffällig zu werden.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Übrigens werden Sie auch bei der Arbeitsagentur eine Sperrfrist bekommen, da Sie den Eintritt der Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben.

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#6
 Von 
Alfa156
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

bist du dir da ganz sicher mit der Sperre?
Denn die Fahrt war privat und nicht während der Arbeitszeit!

Wenn doch die Sperre, dann wird es ganz hart. Aber habe es dann nicht anders Verdient!

Mal morgen abwarten was mich alles erwartet!
Trotzdem Danke für die Infos!


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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Natürlich bin ich mir da sicher. Und ob das eine Privatfahrt war, spielt keine Rolle - Sie haben Ihre Kündigung zwar nicht absichtlich, aber doch grob fahrlässig herbeigeführt.
Die Sperrfrist beträgt übrigens 12 Wochen.

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#8
 Von 
Alfa156
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

da ich doch noch in der Probezeit bin, muss mein AG doch keinen Grund der Kündigung angeben? Oder liege ich da jetzt ganz falsch?
Muss sagen mit dem Thema "Arbeitslos" habe ich nie was zutun gehabt. Deshalb hinterfrage ich das natürlich jetzt auch!
Das mit den Führerschein ist mir jetzt alles klar und was da so noch auf mich zu kommen wird, stehe dazu das ich ******* gebau habe.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Also ob die Arbeitsagentur im Falle einer Kündigung in der Probezeit nach Eigenverschulden fragt - da bin ich nun wirklich überfragt. Außerdem gehört das nicht hierher. Die Kollegen im Unterforum Sozialrecht werden Ihnen das aber vermutlich verraten.

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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Man soll ja Trolle nicht füttern, schon garnicht solche, die zu blöd sind, die Shift-Taste zu bedienen. Trotzdem:

1. Vielleicht mal die Möglichkeiten der Kündigung in der Probezeit nachlesen.

2. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=17459

"Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen. Der angefochtene Bescheid vom 02.02.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2001 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Alg für die Zeit vom 23.12.2000 bis 16.03.2001. Die festgestellte Sperrzeit von 12 Wochen ist nicht zu beanstanden.

[...] Der Kläger hat durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Kündigung vom 15.12.2000 zum 22.12.2000 gegeben. Anlass für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses war der Entzug der Fahrerlaubnis des Klägers. [...]

Der Einwand des Klägers, er habe sich nicht arbeitsvertragswidrig verhalten, weil die Trunkenheitsfahrt während seines Urlaubs und nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgt sei, vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen."

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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