Hallo,
habe gerade ein Schreiben von meinem Schwager auf dem Tisch. Dessen Auto wurde Ende 1994 abgeschleppt und er bekam Anfang 1995 den Bescheid vom Polizeipräsidenten(Abschleppkosten), gegen den er keinen Widerspruch einlegte, aber auch nicht zahlte.
Jetzt, im Juli 2007 !!, kam ein Schreiben, das er diese kosten zahlen soll. Greift da nicht irgendwann die Verjährungsfrist ????
Ich habe da was von maximal 4 Jahren gelesen.
Viele Grüße und Danke
-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:27:52
-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:34:03
-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:35:19
-- Editiert von unding88 am 14.08.2007 22:45:59
Abschleppkosten - Greift da nicht irgendwann die Verjährungsfrist?
14. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2007 | 22:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppkosten - Greift da nicht irgendwann die Verjährungsfrist?
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#2
Antwort vom 14. August 2007 | 23:53
Von
Status: Senior-Partner (6102 Beiträge, 947x hilfreich)
Wie der Fahrlehrer bereits andeutet, beträgt die Verjährungsfrist nach §195 BGB
hier wohl drei Jahre.
*er bekam Anfang 1995 den Bescheid vom Polizeipräsidenten
*
Sicher, daß es nicht der Papst war?
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