Guten Morgen,
unsere kleine Straße ist wegen einer Baustelle (andere Straße) zur Einbahnstraße erklärt wurden und es gibt ein Parkverbot auf beiden Seiten. Die linke Seite wird jedoch nach wie vor von den Anwohnern zum parken genutzt. Mein Auto stand schon eine Woche zwei Staßen entfernt vom Haus. Am Tag X hatte ich Kleinmöbel gekauft und zum Glück einen Platz in der Straße gefunden. Das Auto habe ich stehen lassen, da ich dann zur Arbeit musste. Am nächsten Tag fand ich zwei verschiedene Strafzettel am Auto vor. Da auf dem einen dirkekt ein Aktenzeichen und eine Bankverbindung stand, habe ich die Strafe bezahlt. Mein Nachbar sagte, er habe noch nie, auch nicht an diesem Tag ein Knöllchen bekommen. Sein Auto steht jeden Tag dort.
Nun kommt noch ein weiteres Schreiben zu mir. Nochmal bezahlen...wegen gleichem Verstoß. Dazu bekam ich Auskunft, dass man nicht zwei mal für den gleichen Verstoß zahlen muss.
Wer hat da Recht????
2x Bußgeld für gleichen Verstoß
17. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 17. September 2018 | 08:51
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 14x hilfreich)
2x Bußgeld für gleichen Verstoß
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. September 2018 | 10:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Dazu bekam ich Auskunft, dass man nicht zwei mal für den gleichen Verstoß zahlen muss.
Die Auskunft ist korrekt.
Daher einfach bei der ausstellenden Behörde anrufen und dort das Aktenzeichen des anderen Verstoßes nennen.
#2
Antwort vom 17. September 2018 | 12:12
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
es gibt aber die Besonderheit von zwei unterschiedlichen Strafzetteln (weil längeres Falschparken halt teurer ist). In dem Fall muss man nur das zweite - höhere - Bußgeld zahlen.
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. September 2018 | 09:37
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 14x hilfreich)
Danke....für zwei verschiedene Antworten.
Die Zeitspanne betrug 1 Stunde. Aber ich rufe doch mal dort an.
#4
Antwort vom 18. September 2018 | 17:38
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Und, war es teurer?Zitat:Die Zeitspanne betrug 1 Stunde.
Wenn nicht dann darf man sich imho aussuchen welchen Strafzettel man bezahlt. Und wenn doch dann schuldest du nur den Differenzbetrag (wichtig: selber anweisen, nicht das noch ein Bußgeldbescheid kommt, der ist nämlich deutlich teurer).
Stefan
#5
Antwort vom 19. September 2018 | 08:31
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 14x hilfreich)
Die Differenz liegt bei 10€. Ich habe bereits 15€ bezahlt von dem Zettel, wo direkt BV und AKZ drauf standen.
#6
Antwort vom 19. September 2018 | 12:26
Von
Status: Gelehrter (10646 Beiträge, 4200x hilfreich)
Dann 10€ schnellstens nachzahlen und die Bußgeldstelle dementsprechend informieren.
#7
Antwort vom 19. September 2018 | 22:26
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
ja, sehe ich genauso.
Ich würde mit dem teureren Aktenzeichen überweisen. Und - falls erlaubt - im Text nochmal auf die andere Zahlung hinweisen.
Stefan
#8
Antwort vom 19. September 2018 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Dann 10€ schnellstens nachzahlen und die Bußgeldstelle dementsprechend informieren.
Das sehe ich im Prinzip auch so. Allerdings würde ich zuerst anrufen und fragen wie man das machen soll.
Einfach 10€ auf einen Verwarnungsgeldbescheid von 25€ zu überweisen kann nämlich Verwirrung stiften.
Und jetzt?
Schon
266.927
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten