Hallo
wegen eines Umzugs musste ich letzten Monat meinen Carport freiwillig räumen und in der Nachbarstrasse parken (so knapp 3 Wochen lang).
Als ich den Wagen abholen wollte, musste ich ein (1) Knöllchen entdecken, dessen Vorwurf ich nicht ganz Verstand: es ging um ein Halteverbotschild (das aber zum Zeitpunkt meines Abstellens noch nicht vorhanden war (meine ich zu 99%!) ).
Die Folge war, das an meine Heimatadresse vier (4 !) Knöllchen zugestellt wurden. Ich folgere, dass entweder das Wetter die ersten 3 "entfernt" hatte oder irgend ein Scherzkeks ?!
Schild hin, Schild her: wenn ich nun Einspruch erhebe, muß ich das dann für alle 4 Knöllchen machen (4 Aktenzeichen) oder reicht ein einmaliger Einspruch ? Und - was viel interessanter ist - gebe ich dann damit nicht zu, das ich für knappe 4 Wochen auf derselben Stelle stand und riskiere eine ganzen Knöllchenstapel für 3-4 Wochen langes Erfüllen der OWI ? ? Das wäre bitter teuer , denn jetzt sind es in der Summe 70 EUR bei "nur" 4 Knöllchen....
4 Knöllchen, 1 ''Tatbestand'' und der Einspruch ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zunächsteinmal müssen Sie gegen jeden Bußgeldbescheid gesondert Einspruch erheben.
Ferner handelt es sich bei Falschparken um ein sogenanntes Dauerdelikt, das nicht intervallweise begangen wird.
Von daher wird bei nochmaliger Kontrolle ein bereits vorhandenes "Knöllchen" lediglich erweitert bzw. erhöht. In Ihrem Fall jedoch hat wohl ein Unbekannter die Strafzettel entfernt, so daß immer wieder ein neues Bußgeld verhangen wurde, als wenn Sie wiederholt falsch geparkt hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Da es ja nun wirklich 4 Aktenzeichen sind, scheint tatsächlich jemand die ersten 3 Zettel entfernt zu haben. Ich denk aber, dass es wohl billiger sein wird die 70 EUR zu zahlen, anstatt auf ein verlängertes Knöllchen zu bestehen, welches ja nach 3-4 Wochen recht "angeschwollen" sein dürfte...
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