Abschleppen auf Privatgrundstück / Kostenübernahme + Verjährung?

6. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Marc Baumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppen auf Privatgrundstück / Kostenübernahme + Verjährung?

Ich habe zum Beladen meines Fahrzeug ca. 15 Min. in der Ladezone eines Einkaufzentrums gestanden, als ich wiederkam stand schon ein Abschlepper da und bat mich, daß Fahrzeug wegzufahren. Soweit, so gut. Dies geschah am 26.01., am 03.05. bekomme ich nun eine Rechnung für eine verhinderte Abschleppfahrt. Laut Abschleppunternehmen bereits die zweite Rechnung, die erste (ohne zusätzliche Kosten für Halterermittlung) wäre an das Fahrzeug geklemmt worden - was nicht stimmt.

Nun meine Fragen:

- Darf das Abschleppunternehmen nach so langer Zeit überhaupt noch eine Rechnung stellen?

- Muss ich die Gebühren für die zusätzliche Halterauskunft wirklich zahlen, wenn die erste Rechnung diese nicht enthalten hätte, aber die Zustellung nicht stattfand?

- Wenn ich die Gebühren (ca.20 EUR) nicht mit überweise, kann dieser Betrag eingetrieben werden oder ist er zu klein?

Vielen Dank für ein kurzes Feedback!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Baumann,

normalerweise verhält es sich auf Privatgrundstücken so, daß der Auftraggeber den Abschleppdienst bezahlt und sich den Betrag später vom Verursacher erstatten läßt. Sie jedenfalls haben keinen Vertrag mit dem Abschleppdienst, es sei denn dieser hätte eine Abtretung seitens des Auftraggebers offengelegt.

Im Rahmen der Schadensersatzpflicht ist eine Halteranfrage durchaus zulässig und gehört zum Schadensumfang, egal ob Sie die 1. Rechnung erhalten haben oder nicht.
Die Frage ist nun, ob sich wirklich auf das vorgenannte berufen und abwarten wollen, bis sich zum Beispiel der RA des Einkaufsmarktes meldet, oder ob es nicht (wirtschaftlich) sinnvoller ist, jetzt klein beizugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marc Baumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Info. Mittlerweile habe ich auch ein Foto erhalten, daß zudem noch ein anderes Fahrzeug neben meinem auf dem besagten Parkplatz zeigt. Ich habe mal von einem Urteil gehört, daß besagt, wenn das Abschleppunternehmen für mehrere Fahrzeuge gerufen wurde, daß man dann nicht die Kosten für die Anfahrt jedem (falschparkenden) Autofahrer auferlegen kann. Stimmt das auch für diesen Fall, gibt es da ein Urteil?

Vielen Dank für ein erneutes kurzes Feedback!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen