Abmahnung wegen Verkehrsverstoss ?

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
luckihund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Verkehrsverstoss ?

guten Tag,
die Möglichkeit einer Abmahnung / Unterlassungserklärung gegen Falschparker auf Privatgrundstücken ist ja möglich geworden.

Gibt es auch die Möglichkeit einen anderen Verkehrssünder abzumahnen ?

Im genauen : ich bewohne eine Straße in der Tempo 30 und LKW Verbot 3,5t besteht, jedoch kommt es immer wieder vor das Große LKW oder Traktoren mit Anhängern diese Straße benutzen. Manchmal rappeln die Gläser bei mir im Schrank. Da der der Sinn des Verkehrszeichen 253 der Schutz der Anwohner ist, hätte ich einen
Unterlassungsanspruch gegen die Fahrer / Halter der Fahrzeuge ? ( Insbesondere da es häufig die gleichen sind )

Zitat Verkehrszeichen 253 "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 13. März 2008[3] die Voraussetzungen für die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes präzisiert. So können nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs bei erheblichen Auswirkungen mautfluchtbedingt veränderter Verkehrsverhältnisse angeordnet werden."

Die Polizei macht da derzeit nichts, zu wenig Personal..

ein schönes Wochenende
Lucki

-- Editiert von luckihund am 27.11.2020 12:04

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Selbstverständlich. Sofern es sich um eine Privatstraße handelt.

Ein Traktor ist kein LKW. Kaufen Sie sich halt vernünftige Möbel.

-- Editiert von Wurstsemmel am 27.11.2020 13:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luckihund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, es handelt sich um ein 180 Jahre altes Fachwerkhaus, das hat weniger mit meinen Möbeln zu tun.

Das Zeichen 253 untersagt auch Kraftfahrzeuge mit Anhänger, muss also kein LKW sein.

Verstehe ich dann richtig das eine Abmahnung nicht geht weil es eine öffentliche Straße ist und somit keine
Besitzstörung vorliegt ?

Schöne Grüße
Lucki

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Verstehe ich dann richtig das eine Abmahnung nicht geht weil es eine öffentliche Straße ist und somit keine Besitzstörung vorliegt ?


Richtig.

Was man machen kann ist ein Foto vom Verkehrssünder zu machen und ihn dann privat beim Ordnungsamt anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luckihund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima, vielen Dank und
ein schönes Wochenende

Lucki

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen