2,4 promille, Probezeit Auto totalschaden

29. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zitronchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
2,4 promille, Probezeit Auto totalschaden

Was erwartet mich jetzt an Strafe und an Kosten??? Feuerwehr Krankenwagen Polizei, alle schön dabei...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Dem Fremdschaden trägt deine Kfz- Haftpflichtversicherung nimmt dich aber bis zu 5000 EUR in Regress.
Eine evtl, vorhanden Kasko ist von der Leistung befreit, das heißt du bleibst auf deinen Schaden sitzen.

Straffrechtlich ist eine Geldstrafe von ca. 1-1,5 netto Monatsgehältern 7 Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und verhängung einer Sperrfrist von ca. 12 Monaten.

Vor Widereteilung der Fahrerlaubnis ist eine MPU zu absolvieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ergänzend zur insgesamt richtigen Antwort von Andreas:

Die 7 Punkte werden nicht eingetragen und alle evt. bereits vorhandenen Punkte gelöscht, da die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist neben der MPU auch ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger zu absolvieren.

Auf die MPU musst Du Dich gründlich vorbereiten um sie bestehen zu können. Erste Schritte dazu sind Abstinenz, Abschließen eines Screeningvertrags zum Nachweis der Abstinenz, Fachlektüre wie z.B. "Der Testknacker" von Thomas Wagenpfeil, Selbsthilfegruppe und / oder Drogenberatung bzw. Suchtberatung, Anmeldung in einem auf die MPU-Vorbereitung spezialisierten Internetforum. Gute Foren findest Du hier und hier.

Die Auflagen das Seminar zu besuchen und die MPU zu absolvieren werden nicht Bestandteil des Urteils / Strafbefehls sein. Diese kommen mit separater Post von der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) nach Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis. Diese kannst Du frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Den Unfallhergang hast Du leider nicht geschildert. Auch ist unklar ob andere Personen verletzt wurden. Daher sei gesagt, dass die von Andreas genannten Rechtsfolgen eher im unteren Bereich liegen. Die Geldstrafe und auch die Sperrfrist könnten je nach Unfallgeschehen auch höher ausfallen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wer übernimmt in solchen Fällen denn die Kosten des Einsatzes von Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Wer übernimmt in solchen Fällen denn die Kosten


quote:
Feuerwehr
KFZ-Haftpflicht. Auf den Regress bis zu 5000€ hat Andreas bereits hingewiesen.

quote:
Krankenwagen
Der zusatändige Versicherungsträgerwie z.B. gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft. Bei Fremdschaden wird auch diese Versicherung sich den Schaden von der KFZ-Haftpflicht erstatten lassen.

quote:
Polizei
Staatskasse.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zitronchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

ja neee keiner ist zu schaden gekommen noch nicht mal ich selber.... ich bin von der spur abgekommen und bin normal in ein kleines wäldchen reingefahren ... einen winzigen Baum habe ich noch mitgenommen ..

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