30er Zone -> min. 30 zuviel

21. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
HydradeluXe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
30er Zone -> min. 30 zuviel

Guten Abend, besser vielleicht Gute nacht :-)

auf dem Nachhauseweg eine Abkürzung gefahren, soweit so gut, 50ger Zone gefahren links in eine STraße eingebogen, Verkehrschild war zugeparkt mit nem größeren weißen LKW -> dachte weiterhin es wäre eine 50ger zone, falsch gedacht nach 100metern hats schön geblitzt, naja gleich polizei angerufen, die meinten dass die 30er zonen nur die städte machen in unserem fall unsere stadt.......naja logisch dass man um 22:00 niemandne mehr dort erreicht

ich hab nen zeugen, in meinem auto, der dasd bezugen kann dass wir das 30er schild definitiv nicht einsehen konnten u von einer 50er zone gekommen sind

was passiert nun? weil ab 30kmh zuviel 1 monta fahrverbot + 100euro.......bin mir keiner wirklichen schuld bewusst, da ich no chance hatte...

was sagt ihr? was ratet ihr mir?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Erst mal abwarten, was denn schriftlich kommt. ich war letzetens lt. Tacho mit 50 bei 30 unterwegs und in Rechnung gestellt hat man 9kmh zu schnell.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
HydradeluXe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

irgendwie ist mein eintrag nicht abgeschickt worden,

nochmal hab mit dem tiefbauamt nürnberg gesprochen..krieg einen anhörungsbogen und kann mich dazu äußern.

hoffe mal wirklich dass der tacho nicht wirkliche geschwindigkeit anzeigt sondern weniger wie bei dir...

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

quote:
was passiert nun? weil ab 30kmh zuviel 1 monta fahrverbot

Stimmt nicht ganz. Ein Fahrverbot gibt es Innerorts ab 31 km/h zu schnell. Von der gemessenen Geschwindigkeit werden noch 3 km/h Toleranz abgezogen, und dann hast Du ja auch noch einen Tachovorlauf. Das heisst die tatsächlich gefahren Geschwindigkeit ist geringer als die angezeigte Geschwindigkeit.

Aus der Sache wegen dem verdeckten Verkehrsschild rauszukommen halte ich für nahezu unmöglich. Hast Du ein Foto von dem LKW vor dem Schild gemacht? Bist Du ortskundig? Wenn ja, kann und wird man Dir unterstellen, dass Du hättest wissen müssen das Du dich in einer Tempo 30 Zone befindest. Diese erkennt man meistens auch an der baulichen Gestaltung der Strassen und der Tatsache das dort ausnahmslos rechts vor links gilt. Wie weit war denn der Blitzer vom Zonenschild entfernt? Waren weitere Kreuzungen oder Einmündungen dazwischen?

Wie weit ist das Schild von der Kreuzung / Einmündung entfernt? Ungewöhnlich wenn da noch so viel Platz ist das da ein LKW parken kann.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Hallo nochmal,

mir ist das auch mal in Nbg in der Südstadt passiert, von der hauptstrasse nach links abgebogen, auch da stand ein LKW vor dem, Schild, allerdings war da acuh ein großes 30 auf die Strasse gepinselt.

Gruß

Michael

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#5
 Von 
HydradeluXe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

vor dem verkehrschild ist massig platz zu parken, da auch eine gestrichelte zone ist, bis zum bliter gibt es die möglichkeit in eine sackgasse abzubiegen.

hoffe wirklich dass ich 'nur' 65 drauf hatte min. 3 toleranz + 3 tachovorlauf? hoffe es dermaßen.

wie ist es eigentlich bei einem drohendem fahrverbot, kann man (hab ich so mal gehört) darf man sich den zeitpunkt innerhalb eines halben jahres aussuchen in dem der führerschein abgegeben wird?? ist dies richtig

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50011 Beiträge, 17522x hilfreich)

Bei einem erstmaligen Fahrverbot darf man sich den Zeitraum innerhalb von 4 Monaten aussuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Wenn innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot verhängt wurde muß das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung (Bußgeldbescheid) angetreten werden. Reichen die 4 Monate nicht aus kann man die Rechtskraft durch einen Einspruch, den man kurz vor der Gerichtsverhandlung wieder zurückzieht, verzögern.

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