Was erwartet mich jetzt an Strafe und an Kosten??? Feuerwehr Krankenwagen Polizei, alle schön dabei...
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2,4 promille, Probezeit Auto totalschaden
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Dem Fremdschaden trägt deine Kfz- Haftpflichtversicherung nimmt dich aber bis zu 5000 EUR in Regress.
Eine evtl, vorhanden Kasko ist von der Leistung befreit, das heißt du bleibst auf deinen Schaden sitzen.
Straffrechtlich ist eine Geldstrafe von ca. 1-1,5 netto Monatsgehältern 7 Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und verhängung einer Sperrfrist von ca. 12 Monaten.
Vor Widereteilung der Fahrerlaubnis ist eine MPU zu absolvieren.
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Ergänzend zur insgesamt richtigen Antwort von Andreas:
Die 7 Punkte werden nicht eingetragen und alle evt. bereits vorhandenen Punkte gelöscht, da die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist neben der MPU auch ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger zu absolvieren.
Auf die MPU musst Du Dich gründlich vorbereiten um sie bestehen zu können. Erste Schritte dazu sind Abstinenz, Abschließen eines Screeningvertrags zum Nachweis der Abstinenz, Fachlektüre wie z.B. "Der Testknacker" von Thomas Wagenpfeil, Selbsthilfegruppe und / oder Drogenberatung bzw. Suchtberatung, Anmeldung in einem auf die MPU-Vorbereitung spezialisierten Internetforum. Gute Foren findest Du hier und hier.
Die Auflagen das Seminar zu besuchen und die MPU zu absolvieren werden nicht Bestandteil des Urteils / Strafbefehls sein. Diese kommen mit separater Post von der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) nach Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis. Diese kannst Du frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Den Unfallhergang hast Du leider nicht geschildert. Auch ist unklar ob andere Personen verletzt wurden. Daher sei gesagt, dass die von Andreas genannten Rechtsfolgen eher im unteren Bereich liegen. Die Geldstrafe und auch die Sperrfrist könnten je nach Unfallgeschehen auch höher ausfallen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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Wer übernimmt in solchen Fällen denn die Kosten des Einsatzes von Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Wer übernimmt in solchen Fällen denn die Kosten
quote:KFZ-Haftpflicht. Auf den Regress bis zu 5000€ hat Andreas bereits hingewiesen.
Feuerwehr
quote:Der zusatändige Versicherungsträgerwie z.B. gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft. Bei Fremdschaden wird auch diese Versicherung sich den Schaden von der KFZ-Haftpflicht erstatten lassen.
Krankenwagen
quote:Staatskasse.
Polizei
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
ja neee keiner ist zu schaden gekommen noch nicht mal ich selber.... ich bin von der spur abgekommen und bin normal in ein kleines wäldchen reingefahren ... einen winzigen Baum habe ich noch mitgenommen ..
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