3. A Verstoß Probezeit

3. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
ThorLan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
3. A Verstoß Probezeit

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich habe vor zwei Wochen , nachdem ich einen 2. A Verstoß in der Probezeit begangen habe, einen Brief mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten. Mir wurde eine Frist von 2 Monaten eingeräumt.

Heute wurde ich mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. Ich befürchte, dass es so viel war das ich einen Punkt und somit einen weiteren A-Verstoß erhalten werde.

Muss ich nun mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen oder hat dies bezüglich der Probezeit keine Konsequenzen, da die 2 Monatige Frist noch nicht abgelaufen ist?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Stufe 3, also der Entzug der Fahrerlaubnis, kann erst bei Verstößen nach Ablauf der Frist in Kraft treten. Daher brauchst du dir um deine Fahrerlaubnis aktuell noch keine Sorgen machen. Nichts desto trotz sollte dir das natürlich Anlass sein, dein Verhalten im Straßenverkehr schnellstmöglich zu überdenken

-- Editiert von fm89 am 04.07.2020 00:13

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von ThorLan):
Muss ich nun mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen
Leider nein.

0x Hilfreiche Antwort

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