Hallo,
folgender Fall:
A hat einen FS mit Erteilungsdatum 23.04.2018. (Datum Rückseite)
Ausstellungsdatum 13.07.2017 (Datum Vorderseite)
Mitte 2019 geblitzt außerhalb mit 24kmh zu viel. (98,50€)
Nach meiner Recherche hätte es da schon 1 P geben müssen plus Aufbauseminar und co.
Außer des Bußgelds von 98,50€ kam aber nix...
Anfang April 2020 erneut geblitzt: außerhalb mit 31kmh zu viel.
"Die Geldbuße erhöhe ich gem. 17 OWiG iVm. 3 BKatV wegen einer der mehrerer Voreintragungen im Fahreignungsregister."
173,50€
Wieso musste A nicht nach dem ersten Vorfall schon zu einem Aufbauseminar usw?
Für die Probezeit maßgeblich ist doch das Erteilungsdatum (Datum Rückseite) und eben nicht das Ausstellungsdatum (Vorderseite)
Und was droht nun aktuell, wenn wir mal annehmen, dass alles seinen normalen Lauf geht?
Danke
-- Editiert von balubalu am 28.04.2020 18:53
-- Editiert von balubalu am 28.04.2020 18:53
2x zu schnell in der Probezeit aber keine Konsequenzen
28. April 2020
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Frage vom 28. April 2020 | 18:49
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
2x zu schnell in der Probezeit aber keine Konsequenzen
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