Hallo Leute,
ich wurde heute auf der Autobahn von einem Provida Fahrzeug aufgenommen. Die Beamten haben mich direkt angehalten und haben meine Personalien aufgenommen.
War leider doch etwas zu schnell unterwegs und hoffe nun das ich evtl. etwas Glück habe und das ganze vielleicht doch noch in „Vergessenheit" gerät. Ich mache mir zwar nicht so viel Hoffnungen, aber die Verjährung interessiert mich trotzdem.
In diesem Fall benötigen die Behörden ja keinen Anhörungsbogen, da ich direkt vernommen wurde, angenommen der Bescheid wird bis zum 03.01.2023 nicht zugestellt, verjährt das ganze dann in der Regel oder können die sich da mehr Zeit nehmen? Im Netz finde ich nichts genaues. Und wie sieht’s aus, wenn der Bescheid zwar innerhalb der 3 Monate ausgestellt wurde aber die Zustellung die 3 Monate übersteigt?
Hoffe ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkeln bringen.
Viele Grüße!
Ab wann tritt die Verjährung ein
4. Oktober 2022
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Frage vom 4. Oktober 2022 | 03:20
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann tritt die Verjährung ein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 09:38
Von
Status: Student (2297 Beiträge, 360x hilfreich)
ZitatUnd wie sieht’s aus, wenn der Bescheid zwar innerhalb der 3 Monate ausgestellt wurde aber die Zustellung die 3 Monate übersteigt? :
Es zählt weder das Datum der Ausstellung noch das Datum der Zustellung.
Relevant ist das Datum der Anordnung des Bescheides. Dieser Zeitpunkg liegt noch vor den beiden anderen Zeitpunkten.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIm Netz finde ich nichts genaues. :
Kein Wunder, denn das ist ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Um das zu beantworten, müsste man nach Erhalt Akteneinsicht nehmen.
Denn die Verjährung kann durch diverse Ereignisse / Vorgänge unterbrochen / gehemmt werden oder sogar neu beginnen.
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitatangenommen der Bescheid wird bis zum 03.01.2023 nicht zugestellt, verjährt das ganze dann in der Regel oder können die sich da mehr Zeit nehmen? :
Es kommt auf das Datum an, an dem der Bußgeldbescheid erlassen wurde. Das gilt jedenfalls dann, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach dem Erlass zugestellt wird.
ZitatRelevant ist das Datum der Anordnung des Bescheides. :
Das gilt bei der Anhörung, nicht jedoch beim Bußgeldbescheid.
ZitatDenn die Verjährung kann durch diverse Ereignisse / Vorgänge unterbrochen / gehemmt werden oder sogar neu beginnen. :
Diese Aussage bleibt natürlich richtig.
#4
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 23:01
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Angenommen der Bescheid wurde Ende Dezember erlassen, wird jedoch, warum auch immer, erst am 16.01.23 zugestellt, wäre das ganze dann verjährt, solang da intern natürlich nichts passiert, was eine aufschiebende Wirkung hat? Oder verstehe ich das ganze gerade falsch?
16.01 ist nur ein fiktives Datum, gehe jetzt davon aus das der 02.01 das eigentliche Datum wäre, wo das Ganze verjährt + 14 Tage.
#5
Antwort vom 5. Oktober 2022 | 10:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatAngenommen der Bescheid wurde Ende Dezember erlassen, wird jedoch, warum auch immer, erst am 16.01.23 zugestellt, wäre das ganze dann verjährt, solang da intern natürlich nichts passiert, was eine aufschiebende Wirkung hat? :
Ja
#6
Antwort vom 5. Oktober 2022 | 12:18
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitatich wurde heute auf der Autobahn von einem Provida Fahrzeug aufgenommen. :
Was für'n Tier???
#7
Antwort vom 5. Oktober 2022 | 13:00
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
ZitatWas für'n Tier??? :
https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/provida-vidista/#das_provida-fahrzeug
-- Editiert von User am 5. Oktober 2022 13:01
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