2 mal innerhalb von 10min im überholverbot überholt! Was droht mir ?

16. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
volla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2 mal innerhalb von 10min im überholverbot überholt! Was droht mir ?

Heute morgen hab ich einen Anhörungsbescheid bekommen wo drinne steht das ich 2 von irgendjemand innerhalb von 10 minuten gesehen wurde wie ich im Überholverbot überholt habe !
einmal sogar mit doppelt durchgezogener linie ! (stand da)
Ich weis nicht wer mich da angezeigt hat und ob ich überholt habe weis ich nimmer genau !
Was soll ich jetzt tun ?
Was erwartet mich ?
Soll ich das über den Anwalt laufen lassen ?
Was soll ich in den Wisch der Polizei schreiben ? (die anhörung)

Es ist kein Unfall passiert und überholt hab ich nur an übersichtlichen stellen ohne behinderung des Verkehrs ! (Lebensmüde bin ich noch nicht ;) )


Wäre um schnelle hilfe dankbar !


Volker

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Es genügt in solchen Fällen nicht, daß sich jemand ein Kennzeichen aufschreibt, sondern es muß nachgewiesen werden, wer damals der Fahrer war (Foto oder Personalienfeststellung kurz hinterher, evtl. auch genaue[!] Personenbeschreibung).

Wieso willst Du Dich überhaupt zur Sache einlassen, wenn möglicherweise noch nicht einmal das feststeht, zumal Du zu den näheren Umständen eh nichts aussagen kannst?

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#2
 Von 
volla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem ist ich weis nicht was ich machen kann ! ich hab da gar keine ahnung !!!
die person haben sie nicht fest gestellt ! und geblitzt wurde ich auch nicht ! (zumindest nicht das ich wüsste) !

Was soll ich denn sonst machen ausser mich einlassen !? soll ich auf dumm machen ? oder soll ich mich überhaupt nicht äussern ?irgendwelche ideen ?

Wie gesagt ich bin komplett ahnungslos im deutschen strafrecht !

Wäre echt dankbar wenn du mir helfen könntest !!!!

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich kann Dir nur sagen, was ich in einer ähnlichen Situation tun würde: nämlich keinerlei Aussage zur Sache (dazu ist man auch nicht verpflichtet), wenn man gar nicht genau weiß, was einem vorgeworfen wird und ob die vorhandenen Beweise überhaupt ausreichen.

Falls dann ein Bußgeldbescheid kommt, kannst Du immer noch (erforderlichenfalls mit Hilfe eines Anwalts) dagegen angehen.

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#4
 Von 
volla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ja im Rechtsschutz und hab auch schon mal nach gefragt ob dieser fall davon gedeckt ist ! ist kein problem.............
deshalb werd ich den mal damit beauftragen und mal sehen was wird.........

ich weis aber echt nicht genau wo das gewesen sein soll !

naja.... ich halt euch auf dem laufenden......

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 409x hilfreich)

Mich würde interessieren, welche Rechtsschutz Sie haben.
Das ist die erste, die anscheinend Deckungszusagen für Vorsatztaten gibt ....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48684 Beiträge, 17153x hilfreich)

Ich würde in den Anhörungsbogen zunächst einmal hineinschreiben, dass Du Dich nicht erinnern kannst, zum fraglichen Zeitpunkt an der genannten Stelle gewesen zu sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren dann eingestellt wird, ist recht hoch.


@epoeri
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wird in solchen Fällen immer von Fahrlässigkeit ausgegangen, daher bekommt man in solchen Fällen auch eine Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung.

Der Bußgeldkatalog gilt auch nur im Falle von Fahrlässigkeit.

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