Absolutes Halteverbot mit zwei Pfeilen - Ordnungsamt - Abschleppmaßnahmen

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
feX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Absolutes Halteverbot mit zwei Pfeilen - Ordnungsamt - Abschleppmaßnahmen

Sehr geehrte Leserinnen,
sehr geehrte Leser,

als gebürtiger Soester besuchte ich vor ca. 2 Wochen die Soester Allerheiligenkirmes und parkte mein Fahrzeug, wie die Jahre zuvor, an der gewohnten Parkbucht. Dieses Jahr hat es wohl einige Verkehrsänderungen im Innenstadtbereich gegeben und einige Halteverbote wurden eingeführt. (nur temporär)

Am Freitag den 10. November parkte ich mein Fahrzeug nahe der Innenstadt in einer gerade freigewordenen Parkbucht. Als ich in der Nacht wieder kam, wurde mein Wagen abgeschleppt und ich durfte am nächsten Tag 150,- EURO zahlen.
Jetzt zur Situationsbeschreibung, welche ohne Fotos etwas schwierig wird. Die Straße wurde temporär mit absoluten Halteverbotsschildern über eine Länge von 50m ausgestattet. Wenn man von oben in die Straße einfuhr, sehr gut zu erkennen. Nach 50 Metern endeten die Halteverbotsschilder, eine Grundstückseinfahrt war dazwischen und dann kamen zwei weitere Parkboxen (ohne Beschilderung) bzw. die Beschilderung war, sofern man von unten in die Straße eingefahren ist nicht zuerkennen. Ich bin von unten in die Straße eingefahren und habe die vordere Parkbucht gewählt. Vor mir stand kein Schild, welche das Ende des Parkverbots markierte und für mich war es nicht ersichtlich, dass hier ein Parkverbot herrschte. Nach dem Einfahrt wurden keine weiteren Schilder aufgestellt.

Das letzte Schild vor der Einfahrt, markierte ein Absolutes Halteverbot mit zwei Pfeilen.

Jetzt meine Frage - Waren die Abschleppmaßnahmen rechtes? Ich konnte das Schild, als ich von unten in die Straße einfuhr nicht erkennen. Drehte mein Fahrtzeug in der Einfahrt und Stand somit auch korrekt zum Fahrbahnverlauf. Für mich war das absolute Halteverbot nicht ersichtlich.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Jetzt meine Frage - Waren die Abschleppmaßnahmen rechtes?


Ja. Es gibt bereits viele Urteile dazu. Kurzform: Man muss auch Schilder beachten, die in einiger Entfernung (mindestens mal 100m) aufgestellt sind.

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von feX):
Drehte mein Fahrtzeug in der Einfahrt und Stand somit auch korrekt zum Fahrbahnverlauf. Für mich war das absolute Halteverbot nicht ersichtlich.


Zitat (von feX):
Das letzte Schild vor der Einfahrt, markierte ein Absolutes Halteverbot mit zwei Pfeilen.


Das hätte man sich nach dem Aussteigen anschauen müssen und somit erkennen können, dass man in der Mitte eines absoluten Halteverbots steht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von feX):
Vor mir stand kein Schild

Irrelevant
Die Gerichte sind der Meinung das es einem Autofahrer zuzumuten wäre sich unter Zuhilfenahme Beinen und Füßen in der näheren Umgebung zu bewegen um die Rechtmäßigkeit des parkens zu verifizieren.



Zitat (von feX):
Ich konnte das Schild, als ich von unten in die Straße einfuhr nicht erkennen.

Warum nicht? Lag es auf dem Boden, stand es im Gebüsch, War ein Ast davor? Oder einfach nur wegen "bin nicht hingegangen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
feX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die schnelle und erklärende Rückmeldung. Dann muss ich wohl zähneknirschend die Rechnung begleichen.

Viele Grüße
Nico

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Wie war denn die genaue Beschilderung? Gab es Zusatzzeichen unter den Hauptzeichen?

Fotos wären hilfreich, aber es gibt ja wohl leider keine.

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