guten Tag,
die Möglichkeit einer Abmahnung / Unterlassungserklärung gegen Falschparker auf Privatgrundstücken ist ja möglich geworden.
Gibt es auch die Möglichkeit einen anderen Verkehrssünder abzumahnen ?
Im genauen : ich bewohne eine Straße in der Tempo 30 und LKW Verbot 3,5t besteht, jedoch kommt es immer wieder vor das Große LKW oder Traktoren mit Anhängern diese Straße benutzen. Manchmal rappeln die Gläser bei mir im Schrank. Da der der Sinn des Verkehrszeichen 253 der Schutz der Anwohner ist, hätte ich einen
Unterlassungsanspruch gegen die Fahrer / Halter der Fahrzeuge ? ( Insbesondere da es häufig die gleichen sind )
Zitat Verkehrszeichen 253 "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 13. März 2008[3] die Voraussetzungen für die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes präzisiert. So können nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs bei erheblichen Auswirkungen mautfluchtbedingt veränderter Verkehrsverhältnisse angeordnet werden."
Die Polizei macht da derzeit nichts, zu wenig Personal..
ein schönes Wochenende
Lucki