Hallo!
Ich bin vor über einem Monat angehalten worden und da der Verdacht auf einen Bak-Wert von über 1,1 nach dem Pusten bestand, wurde meiun Führerschein gleich eingezogen. Nach einem Monat kahm ein Brief von der Staasamwaltschaft, das Verfahren wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Strassenverkehr ist eingestellt. Es verbleibt aber eine Ordnungswiedrigkeit. Da ich das erste mal Auffällig war, wird die Strafe soweit ich rausgefunden habe, 1 Monat Fahrverbot 4 Punkte und 250€ Strafe betragen. Der Monat ist schon Abgelaufen, aber ich hab den Führerschein noch nicht zugesandt bekommen. Wie ist nun die Situation? Darf dem betroffenen zugfemutet werden auf Grund der Verarbeitungszeit länger nicht zu fahren als das eigentliche Fahrverbot gilt? Oder darf man schon wieder Fahren obwohl der Führerschein noch nicht audgehändigt wurde? Was wenn man auf den Führerschein angewiesen ist?
Und wie könnte man versuchen den Führerschein wiederzukriegen?
schon mal Danke im voraus
MfG leckerbonbon
Abgelaufenes Fahrverbot aber Führerschein noch nicht zurück
11. März 2008
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Frage vom 11. März 2008 | 19:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgelaufenes Fahrverbot aber Führerschein noch nicht zurück
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 11. März 2008 | 20:28
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Was genau stand in dem Schreiben? Paragraphenkette?
Welche BAK wurde ermittelt?
Wurden alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt oder unterstellt?
Hast Du der Sicherstellung Deines Führerscheins zugestimmt oder wurde er beschlagnahmt?
Gab es eine richterliche Verfügung nach §111 StPO
?
Fragen über Fragen.
Es sind zu wenig Infos für eine genaue Antwort. Aber ich denke Du solltest Dich vom Stuer fernhalten bevor Du Deinen Führerschein nicht zurückbekommen hast.
edit: Frag doch mal bei der Staatsanwaltschaft nach.
-- Editiert von Freudenfeuer am 11.03.2008 20:29:24
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