Abstandsmessung

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cobra 2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsmessung

Hallo zusammen!

Hab Post vom Ordnungsamt bekommen. Inhalt:" Sie hielten bei 116 km/h den erforderlichen Abstand von 58m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 14m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind berücksichtigt." Beweise: Video+Zeugenaussage.

Was ich so ergooglen konnte, droht mir ein Fahrverbot von 1 Monat und 100€ inklusive 3 Punkte.

Meine Frage: Wie groß sind die Erfolgsaussichten den Vorwurf anzufechten? Eventuell auch über Anwalt!

Persönlich fühle ich mir einfach nur abgezockt ohne wirklichen Nutzen für die Verkehrssicherheit. Kann man das Video auch ohne Gerichtsverfahren einsehen? Meiner ANsicht wurde ich hier klar provoziert. Es gab auf der Strecke keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Na toll, 14 m Sicherheitsabstand bei 115 km/h?! Da war wohl jemand vor Dir zu langsam als dass Dein Rechtsempfinden ihm das Fahren auf der linken Spur erlaubt, gell? Provoziert oder nicht, die Verkehrsregeln sind primaer fuer die Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer gemacht und erst sekundaer zum schnellen Vorankommen.
Und der Nutzen fuer die Verkehrssicherheit ist eindeutig: ein Draengler macht 1 Monat lang keinen Aerger mehr...
Ich sehe auch kaum, was sich aus einem Beweisvideo neues ergeben sollte. Der Vordermann hat provoziert... na das erlaubt natuerlich, sein Leben zu gefaehrden und das aller anderen im Umkreis...

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot durch den Vordermann ist kein Grund, den Mindestabstand derart deutlich zu unterschreiten. So ein Verhalten ist eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen.

Bei dem Versuch, den Vorwurf alleine anzufechten, sehe ich keine Chance. Da droht eher noch eine Strafverschärfung, wenn Du solche Äußerungen wie hier zum besten gibst.

Mit Anwalt ist die Chance zwar nicht gleich null, aber auch minimal. Sollten die Anwaltskosten nicht durch eine RS-Versicherung übernommen werden, dann stehen dessen Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Erfolgsaussichten.

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Erfolgsaussichten sehe ich auch -mit oder ohne Anwalt- als sehr gering an....
Das verkehrswidrige Verhalten des Vordermanns rechtfertigt keinen neuen -evtl. sogar höherwertigen Verstoß.....
Wie auch immer, ICH würde die Zähne zusammenbeißen und u.U. den Monat "laufen".....
Ob sie die zusätzlichen Kosten tragen wollen, können letztendlich nur sie entscheiden - denn die Rechtsschutzversicherung sollte hier höchstwahrschenlich wirklich nicht zahlen.....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#4
 Von 
Cobra 2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

58m Abstand auf der Autobahn hat garantiert zur Folge, dass sich jemand in die Lücke schiebt. Diese Vorgabe ist doch fern ab der Realität und kann nicht im Berufsverkehr funktionieren!

Nur zur Klarstellung, ich bin kein Drängler oder notorischer Linksfahrer, aber solche Situationen passieren im Berufsverkehr und das Tag für Tag. Die Frage ist doch nur, wie lange und in welcher Verkehrssituation wurde ich gefilmt? Es riecht einfach nur nach staatlich verordneter Abzocke.

Habe ich eine Möglichkeit auch ohne Gerichtsverfahren Einblick in den Videobeweis zu nehmen?

Mal angenommen ich als Halter könnte den Fahrer nicht bennen, weil ich ihn vielleicht nicht eindeutig auf dem Bild identifizieren kann. Hab ich dann eine Möglichkeit das Video zu sehen?

Mal angenommen ich als Halter mache gar keine Aussage zu dem Fahrer. Was dann?

Ist echt ärgerlich dieses legal und legitim Ding :kotz:

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Der Bußgeldkatalog beginnt ja auch erst bei einem Abstand von weniger als 26m.

Auch in solche Lücken schiebt sich dann schnell mal jemand rein. Wenn dadurch der Abstand verkürzt wird, dann wird das aber nicht bestraft.

Der Abstand muss über eine Strecke von mindestens 300m relativ konstant sein, damit dafür ein Bußgeld verhängt werden kann.

Wenn Du den Verstoß nicht zugibst, bzw. den Fahrer nicht benennst, dann musst Du damit rechnen, dass die Polizei versucht den Fahrer zu ermitteln. Dafür gibt es folgende gängige Methoden:
- Einladung auf die Wache zum Fotovergleich
- Erscheinen der Polzei vor Deiner Haustür
- Befragen der Nachbarn, ob das Foto mit Dir übereinstimmt
- Abgleich des Fotos mit dem Bild aus dem Personalausweis

Wenn Du selbst als Halter auch gefahren bist, dann wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch ermittelt. Das gilt auch für im Haushalt lebende Verwandte.

Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können, dann droht bei so einem Verstoß eine Fahrtenbuchauflage. Das Fahrtenbuch ist an strenge Regularien geknüpft, deren Einhaltung sehr lästig sind. Bei verstößen dagegen droht auch ein Bußgeld.

@gustl
Die RS-Versicherung tritt in solchen Fällen durchaus ein.

