Habe vor 5 Jahren nach Alkoholfahrt
auf einem Bolzplatz FS abgeben müssen und erst nach MPU etc. wiedererlangt. Der neue FS ist bereits mit 8 Punkten aufgrund einer Fahrerflucht belastet. Nun ist mir in den letzten Tagen wieder etwas Bescheuertes passiert: Alkoholfahrt mit 1,02 Promille Atemalkohol (Bluttest wurde, da unter 1,1 Promille, nicht gemacht). Was habe ich nun zu erwarten? Wäre ich Ersttäter, hätte ich ja eine Ordnungswidrigkeit begangen, die 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 250 Euro Geldstrafe vorsieht. Die Polizei sagte mir, in 3-4 Wochen erhielte ich Post von der "Bußgeldstelle". Wo sitzt diese Bußgeldstelle? Ist dies auf Kommunalebene das Straßenverkehrsamt meiner Stadt? Oder ist damit das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gemeint? Wird Flensburg von der Bußgeldstelle _vor_ Versenden der Aufforderung an mich, den FS für einen Monat abzugeben, zu Rate gezogen? Werden dabei nur die aktuellen Punkte abgefragt, oder auch der zusätzliche Eintrag
der Trunkenheitsfahrt vor 5 Jahren? Wird das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eine MPU anordnen, sobald man dort von der Trunkenheitsfahrt erfährt? Was passiert, bis diese MPU erfolgt? Darf ich so lange (abgesehen von dem einen Monat) den FS behalten? Kann aus der Ordnungswidrigkeit wegen des Wiederholungscharakters eine Strafsache werden?
Danke für eure Hilfe,
Jürgen
2. Alkoholfahrt
4. Januar 2005
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Frage vom 4. Januar 2005 | 15:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Alkoholfahrt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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