3 monatige Frist - Bußgeldbescheid

1. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
M@cGyver
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
3 monatige Frist - Bußgeldbescheid

Hallo zusammen,

Ich habe noch eine andere Frage, und zwar gibt es doch diese 3 monatige Frist bis wann der Bußgeldbescheid eintreffen muß. Wie sieht die Sachlage aus, wenn man selbst nicht Fahrzeughalter ist, dann trifft sie doch erst später bei einem selbst ein. Oder gilt das Datum der Ankunft des Bußgeldbescheides beim Fahrzeughalter?

Vielen Dank schonmal im vorraus!!

Christian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Innerhalb von 3 Monaten ab Tattag muss eine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegen den tatsächlichen Fahrer angeordnet sein. Das heißt im Klartext, dass zunächst einmal der Fahrer ermittelt werden muss. Dann muss innerhalb der 3-Monats-Frist entweder das Verschicken eines Anhörungsbogens oder der Erlass eines Bussgeldbescheides angeordnet worden sein. Wobei zu beachten ist, dass die Behördeninterne Anordnung einer solchen Maßnahme für die Verjährungsunterbrechung ausreichend ist. Diese muss vor Ablauf der 3-Monats-Frist erfolgen, für die Zustellung werden dann nochmals 14 Tage drauf gerechnet.

Gruss,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Ergänzung:

Soweit - wie normalerweise üblich - zunächst gegen den Halter eines KFZ ermittelt wird, wird hierdurch die Verjährungsfrist gegenüber dem (tatsächlichen) Fahrer nicht(!) unterbrochen.

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