Mit minimalen Erfolgsaussichten meinte ich, dass es auch durchaus Fälle gibt, in denen das Video falsch ausgewertet wurde. Ohne RA kommt man aber nicht an das Video heran, bzw. man sieht es erst im Gerichtsverfahren, wenn man es durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid so weit kommen lässt.

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12323.02.2010 16:32:47
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja is klar...erst hat der böse böse Vordermann nicht Platz gemacht und dann kommt der "Abzockerstaat" und will dem armen Threadersteller noch ein paar Scheinchen und einen Lappen wegnehmen.

Bist ein toller Kerl, machst auf der BAB den Hengst und memmst dann im Internet rum.

Und ein Drängler und Raser bsi Du natürlich auch nicht, is scho recht. Ich fahre jeden Tag 150km in die Arbeit und wieder heim, so welche wie Dich gibts zu Hauf auf den Straßen und - Gott sei dank - gehörst Du jetzt vier Wochen lang nicht mehr dazu.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich habe gerade 450 km A3 (Düsseldorf-Nürnberg) hinter mir,da waren lauter solche Bremser auf der linken Spur unterwegs.... :grins:

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#9
 Von 
Cobra 2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh je, in welche Richtung läuft das hier gerade?
So mancher sollte hier lieber mit dem Bus fahren!

Danke das hier einige von euch auch sinnvolles von sich geben!

Zum Thema:
Ich bin mir nicht sicher wie die Aufnahme entstanden ist. Wäre es ein Fahrzeug vor mir gewesen hätte man mich doch sofort anhalten müssen oder? Kann es auch starre Messgeräte geben die auf dem Mittelstreifen stehen? Falls ja, wie will man da bitte nachweisen das sich nicht jemand vor mich gedrängelt hat und es dadurch kurzfristig zu einem zu kurzen Abstand gekommen ist?

Wieso darf nur ein Anwalt im Gerichtsverfahren Einsicht in die Aufnahmen haben? Man muss doch schon vorher das Recht auf Einsicht beim Ordnungsamt bekommen? Man hat doch sonst in alles ein Recht auf Einsichtnahme.

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

So mancher sollte hier lieber mit dem Bus fahren!

Wie ich das sehe, blüht Dir eher der Bus, zumindest für 1 Monat!


Wieso darf nur ein Anwalt im Gerichtsverfahren Einsicht in die Aufnahmen haben?

Dem ist nicht so. Ein Anwalt kann auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens, bzw. vorher, Einsicht nehmen.
Außerdem schreibt Pawel weiter oben, dass Du sicher persönlich Einsicht nehmen kannst bei den Ämtern.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wäre es ein Fahrzeug vor mir gewesen hätte man mich doch sofort anhalten müssen oder?

Nein, warum? Wenn das aus dem Fahrzeug vor Dir gefilmt worden wäre, dann wärst Du wohl angehalten worden.

Kann es auch starre Messgeräte geben die auf dem Mittelstreifen stehen?

Nein, das wird typischerweise von Brücken aus gemessen (Traffipax oder Disatnova-Verfahren). Man muss ja mindestens eine Strecke von 300m überblicken können. Auf dem Mittelstreifen steht dann zusätzlich ein Blitzer, um den Fahrer später identifizieren zu können.

Falls ja, wie will man da bitte nachweisen das sich nicht jemand vor mich gedrängelt hat und es dadurch kurzfristig zu einem zu kurzen Abstand gekommen ist?

Weil man das auf dem Video zweifelsfrei erkennen muss und im Regelfall auch kann. Wenn sich die Polizei nicht sicher wäre, dass sich niemand dazwischen gedrängelt hat, dann hättest Du gar keinen Anhörungsbogen bekommen.

Wieso darf nur ein Anwalt im Gerichtsverfahren Einsicht in die Aufnahmen haben?

Ein Anwalt hat sofort Anspruch auf Akteneinsicht. Der Täter sieht das Video spätestens im Gerichtsverfahren.

Man muss doch schon vorher das Recht auf Einsicht beim Ordnungsamt bekommen?

Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht. Aber wie schon erwähnt, gewähren manche Ordungsämter dennoch einen Einblick in das Video. Fragen kostet nichts.

Insgesamt solltest Du Dir keine allzu großen Hoffnungen darauf machen, dass Dir der Verstoß nicht mit der erforderlichen Rechtssicherheit nachgewiesen werden kann. Auf der anderen Seite gibt es immer mal wieder Fälle, wo auch der Polizei Fehler bei der Messung Fehler unterlaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Cobra,

dann will ich mal was sinnvolles dazu schreiben.

Wahrscheinlich war es eine Abstandsmessung von einer Brücke. Dort befinden sich normalerweise 2 Kameras auf der Brücke, eine davon nimmt den Verkehr ca. 300-500 m vor der Brücke auf, die andere die Abstandsmarkierungen an direkt vor der Brücke.

Eine weitere Kamera nimmt unten an der Brücke den Fahrer und das Kennzeichen auf.

Wenn ein Fahrzeug gerade eingeschert ist oder plötzlich abgebremst wird, dann wird dies nicht verfolgt.

Schau mal hier:

http://www.youtube.com/watch?v=kB0ItMt8WY4

Gruß

Immie


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