Ich habe zum Beladen meines Fahrzeug ca. 15 Min. in der Ladezone eines Einkaufzentrums gestanden, als ich wiederkam stand schon ein Abschlepper da und bat mich, daß Fahrzeug wegzufahren. Soweit, so gut. Dies geschah am 26.01., am 03.05. bekomme ich nun eine Rechnung für eine verhinderte Abschleppfahrt. Laut Abschleppunternehmen bereits die zweite Rechnung, die erste (ohne zusätzliche Kosten für Halterermittlung) wäre an das Fahrzeug geklemmt worden - was nicht stimmt.
Nun meine Fragen:
- Darf das Abschleppunternehmen nach so langer Zeit überhaupt noch eine Rechnung stellen?
- Muss ich die Gebühren für die zusätzliche Halterauskunft wirklich zahlen, wenn die erste Rechnung diese nicht enthalten hätte, aber die Zustellung nicht stattfand?
- Wenn ich die Gebühren (ca.20 EUR) nicht mit überweise, kann dieser Betrag eingetrieben werden oder ist er zu klein?
Vielen Dank für ein kurzes Feedback!
Abschleppen auf Privatgrundstück / Kostenübernahme + Verjährung?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sehr geehrter Herr Baumann,
normalerweise verhält es sich auf Privatgrundstücken so, daß der Auftraggeber den Abschleppdienst bezahlt und sich den Betrag später vom Verursacher erstatten läßt. Sie jedenfalls haben keinen Vertrag mit dem Abschleppdienst, es sei denn dieser hätte eine Abtretung seitens des Auftraggebers offengelegt.
Im Rahmen der Schadensersatzpflicht ist eine Halteranfrage durchaus zulässig und gehört zum Schadensumfang, egal ob Sie die 1. Rechnung erhalten haben oder nicht.
Die Frage ist nun, ob sich wirklich auf das vorgenannte berufen und abwarten wollen, bis sich zum Beispiel der RA des Einkaufsmarktes meldet, oder ob es nicht (wirtschaftlich) sinnvoller ist, jetzt klein beizugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Hallo,
vielen Dank für die Info. Mittlerweile habe ich auch ein Foto erhalten, daß zudem noch ein anderes Fahrzeug neben meinem auf dem besagten Parkplatz zeigt. Ich habe mal von einem Urteil gehört, daß besagt, wenn das Abschleppunternehmen für mehrere Fahrzeuge gerufen wurde, daß man dann nicht die Kosten für die Anfahrt jedem (falschparkenden) Autofahrer auferlegen kann. Stimmt das auch für diesen Fall, gibt es da ein Urteil?
Vielen Dank für ein erneutes kurzes Feedback!
Und jetzt?
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