Hallo,
Ich wurde gestern Abend leider sbgeschleppt auf einen Parkplatz einer wohnungsgesellschaft, wo man muss mit einer bestimmten parkkarte stehen darf. Insgesamt gibt da gut 20 Plätze, die selten komplett voll sind. Ich stehe seit einem Jahr Regelmäßig mal da und hatte nie Schwierigkeiten.
Nun wurde ich an einem Sonntag im Auftrag der Wohnungsgesellschaft abgeschleppt und durfte 240€ Blechen.
Meine fragen hierzu.
1. Ist ein solcher Betrag nicht schon Wucher?
2. Ich gehe mal stark von aus, dass kein Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft den Wagen abschleppen lassen hat an einem Sonntag Abend, sondern ein Mieter. Darf ein Mieter im Auftrag einfach abschleppen lassen? Es ist ja letztlich ein Parkplatz für gut 40-50 Mietparteien, da kann doch nicht jeder wahrlos abschleppen? Sollte man bei der wohnungsgesellschaft noch mal Nachhören? Im internet ist öfter mal die rede von abschleppmafias, kann so was mit unter sein?
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Abgeschleppt auf Parkplatz
20. Januar 2014
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Frage vom 20. Januar 2014 | 17:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschleppt auf Parkplatz
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2014 | 22:26
Von
Status: Weiser (16460 Beiträge, 9280x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>1. Ist ein solcher Betrag nicht schon Wucher? <hr size=1 noshade>
Von Wucher spricht man, wenn die Kosten das Doppelte des Üblichen überschreiten.
Angesichts der Tatsache, dass vor Gericht Abschleppkosten von ca. 150€ an einem Werktag problemlos durchgewinkt werden, sind 240€ an einem Sonntag zwar hoch, aber sicher noch kein Wucher.
quote:<hr size=1 noshade>2. Ich gehe mal stark von aus, dass kein Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft den Wagen abschleppen lassen hat an einem Sonntag Abend, sondern ein Mieter. Darf ein Mieter im Auftrag einfach abschleppen lassen? Es ist ja letztlich ein Parkplatz für gut 40-50 Mietparteien, da kann doch nicht jeder wahrlos abschleppen? <hr size=1 noshade>
Nicht jeder, aber jeder, der von der Wohnungsgesellschaft dafür bevollmächtigt wurde. Das kann der Hausmeister gewesen sein, aber auch ein ganz normaler Mieter.
quote:<hr size=1 noshade>Sollte man bei der wohnungsgesellschaft noch mal Nachhören? <hr size=1 noshade>
Ich wüsste nicht, was das bringen sollte.
quote:<hr size=1 noshade>Im internet ist öfter mal die rede von abschleppmafias, kann so was mit unter sein?Theoretisch schon. Nur ist das was die "Abschleppmafia" macht (privaten Parkplatzbesitzern die Kontrolle ihrer Parkplätze anzubieten und an den daraus entspringenden Abschleppaufträgen sich eine goldene Nase zu verdienen) im Prinzip nicht verboten, solange keine überhöhten Kosten geltend gemacht werden.
<hr size=1 noshade>
Es könnte also sein, dass die Wohnungsbaugesellschaft der Abschleppfirma erlaubt hat "Ihr dürft gerne jederzeit vorbeikommen und nach Falschparkern suchen. Und wenn ihr einen findet, dürft ihr ihn gleich mitnehmen."
Auf dieses Geschäftsmodell springen sogar etablierte Supermarktketten auf. Das ist völlig legal. Siehe
http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/1354-auto-abgeschleppt-kosten-unangemessen-hoch
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
-- Editiert drkabo am 20.01.2014 22:30
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