Hallo,
ich bin mit meinem Auto, das auf meine Frau zugelassen ist in eine Abstandskontrolle geraten. Dabei wurde gemessen, dass ich den erforderlichen Mindestabstand nicht eingehalten habe. Komme ich da irgendwie wieder raus. Als Beweis gibt es eine Videoaufzeichnung.
Vielen Dank
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Abstand - erforderlichen Mindestabstand nicht eingehalten
26. September 2007
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Frage vom 26. September 2007 | 15:51
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstand - erforderlichen Mindestabstand nicht eingehalten
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 26. September 2007 | 18:02
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Haben Sie schon etwas schriftliches bekommen oder schriftlich/mündlich irgendwelche Angaben gemacht?
Vermutlich wird es schwierig, da rauszukommen, vor allem, wenn Sie vor Ort angehalten wurden und die Fahrereigenschaft somit bekannt ist. Wenn das so ist, könnten Sie höchstens aus technischen Gründen Einwäne erheben. Das erscheint mir ohne Anwalt so gut wie unmöglich.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 26. September 2007 | 18:57
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
quote:
Das erscheint mir ohne Anwalt so gut wie unmöglich.
Mir erscheint das auch mit Anwalt nahezu unmöglich. Wenngleich es solche Fälle schon gegeben hat. Aber ohne Rechtschutzversicherung würde ich das zusätzliche Kostenrisiko nicht übernehmen wollen.
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