Abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Parkplatz (Bußgeldverfahren)

20. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb417165-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Parkplatz (Bußgeldverfahren)

Guten Tag!

Ich habe im April diesen Jahres leider den Fehler begangen, dass ich ein Auto abgemeldet gute zwei Wochen auf unserem öffentlichen Parkplatz habe stehen lassen. Zwei Tage bevor der Wagen dann endlich weg konnte (verkauft) klebte ein Sticker am Auto, dass er weg zu schaffen sei.

Daraufhin kam ein Schreiben vom Ordnungsamt mit einer Rechnung, da der Wagen zu dem Zeitpunkt bereits verkauft war, hatte ich den Kaufvertrag gefaxt und enige Tage später kam vom Ordnungsamt ein Schreiben, dass das Verfahren auf Kosten der Stadt eingestellt wurde.

Nun viele Wochen später erhalte ich eine Anhörung im Bußgeldverfahren. "Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen wodurch der Verkehr erschwert werden konnte (123 BKat).

Diesmal bezieht sich die Stadt auf ein Datum, dass noch vor dem "roten Sticker" und der Aufforderung das Auto wegzuschaffen. Zu diesem Zeitpunkt war es nun noch mein Auto.

Meine Frag ist, zu dem Zeitpunkt der hier beschrieben wird, wurde mir nie mittels knöllchen oder was auch immer der Hinweis auf mein Vergehen offengelegt und ich hatte so keine Chance zu reagieren. Dies kam erst Tage später durch das Ordnungsamt.

Kann ich wegn einem vergehen (auto steht 2 Wochen da) mehrmals belangt werden? Theoretisch jeden Tag???

Klar es war mein Fehler das Auto nicht sofort wegzuschaffen, das hab ich auch begriffen, nachdem mich die Stadt mittels Aufkleber imAuto darauf hingewiesen hatte, dass das eben nicht okay ist. Aber dieser jetzige Bescheid bereitet mir Kopfzerbrechen und macht mir gleichzeitig angst, flattert jetzt alle paar Wochen wieder etwas rein, wegen dem gleichen Vergehen?


Vielleicht kann hier jemand etwas dazu sagen :/

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Kann ich wegn einem vergehen (auto steht 2 Wochen da) mehrmals belangt werden?

Nein. Mehrmals nicht, aber ein Mal schon.
Also den einen Strafzettel bezahlen, Zahlungsbeleg gut aufbewahren und wenn noch weitere Strafzettel kommen, kann man darauf verweisen, dass man wegen des Vorfalls schon mal bezahlt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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