Hallo liebe Gemeinde. Es ist nun fast 4 Uhr morgens und mich quält die Nacht.
Nun, als ich meinen Führerschein
frisch erhalten hatte und noch in der Probezeit war, musste ich diesen leider wieder zurück geben aufgrund von zu schnellem fahren und einmal Gefährdung des Straßenverkehrs.
Zu dieser Zeit hatte ich 6 Monnate den Führerschein entzogen bekommen gehabt.
Nach den 6 Monaten habe ich erste Hilfe und Sehtest abgeschlossen und ging in die MPU prüfung rein. Diesen hatte ich leider nicht bestanden gehabt weil ich keinen Verkehrs Psychologen besucht hatte.
Als ich dann kein geld mehr für die Prüfung hatte bin ich schwarz gefahren. Wurde tatsächlich auch zu schnell geblitzt.
Da habe ich dann aufgehört mich wieder anzumelden und wartete auf die Post. Die Polizei war ebenfalls da und meinten das ich Post erhalten sollte wegen einer Anzeige. Jedoch ging 1 Jahr um und es stand immer noch nichts fest. Weder eine Anzeige noch eine Gerichtsverhandlung. Ich dachte mir okay, fährst du heute normal auf die Arbeit und wieder zurück und genau an diesem Tag wurde ich ebenfalls kontrolliert. Komischerweise kam jetzt auch direkt Post nach Hause mit dem Inhalt dass das Gericht die Verhandlung gegen mich eröffnet wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Verhandlung beruht sich auf Jugenstrafe daher beim Brief JUG mit angegeben ist.
Nun möchte ich fragen was mich erwartet? Ich habe für 6 Monate Strafe bereits 2 Jahre ohne fuhrerschein abgesessen sozusagen. Meint Ihr kann der Richter ein auge zu drücken wenn ich ihn um eine Chance bitte das ich meine Mpu prüfung sofort mache? Oder was kann ich noch erwarten? Bin 21 Jahre alt
2x mal Fahren ohne Fahrerlaubnis
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wieso das? Sie sind doch mit dem Auto gefahren.....ZitatIch habe für 6 Monate Strafe bereits 2 Jahre ohne fuhrerschein abgesessen sozusagen :
Nein, der Richter wird kein Auge zudrücken. Es wird eine spürbare Strafe geben nicht nur im Hinblick auf MPU und Dauer des Führerscheinentzuges.
Spare Dir aktuell das Geld für die MPU. So wie die Frage hier gestellt wurde bestehst Du die sowieso nicht.
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Darklion123: Du hast dir doch schon die erste Strafe nicht zu Herzen genommen, sondern hast ein weiteres Vergehen begangen. Wie kannst du da noch denken, der Richter wird Milde walten lassen?
Meiner Meinung nach, solltes du eine spürbare Strafe erhalten, die dich wirklich mal zum Nachdenken bringt. Autofahren hat auch etwas mit Verwantwortung zu tun.
Hallo,
für den ersten Fall wird wohl noch Jugendstrafrecht angewendet werden, da wird die Rechnung schon etwas geringer ausfallen. Aber deine Hofnung, wegen der "langen" Zeit, diolltest du mal verwerfen.
Beim zweiten Fall wirds deutlich "teurer"! Du bist anscheinend nicht belehrbar!
Da du ja unbelehrbar bist, sollest du auch mal eines wissen, Tatmittel können durchaus beschlagnamt werden! Sprich, es kann auch immer mal sein, dass das Auto beschlagnamt wird, weil dieses ja Tatmittel ist...Zitat:Oder was kann ich noch erwarten?
Zum Wohle der Allgemeinheit ist es besser, wenn Du vorerst keinen Führerschein bekommst.
Wer meint, die Gesetze gelten nur für andere Verkehrsteilnehmer, dem fehlt die nötige Reife.
Hallo Darklion,
Du solltest Dir erstmal bewusst machen, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist. Das hast Du dann auch noch zweimal gemacht, weil beim ersten Mal die Strafe zu lange auf sich warten ließ und Du dachtest: okay, passiert ja nix, mach ichs halt wieder. Da wird kein Richter bei Verstand Milde walten lassen.
Nur in einem bin ich evtl. ein bisschen bei Dir. Bei so einer MPU ist man auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen des Gutachters ausgeliefert. Diese Praxis gehört m.M. abgeschafft, stattdessen soll einfach jeder, dem der Führerschein so und so lange entzogen wurde, ihn neu machen müssen. Halte ich für gerechter und auch überprüfbarer. Denn Psychologen sind ja nun keine Hellseher.
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