64 kmh zu schnell auf Autobahn

26. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
Lumola
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
64 kmh zu schnell auf Autobahn

Hallo,

ich war auf der Autobahn unterwegs und bin mit einem Lasergerät geblitzt worden.
Tempo nach Toleranzabzug 184 bei erlaubten 120.
Ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild habe ich nicht gesehen, meine Verkehrszeichenerkennung hat auch keine Begrenzung angezeigt. Ich vermute, das Schild war von einem Laster verdeckt.
Das gibt, wenn ich das richtig sehe rd. € 630, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.
Ich habe keine Punkte in Flensburg und bin höchstens mal unter 20 kmh zu schnell gewesen. Beruflich bin ich auf den Führerschein angwewiesen.
Macht ein Anwalt Sinn? Kann das Fahrverbot evtl. reduziert werden?

Danke für alle Antworten.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13680 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von Lumola):
Macht ein Anwalt Sinn?

Wenn man es sich beruflich nicht erlauben kann 2 Monate auf den Führerschein verzichten zu müssen, ist ein Anwalt zumindest ein Strohhalm nach dem man greifen kann.
Sie sollten sich nur darüber im Klaren sein, dass auch der beste Anwalt nicht Zaubern kann.
Wenn das Gericht nicht will, bleibt es dabei.

Aber wenn Sie, bzw. der Anwalt dem Gericht plausibel nachweisen können, dass ein zweimonatiges Fahrverbot eine existenzielle Härte für Sie darstellt, tendieren die Chancen, dass das Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe reduziert, bzw. davon abgesehen wird zumindest nicht gegen 0.

Ein Schreiben des Arbeitgebers, dass das Fahrverbot zum Verlust des Arbeitsplatzes führt kann hilfreich sein, oder das Fahrverbot zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz (z.B. wegen unbezahlten Urlaubs ohne Einkommen) führt.
Wie der Nachweis erbracht werden kann/soll, sollte der Anwalt bewerten, der kennt in der Regel "sein Gericht" und weiß wie die dort ansässigen Richter "ticken".
Aus diesem Grund macht es dann auch Sinn, sich einen Anwalt in dem Gerichtsbezirk zu suchen, in dem die Verhandlung stattfinden würde.

Zitat (von Lumola):
Ich habe keine Punkte in Flensburg...

Das ist gut, denn schwerwiegenden Voreintragungen würden quasi jede noch so kleine Chance eliminieren.

Edit:
Zitat (von Lumola):
Ich vermute, das Schild war von einem Laster verdeckt.

Eigentlich unmöglich, da die Schilder sowohl rechts als auch links der Fahrbahn(en) stehen.
Sollte eines der Schilder gefehlt haben, wäre das eventuell noch ein Punkt, der angreifbar wäre, wenn plausibel dargelegt werden kann, dass sie das vorhandene Verkehrsschild nicht sehen konnten.



-- Editiert von User am 26. Juni 2026 14:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2339 Beiträge, 464x hilfreich)

Zitat (von Lumola):
Beruflich bin ich auf den Führerschein angwewiesen.
Heißt: Sie sind beruflicher Fahrer?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lumola
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, kein beruflicher Fahrer, aber ich bin selbständig und muss immer wieder zu Kunden fahren. Das wird aber wohl, da ich 68 Jahre alt bin, kaum eine Rolle spielen, oder? Und eine existenzielle Gefahr bestünde auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130559 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Lumola):
Ich vermute, das Schild war von einem Laster verdeckt.

Unpausibel. Selbst fuhr man 190 km/h. Ein Lastzug (Lkw mit Anhänger / Gliederzug) ist maximal 18,75 m, Lang-Lkw (Giga-Liner) dürfen in Deutschland bis zu 25,25 m lang sein, Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Ein versierter Fachanwalt könnte allerdings auch andere Sachen vertiefend prüfen (Protokolle etc.).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von Lumola):
kein beruflicher Fahrer, aber ich bin selbständig und muss immer wieder zu Kunden fahren.

Für zwei Monate einen Chauffeur beschäftigen würde das "Problem" lösen.
Wenn das Gericht ähnlich denkt, sinken die Chancen des Anwalts gegen Null.

Wenn man die erhöhte Strafe und die Kosten für den Rechtsanwalt gegen rechnet ...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(641 Beiträge, 240x hilfreich)

Zitat (von Lumola):
Ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild habe ich nicht gesehen, meine Verkehrszeichenerkennung hat auch keine Begrenzung angezeigt. Ich vermute, das Schild war von einem Laster verdeckt.

Bist du die Strecke noch einmal abgefahren und hast dir das angeschaut.

Vielleicht fällt dir etwas auf, weshalb du und auch die Verkehrsschilderkennung nicht wahrgenommen hat.

Das ist eine schwache Hoffnung, aber weiß?

Gruß

Uwe

Nachtrag:
Sorry, sehe gerade, meine Antwort ist zu spät, da der Thread ja schon über ein Monat alt. ich lasse meine Antwort trotzdem stehen.

-- Editiert von User am 1. August 2026 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20391 Beiträge, 7374x hilfreich)

... wahrlich Schnee von Gestern.
Und diese Verkehrsschilder stehen in aller Regel nicht nur einmal am Straßenrand.

0x Hilfreiche Antwort

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