Abstandsverstoß geht vor Gericht -

27. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
McZack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsverstoß geht vor Gericht -

Wegen eines Abstandsverstoßes bekam ich ein Bußgeldverfahren und legte, erfolgreich Einspruch ein.
Jetzt habe ich die Ladung zum Amtsgericht.
Mir wird vorgeworfen der Abstand betrug 17,87 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei 100 km/h.
Stimmt!
Aber:
Der Vordermann hatte kurz vor der Messung die Kamera gesehen und bremste daher ab. Ich hatte dagegen einen "RICHTIGEN" Drängler am Heck, ca. 5-7 m. Das ist auch wunderbar auf dem Foto zu sehen. Hätte ich jetzt stark abgebremst wäre der mir nach fahrende womöglich aufgefahren.
Es war einfach eine Situation die man dutzendfach im Autoverkehr hat!

Jetzt habe ich die Ladung zum Amtsgericht bekommen, wo ich mich mangels Versicherung selber vertreten werde.
Meine Argumentation lautet:
Den erforderlichen Sicherheitsabstand, punktuell nicht sofort herstellen zu können, ohne mich und andere (der hinter mir hat ja schon fast meine Heckscheibe geputzt) zu Gefährden.

Meine Fragen sind:
Was erwartet mich da ohne Rechtsanwalt?
Da der Staatsanwalt den Einspruch zugelassen hat, rechne ich mir schon fast eine faire Verhandlung aus. Oder muss ich jetzt mit Argumentationen rechnen die meinem Rechtsempfinden (und Fahrpraxis – 100ts per/anno) widersprechen?

Freue mich auf jede Antwort.
Danke.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

Du hast nicht erfolgreich Einspruch eingelegt.
Du hast einfach Einspruch eingelegt und dann geht es ganz automatisch vor das Amtsgericht und wird dort verhandelt. Und da die Staatsanwaltschaft die Verwaltungsbehörde nicht zurückgepfiffen hat, wird diese auch von einer Verurteilung ausgehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Was erwartet mich da ohne Rechtsanwalt?

Nach dem normalen Lauf der Dinge wird das Gericht den Messbeamten als Zeugen laden, der dann auch das Tatvideo mitbringt. Das schauen sich dann alle Beteiligten an. Und wenn das Gericht zum selben Ergebnis kommt wie Sie, dann bekommen Sie vielleicht eine Verfahrenseinstellung oder eine Herabsetzung der Geldbuße (aber passen Sie auf: Alles ab 40 € bringt Ihnen die vollen Punkte in Flensburg. Nur wenn das Gericht auf 35 € geht, wird nichts in Flensburg eingetragen)

quote:
Da der Staatsanwalt den Einspruch zugelassen hat, rechne ich mir schon fast eine faire Verhandlung aus.

Sehr geil ;) Wenn Einsprüche erst durch die Staatsanwaltschaft zugelassen werden müssten, würden wahrscheinlich auf einen Schlag gewaltige Ressourcen bei den Amtsgerichten frei.

quote:
Oder muss ich jetzt mit Argumentationen rechnen die meinem Rechtsempfinden (und Fahrpraxis – 100ts per/anno) widersprechen?

Damit müssen Sie durchaus rechnen.

Am wahrscheinlichsten ist es übrigens, dass das Gericht Sie mit süßen Worten dazu zu bewegen versucht, den Einspruch zurückzunehmen.


-- Editiert Lari-Fari am 27.10.2012 19:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Wie schon geschrieben wurde, ist der Umstand, dass eine Ladung zur HV kommt, kein Grund zur Freude. Vorher hat die Bußgeldstelle im Zwischenverfahren die Einspruchsbegründung geprüft und offenbar nicht füür entlastend gehalten.

Dann hat die StA/AA geprüft und auch sie hätte das Verfahren aus eigenem Recht einstellen können, die sie mit Eingang der Akte Verfolgungsbehörde wird an Stelle der Bußgeldstelle.Da sie den Vorgang dem AG vorgelegt hat, konnte sie sich offenbar auch nicht zu einer Einstellung durchringen.

So, das Gericht hat den Vorgang dann auch gelesen und hätte sofort das Verfahren einstellen können. Da es aber statt dessen eine HV terminiert hat deutet darauf hin, dass es den tatverdacht weiterhin für gegeben hält.

Bis zur Ladung haben also drei "Instanzen" schon die Einspruchsgründe zur Kenntnis genommen und offenbar als nicht entlastend angesehen.

Aber keine Bange, es kann in der Verhandlung trotzdem natürlich fair und ordnetlich zugehen und auch überraschende Ergebnisse geben. Bei StA und Ag sind Einspruchssachen durchlaufende Posten, also Massengeschäft, so dass manchmal erst im Termin wirklich sich mit den Argumenten auseinander gesetzt wird.

Und man bekommt in der Regel, wie mein Vorposter schon schrieb, auch im Termin dann die Möglichkeit zur Einspruchsrücknahme, wenn das Gericht geneigt bleibt, die Tat wie im Bußgeldbescheid geahndet wissen zu wollen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.817 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen