Hallo...folgendes Problem:Ein leichtbeschädigtes Kfz wurde auf öffentlich zugänglichen Privatparkplatz abgestellt.Da parkt also Hinz und Kunz.Der Wagen wurde an einen Mieter des Hauses verkauft, war aber noch nicht umgemeldet. Versicherungsschutz bestand nicht mehr.Der Käufer versicherte,daß man das Auto ruhig da abstellen kann, da die Plätze zum Haus gehörten.Nun wurde das Fahrzeug vom Vermieter ohne Vorwarnung abgeschleppt und verschrottet.Persönliche Papiere und Dinge, die sich im Wagen befanden,wurden nicht sicher gestellt.Laut Gutachten hatte das Auto noch einen Restwert von € 900.-, also kein Schrott.Die enstandenen Kosten will der Vermieter nun vom Halter kassieren.Darf er einfach ein Auto verschrotten ohne Vorwarnung? Was ist mit den persönlichen Sachen...sie sind unersetzbar.Wo leben wir eigentlich....das darf doch nicht wahr sein !!
Abschleppen und Verschrotten
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die erste frage ist, ob der vermieter den wagen überhaupt verschrotten lassen konnte, da er ja nicht die papiere hat.
Dadurch das der Vermiter den wagen ohne dein wissen entwendet hat, kann man ihn einen diebstahl anlasten, und dadurch das er den wagen hat verschrotten lassen sachbeschädigung, und dadurch das du den wagen nicht mehr wiederbekommst wäre es ggf noch unterschlagung.
Kannst allso den spiess umdrehen und sagen mein auto auf einem privatparkplatz mit erlaubnis des käufers(der mieter ist), da der wagen umgemeldet werden soll ohne nummernschilder.
Und dann schadensersatz verlangen und nebenbei auf die straftaten andeuten, aber das beste wäre in diesem fall einen Anwalt einzuschalten, da ich annehme das der vermieter stur bleiben wird.
Liegt schon ein Kaufvertrag vor?
DerKaufvertrag lag vor, nur wurde der Betrag noch nicht bezahlt, was natürlich jetzt auch nicht mehr zustande kommt. Erschwerend kommt hinzu, daß der Halter arbeitslos,keine RSV hat und ihm somit die Mittel für einen Rechtsstreit fehlen.Man liest ja im Internet vieles darüber...aber so richig Eindeutiges nicht.Aber oftmals wird dem "Verschrotter" recht gegeben.Da kann ich ja morgen die Karre vom Nachbar verschrotten lassen, wenn das so einfach ist?
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Kannst Du schon, musst aber dann dafür bezahlen.
Der VM darf das Fahrzeug umsetzen lassen, auf seine Kosten, mehr nicht.
Gruß
Michael
Die Sache kommt mir doch sehr abstrus vor.
Keine vernünftiger Mensch schleppt ohne Vorwarnung einen Wagen ab und verschrottet ihn. Das macht selbst die Polizei nicht.
Sei es drum.
Im 1. Schritt braucht man aber keinen Anwalt.
Stell Deine Forderung (Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises und evt. für fehlende Sachen aus dem Auto) und wenn er nicht darauf eingeht dann zeige ihn wegen Diebstahl und Sachbeschädigung an.
Falls Sie das Fahrzeug schon an den Käufer übergeben hatten sind Sie nicht mehr Eigentümer des Fahrzeug. Sie hätten dann keine Ansprüche gegen den Vermieter.
Ansprüche gegen den Käufer auf Zahlung bestehen natürlich. Ob diese mangels Vermögensmasse durchsetzbar sind ist eine andere Frage.
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