Moin, heute wollte ich an einer Einmündung nach links abbiegen. Die Einmündung war mit Lichtzeichen geregelt. Ich hatte Grünlicht ohne Pfeil.
Der Gegenverkehr bremste ab (ein Transporter und ein silbernes Auto). Diese fuhren auf den beiden Geradeausfahrstreifen. Zusätzlich gab es einen Rechtsabbieger. Ich fuhr los, als ich die deutlich sichtbare Bremsung des Gegenverkehrs bemerkte. Als ich bereits im Einmündungsbereich war, gaben der Transporter und ein dunkles Auto auf dem Rechtsabbieger enorm Gas. Ich konnte nicht mehr bremsen und beschleunigte, um einen Zusammenstoß mit dem Transporter zu verhindern. Dabei kam es beinahe zur Kollision mit dem dunklen Wagen. Ich bremste der dunkle PKW bremste. An der Kreuzung standen bereits mehrere Autos wegen der Rotlich zeigenden Ampeln. Ich werde angehupt. Da ich bereits am rechtsabbieger vorbei bin, fahre ich weiter, um die Einmündung gänzlichnzu räumen. Der dunkle PKW fährt mir dicht auf und macht während der Fahrt ein Foto von meinem Kennzeichen.
Nun zu meiner Frage: Kann ich deshalb wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §315c StGB belangt werden oder nur wegen einer OWi?
315c?
21. April 2020
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Frage vom 21. April 2020 | 16:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
315c?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 22. April 2020 | 07:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Nach meiner Einschätzung ist das eine OWi:
BKat Nr. 34: Vorfahrt missachtet mit Gefährdung 100€ zzgl. 28,50€ Gebühren und 1 Punkt.
#2
Antwort vom 23. April 2020 | 09:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ah okay, dann bin ich schon mal etwas beruhigt.
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 23. April 2020 | 10:04
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
Oder sogar nur BKat Nr. 39.1:
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen - mit Gefährdung: 70€ zzgl. 28,50€ Gebühren und 1 Punkt.
Und jetzt?
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