Abschleppkosten

23. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
andre_61288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Abschleppkosten

Hallo zusammen,

ich wurde vor ca. 6 Wochen abgeschleppt, weil ich auf einem Behindertenparkplatz geparkt habe. Das Auto wurde jedoch nur auf einem nahegelegenen Parkplatz umgesetzt, es kam also nicht in Verwahrung. Der Bußgeldbescheid von 35 Euro kam vor ca. 2 Wochen, den habe ich bezahlt. Mich wundert es aber, dass von dem Abschleppunternehmen noch nichts gekommen ist. Die sind doch immer relativ schnell hinter ihrem Geld her oder nicht? Kann es sein dass die mich vergessen haben (glaube ich zwar nicht dran, wäre aber schön ;) )...

hat einer von euch evtl. mal Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie lange es in der Regel dauert, bis die Rechnung fürs Abschleppen kommt?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)


Bald!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andre_61288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Da spricht gar nichts gegen! Ich werde das ja auch bezahlen sollte was kommen. Wollte nur mal wissen, wie lange das in der Regel dauert weil 6 Wochen doch schon ziemlich lange sind ...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Jepp, 6 Wochen kommen mir ungewöhnlich lange vor, aber ich glaube nciht dass du vergessen bist.
"Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!" sagt der Volksmund

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Korrekt handelt es sich um Umsetzungskosten. Da diese im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten viel länger bis zur Verjährung haben (drei Jahre zum Jahresende) kann es durchaus manchmal dauern, ehe der Gebührenbescheid eintrudelt. Bei hohem Arbeitsanfall bleiben die Gebührenverfahren manchmal liegen bzw. werden geschoben, eben weil da keine Verjährung so schnell droht.

quote:
Die sind doch immer relativ schnell hinter ihrem Geld her oder nicht?


Das bekommen sie so oder so von der Kommune, die Dir dann den Gebührenbescheid schicken wird.

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