Abschleppkosten - Greift da nicht irgendwann die Verjährungsfrist?

14. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
unding88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppkosten - Greift da nicht irgendwann die Verjährungsfrist?

Hallo,

habe gerade ein Schreiben von meinem Schwager auf dem Tisch. Dessen Auto wurde Ende 1994 abgeschleppt und er bekam Anfang 1995 den Bescheid vom Polizeipräsidenten(Abschleppkosten), gegen den er keinen Widerspruch einlegte, aber auch nicht zahlte.
Jetzt, im Juli 2007 !!, kam ein Schreiben, das er diese kosten zahlen soll. Greift da nicht irgendwann die Verjährungsfrist ????
Ich habe da was von maximal 4 Jahren gelesen.

Viele Grüße und Danke

-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:27:52

-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:34:03

-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:35:19

-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:45:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Na entweder verjährts nach 3 Jahren nach §195 BGB oder nach 30 Jahren nach §197 BGB .

Das ist mal so mein Tipp. Aber das ist nicht Verkehrsrecht, deshalb nich mein Resort.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wie der Fahrlehrer bereits andeutet, beträgt die Verjährungsfrist nach §195 BGB hier wohl drei Jahre.

*er bekam Anfang 1995 den Bescheid vom Polizeipräsidenten *

Sicher, daß es nicht der Papst war? :grins:

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