Hallo ersteinmal !
Es handelt sich um folgende, aktuelle Sachlage :
Ich befuhr mit meinem PKW auf einer Bundesstraße die teilweise ein und teilweise zweispurig ist. In einem überholmanöver habe ich zum einen die Geschwindigkeit missachtet und nach Abzug der Toleranz 135 km/h statt der zulässigen 100 km/h gefahren.
Das ist jedoch nicht das Problem. Lt. Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes habe ich den erforderlichen Abstand von 65,50 meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Lt. deren Messung hatte ich lediglich einen Abstand von 10,90 meter.
Gemessen wurde die ganze Sache jedoch nicht von einer Brücke oder sonstigem, sondern von einem hinter mir befindlichen Videowagen der Polizei.
Ich habe gehört, das man mit diesen Videowagen jedoch nicht den genauen Abstand messen kann. Es wird mir nun mit einer Geldbuße von 412 € und einem Fahrverbot für 2 Monate gedroht. Ich habe noch Zeit, mich zu der Sache zu äussern.
Desweiteren steht unter dem Schreiben, das Ratenzahlung gewährt werden kann, wenn die Strafe meine wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigt. Dies ist der Fall, da ich noch in der Ausbildung bin.
Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage bei einer solchen Abstandsmessung ist und ob es Sinn macht, dagegen an zu gehen.
Vielen Dank !
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Abstandsmessung mit Videowagen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
@mcsebbo,
http://kl***ext.blogspot.com/2009/08/ein-kleiner-sieg-fur-die-privatsphare.html
oder:
http://www.jurablogs.com/de/ein-kleiner-sieg-privatsphaere-bundesverfassungsgericht-videobeweis
oder:
http://www.pnhr.de/veroeffentlichungen/aktueller-newsletter/rechtstipps/article/abstandsmessung-punkte-in-flensburg-oder-glueck-wegen-verfassungswidrigkeit/
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
sehe ich das also richtig, das ich dagegen nicht wirklich vorgehen kann,
weil das Video in dem Polizeiwagen auf mein Tun und nicht beachten der Verkehrsvorschrift hin gestartet wurde ?
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Anders sähe es aus, wenn die dich so lange gefilmt hätten bis du einen Fahrfehler begangen hättest!
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