30 Zone geblitz (Probezeit)

13. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tidus85m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
30 Zone geblitz (Probezeit)

Hallo an alle

Vorweg sehe ich den sinn von 30 zone sehr wohl ein. Leider sind wir alle nur Menschen und die machen Fehler. Ich wurde während meiner Arbeitszeit gelasert und angehalten. Wie sich für mich überraschender weise rausstellte war dort ein 30 Schild welches ich nicht beim einfahren in die Straße sah.

ich war 26 kmh zu schnell abzühlich 3 kmh 23 also. Das in der Pobezeit ist ziemlich schlimm. Da ich mehr als nur festüberzeugt war das dort kein 30 Schild ist habe ich einspruch erhoben.

Morgen ist das Verhör diesbezüglich. Leider ist dort echt ein 30 schild. Bußgeld habe ich daraufhin auch schon bezahlt.

Jetzt meine Frage. Ich habe gehört messungen mit Laser sind nicht sehr genau. Und für mich sind auch schon 6 kmh viel.
Kann ich darauf eingehen? Muss ich beweise für die ungenauigkeit mitbringen?

Wäre nicht das darauf folgende Aufbau seminar welches so teuer ist würde ich das alles über mich ergehen lassen. Auch das mit der Probezeit verlängerung aber so wird es echt heftig für mich da ich auch jetzt gerade erst meine Ausbildung angefangen habe und Finanziell nicht der Stärkste bin.

Wenn ich kein Recht bekomme muss ich dann auch noch irgendwie die Verhandlung bezahlen?

Ich hoffe ihr könnt mir irgendeinen tipp geben was ich da morgen sagen soll. Hab etwas panik davor.

Ach noch was. War ehrlich das erstemal das ich dort ergefahren bin. Es ist auch keine Schule oder Kindergarten dort.

Vielen Dank im vorraus.

Merlin




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 203x hilfreich)

Du hast Einspruch eingelegt, weil Du der Meinung warst, dass da kein Schild stand (das hätte man wirklich problemlos nachsehen können...) und jetzt willst Du bei der Anhörung wirklich sagen: okay, dann steht da eben doch ein Schild aber dann war eben die Laserpistole ungenau???

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#2
 Von 
Tidus85m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sagen wir mal so ich hatte eine schlechte rechtsberatung. Mein gott ist das denn wirklich so schwer hier in dem Forum egal was ich lese jedesmal nur nagative antworten. Ich brauch hilfe. Wer sie mir nicht geben will ist in ordnung. Ich bin einfach nur echt aufgeschmissen und weiß nicht was ich machen soll.

Das sich da vielleicht andere nicht reinversetzen können ist mir klar.

Ich bin kein schlechter Mensch nur weil ich jetzt mal einen Fehler gemacht habe. Wer kann denn von sich Sagen er ist noch nie schnell gefahren. Ich meine unabsichtlich Schnell gefahren. Manchmal sieht man es nicht.

Ich kann da jetzt nicht mehr raus. Ich würde es gerne aber es geht nicht. Bitte gibt mir einen Tipp

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tidus85m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt das doppel post. Browser spinnt.

-- Editiert von Tidus85m am 13.09.2005 15:42:12

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#4
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 217x hilfreich)

ich habe 2 tipps für dich ...

1. monatskarte
2. fahrrad kaufen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@Diener + Mandozer

Also leute sehr hilfreich waren die beiträge ja nicht, man sollte wirklich etwas mehr auf die Fragestellung eingehen...

"Ich habe gehört messungen mit Laser sind nicht sehr genau. Muss ich beweise für die ungenauigkeit mitbringen?"

Nein. Wieso sollte man es beweisen müssen?? Diese Laserpistolen gehen eh alle falsch, das wird der richter (bestimmt auch ein raser) sicherlich genauso sehen...

"Wenn ich kein Recht bekomme muss ich dann auch noch irgendwie die Verhandlung bezahlen?"

Nein, einfach im Gerichtssaal nett fragen wer zahlt, irgendeiner macht das bestimmt... Ansonsten einfach schnell gehen, den letzten beißen die hunde - sprich wer bis zum ende die verhandlung anschaut muss zahlen...


"Ach noch was. War ehrlich das erstemal das ich dort ergefahren bin."

Ein weiterer guter Ansatzpunkt... Ich denke beim ersten mal zählen Geschwindigkeitsbegrenzungen noch nicht, oder??

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen...

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Hallo Merlin,

du verstehst da etwas grundsätzlich falsch. Hier ist niemand negativ gegen dich eingestellt oder sieht dich als schlechten Menschen, sondern du willst offenbar nicht erkennen, dass es für deine Situation keine für dich günstige Lösung gibt.

Fakt ist, du bist zu schnell gefahren. Dass du nicht gesehen hast, dass du in einer 30er Zone bist und da zum ersten Mal warst, hilft nicht weiter - im Gegenteil: es belegt, dass du offensichtlich im Straßenverkehr überfordert bist, wenn du solche Schilder in einer dir unbekannten Umgebung übersiehst. Es wäre also klug gewesen, dich zunächst von der Richtigkeit deiner Behauptung zu überzeugen, bevor du diesen Einspruch mit 'da ist doch gar nicht 30' eingelegt hast.

Wenn du jetzt plötzlich mit einer anderen Einspruchsbegründung ankommst, wirkt das noch viel weniger überzeugend und ziemlich unreif - ein weiteres Indiz dafür, dass du möglicherweise noch nicht geeignet bist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Wenn du Ungenauigkeit der Messung unterstellst, müsstest du das schon sehr genau begründen können. Dass du davon gehört hast, reicht nicht aus.

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass in einem Rechtsstreit derjenige die Verhandlungskosten (Gericht plus die jeweiligen Anwälte) trägt, der unterliegt.

Dass andere auch mal zu schnell fahren, ist keine BEgründung. Dass man ein Tempolimit übersieht, weil man zum ersten Mal irgendwo unterwegs ist, erst recht nicht.

Das und nichts anderes haben die User dir hier klarmachen wollen. Du wirst auch noch lernen, dass es manchmal einfach besser ist, zu seinen Fehlern zu stehen, als die Schuld woanders zu suchen. Wenn du meinst, dass es dir etwas hilft, such einen Anwalt auf. Aber den musst du selbst bezahlen - es sei denn, du hast einen Verkehrsrechtschutz.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 217x hilfreich)

danke karamel ... besser kann mans net ausdrücken :)

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