Absolutes Halteverbot oder Parkplatzmarkierung

9. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Chicharito
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Absolutes Halteverbot oder Parkplatzmarkierung

Guten Tag liebe Experten!

Mir ist heute Folgendes passiert: ich habe auf einem Parkplatz (erkennbar an der Markierung auf dem Asphalt) im absoluten Halteverbot (erkennbar am Verkehrschild, das ca 3 Meter danach auf einer Laterne hängt) geparkt. Handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder heben sich beide Verkehrszeichen gegenseitig auf?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119580 Beiträge, 39744x hilfreich)

Kennst Du "Schere - Stein - Papier"?

Ist hier genau so, Halteverbot schlägt Parkerlaubnis.


Alledings müsste man noch prüfen, ob das Halteverbot auch korrekt ausgeschildert war und Du auch tatsächlich im Halteverbot gestanden hast.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

War es denn ein temporäres Parkverbot? Ich kann mir gerade nicht so recht vorstellen, warum man erst einen Parkplatz schaffen sollte um ihn dann doch durch ein Parkverbot nutzlos zu machen. Oder war der Parkplatz kein solcher mehr, sondern lediglich eine Altlast?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119580 Beiträge, 39744x hilfreich)

Und die berühmte Frage: War die Parkplatzmarkierung überhaupt eine Parkplatzmarkierung?
Denn nicht alles was für eine Parkplatzmarkierung gehalten wird ist auch eine...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
erkennbar am Verkehrschild, das ca 3 Meter danach auf einer Laterne hängt
In welche Richtung geltend?

Zitat:
War die Parkplatzmarkierung auf der Fahrbahn, dann gilt das Haltverbot natürlich auch dort.
Nein, das ist falsch, eine Markierung ist genauso Verkehrszeichen wie ein Schild (gleichberechtigt).
Es gibt sogar immer wieder die Diskussion, ob eine Markierung die Schilder völlig aufhebt, diese also ab Markierung nicht mehr gelten. Aber das ist ein anderes Thema.

Zitat:
Und die berühmte Frage: War die Parkplatzmarkierung überhaupt eine Parkplatzmarkierung?
Denn nicht alles was für eine Parkplatzmarkierung gehalten wird ist auch eine...
Darauf wird es wohl hinauslaufen - es war gar keine Parkmarkierung. Ein Foto war hilfreich.

Oder es geht um etwas ganz anderes, etwa um "nicht komplett innerhalb der Markierung geparkt" (da stand ja dann wirklich ein kleiner Teil im Haltverbot - lustiger weise können das auch die Seitenspiegel sein).

Stefan

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#6
 Von 
Goldgräber
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Schild heißt Haltverbot, nicht HaltEverbot.

-- Editiert von Goldgräber am 12.04.2016 09:39

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

und wer hat hier "HaltEverbot" geschrieben? Niemand.

Stefan

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch, im Titel, der Frage selbst und in Antwort #1.
Eben nicht, da steht überall nur Halteverbot, nicht aber HaltEverbot. Und jemanden der so kleinkariert ist schlägt man mit den eigenen Waffen.

Der Rechtschreibfehler kommt übrigens von jemand anderem, nämlich dem Gesetzgeber. Der - für die Rechtschreibung maßgebliche - Dudenverlag schreibt es jedenfalls mit "e", unter "Haltverbot" gibt es dort nur einen Verweis auf das richtige(re) "Halteverbot".

Außerdem: DNFTT (sorry, ich hab' ja mal wieder damit angefangen :augenroll: ).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 12.04.2016 11:37

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#11
 Von 
Goldgräber
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe das E extra hervorgehoben, damit es die Kleingeister auch verstehen.

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#12
 Von 
Goldgräber
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von florian3011):

Aber das ist grad egal, Goldgräber wollte halt mal wieder klug*******n, weil er sonst nichts beitragen kann...


Reicht doch aus. Wer nicht einmal die Schilder richtig schreiben kann, wird doch auch die Bedeutung kaum kennen.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Goldgräber):
Reicht doch aus. Wer nicht einmal die Schilder richtig schreiben kann, wird doch auch die Bedeutung kaum kennen.

Viele Menschen schließen von sich selbst auf andere. Das ist meistens aber nicht richtig.

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#14
 Von 
Goldgräber
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Trifft aber fast immer zu, sieht man ja auch hier schön. Erst das falsch schreiben und auch noch ein Ticket bekommen :devil:

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#15
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Sind wir doch mal ehrlich... wer spricht schon Haltverbot (Ich, Du, Sie, Ihr, alle stehe,steht, stehen im Haltverbot).
Man steht im Halteverbot oder da wo das halten Verboten ist und nicht im Haltverbot. Das Schild mag ja Haltverbot heißen, mehr aber auch nicht. :grins:
Halt... ist eine Aufforderung stehen zu bleiben. Und das Schild mit Namen" Haltverbot" ist keine Aufforderung verbotener weise stehen zu bleiben, weil ja das Halten verboten ist in Verbindung mit dem Verkehrszeichen Haltverbot.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe das E extra hervorgehoben, damit es die Kleingeister auch verstehen.
Meinst du jetzt echt das hätte ich nicht verstanden?
Jedenfalls ist deine Schreibweise mehr falsch als die des TS. Und du hast ja mit diesen Belanglosigkeiten angefangen.

Stefan

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