Ab wann tritt die Verjährung ein

4. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wisselmeier
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann tritt die Verjährung ein

Hallo Leute,
ich wurde heute auf der Autobahn von einem Provida Fahrzeug aufgenommen. Die Beamten haben mich direkt angehalten und haben meine Personalien aufgenommen.

War leider doch etwas zu schnell unterwegs und hoffe nun das ich evtl. etwas Glück habe und das ganze vielleicht doch noch in „Vergessenheit" gerät. Ich mache mir zwar nicht so viel Hoffnungen, aber die Verjährung interessiert mich trotzdem.

In diesem Fall benötigen die Behörden ja keinen Anhörungsbogen, da ich direkt vernommen wurde, angenommen der Bescheid wird bis zum 03.01.2023 nicht zugestellt, verjährt das ganze dann in der Regel oder können die sich da mehr Zeit nehmen? Im Netz finde ich nichts genaues. Und wie sieht’s aus, wenn der Bescheid zwar innerhalb der 3 Monate ausgestellt wurde aber die Zustellung die 3 Monate übersteigt?

Hoffe ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkeln bringen.

Viele Grüße!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von Wisselmeier):
Und wie sieht’s aus, wenn der Bescheid zwar innerhalb der 3 Monate ausgestellt wurde aber die Zustellung die 3 Monate übersteigt?


Es zählt weder das Datum der Ausstellung noch das Datum der Zustellung.
Relevant ist das Datum der Anordnung des Bescheides. Dieser Zeitpunkg liegt noch vor den beiden anderen Zeitpunkten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Wisselmeier):
Im Netz finde ich nichts genaues.

Kein Wunder, denn das ist ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Um das zu beantworten, müsste man nach Erhalt Akteneinsicht nehmen.
Denn die Verjährung kann durch diverse Ereignisse / Vorgänge unterbrochen / gehemmt werden oder sogar neu beginnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Wisselmeier):
angenommen der Bescheid wird bis zum 03.01.2023 nicht zugestellt, verjährt das ganze dann in der Regel oder können die sich da mehr Zeit nehmen?


Es kommt auf das Datum an, an dem der Bußgeldbescheid erlassen wurde. Das gilt jedenfalls dann, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach dem Erlass zugestellt wird.

Zitat (von Kalanndok):
Relevant ist das Datum der Anordnung des Bescheides.


Das gilt bei der Anhörung, nicht jedoch beim Bußgeldbescheid.

Zitat (von Harry van Sell):
Denn die Verjährung kann durch diverse Ereignisse / Vorgänge unterbrochen / gehemmt werden oder sogar neu beginnen.


Diese Aussage bleibt natürlich richtig.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wisselmeier
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen der Bescheid wurde Ende Dezember erlassen, wird jedoch, warum auch immer, erst am 16.01.23 zugestellt, wäre das ganze dann verjährt, solang da intern natürlich nichts passiert, was eine aufschiebende Wirkung hat? Oder verstehe ich das ganze gerade falsch?

16.01 ist nur ein fiktives Datum, gehe jetzt davon aus das der 02.01 das eigentliche Datum wäre, wo das Ganze verjährt + 14 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Wisselmeier):
Angenommen der Bescheid wurde Ende Dezember erlassen, wird jedoch, warum auch immer, erst am 16.01.23 zugestellt, wäre das ganze dann verjährt, solang da intern natürlich nichts passiert, was eine aufschiebende Wirkung hat?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Wisselmeier):
ich wurde heute auf der Autobahn von einem Provida Fahrzeug aufgenommen.

Was für'n Tier???

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen