Abschleppen vom zeitlich begrenztenBehind.Parkpl.

22. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
a.leszko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppen vom zeitlich begrenztenBehind.Parkpl.

Guten Abend,

folgende Parksituation:

Ich habe mein Auto geparkt, wo ich immer geparkt habe. Der Unterschied ist aber der, dass es zur Zeit ein Weihnachtsmarkt gibt und ein zusätzliches Schild (ENDE Behinderte-Parkplatz-Zone) 100 m nach vorne gestellt wurde.Nun stand ich in der Mitte von dieser Zone.

Die Situation:

Anfangsschild (hinter mir) mit einem Pfeil und 2 markierten Sonderparkplätzen für Behinderte, dann Wiederholungszeichen (auch hinter mir), und etwa 100 Meter weiter "neues auf Zeit der Weihnachtsmarkt" Schild ENDE der Behinderte-Parkplatz-Zone.(Auf diesem Schild gibt es keine Vorwarnung dass das Auto abgeschleppt wird).

DER KNACKPUNKT (Frage): hinter mir Stand ein Fahrzeug, dass nicht abgeschleppt wurde, und mit einer Geldstrafe in Höche von 35 Euro davonkam ( Ich habe den Strafzettel kopiert ) Darf das sein dass nur ein Auto abgeschleppt wurde, und das andere das auch in dieser Zone parkte nicht?

IST EIN WIDERSPRUCH sinnvoll?

bitte um Hinweis und Rat
Gruß

Leszko



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

erstmal der Standardsatz: Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.
Eine Einschränkung dazu ist aber, dass nicht willkürlich vorgegangen werden darf. Daher gilt es erst einmal zu klären (und letztendlich zu beweisen), ob das hier der Fall war.

Vielleicht hat der andere PKW erst später dort geparkt oder nicht so lange. Für beide Fälle haben die Ordnungshüter einen Kulanzspielraum, es gibt - selbst für die Polizei - keine Pflicht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden (Opportunitätsprinzip).

Beispiele, wie es eine Gemeinde, eine Dienststelle oder auch der Beamte selber handhaben könnte:
Einen Strafzettel gibt es sofort, und (nur) wenn das Auto nach 2 Stunden immer noch dort steht wird abgeschleppt.
Oder es wird von den freien Plätzen abhängig gemacht, wenn also noch genügend zur Verfügung stehen, gibt es wieder nur einen Strafzettel, wenn aber gar kein Platz mehr frei ist, werden die Falschparker abgeschleppt.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

es könnte auch ganz einfach sein, dass nur ein Abschlepper zur Verfügung stand und somit nur eines der Autos abgeschleppt werden konnte...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Auf diesem Schild gibt es keine Vorwarnung dass das Auto abgeschleppt wird

Warum auch?
Das dort abschleppen droht ist ja bekannt.

Bei jemandem der eine Fahrerlaubnis besitzt, wird eben erwartet, das er relevante Regelungen kennt.



quote:
Darf das sein dass nur ein Auto abgeschleppt wurde, und das andere das auch in dieser Zone parkte nicht?

Ja.
die Gründe wurden ja schon genannt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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