Hallo,
in einer Kleinstadt gibt es eine Post an einer stark befahrenen Straße mit wenig Parkplätzen (3). Diese sind natürlich in der Regel belegt. An die 3 Parkplätze angrenzend gibt es noch einen "privaten" Parkplatz. An diesem ist ein Kennnzeichen angebracht und der Hinweis auf ein Abschleppen bei Benutzung.
Natürlich stehen dort regelmäßig ganz kurz Autos drauf wenn kein anderer Parkplatz frei ist. So wie auch ich letzte Woche :-) und trotz der standartmäßigen Ausrede "es waren ja nur zwei Minuten" waren es tatsächlich nur diese zwei.
Und als ich raus kam stand dort schon der Abschlepper und machte fleissig Bilder..... ärgerlich .....
Heute kam die Rechnung über 140,00 EUR. Zahlbar innerhalb von drei Tagen. Leerfahrt zzgl. Kennzeichenermittlung.
Mein Verdacht ist jetzt, aufgrund der Kürze der Zeit, dass der Abschlepper einige Parkpätze in der Innenstadt "bewacht" und diese den ganzen lieben langen Tag abklapppert! Wie kann es eine Leerfahrt sein, wenn ihn niemand gerufen hat und er "zufällig" daran vorbeifuhr?
Ist das ganze Rechtens? Lohnt es sich gegen die Forderung anzugehen?
Danke und Grüße
Abzocke Abschlepper oder berechtigt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich glaube nicht. Tatsache ist anscheinend, daß Sie auf dem Parkplatz standen...und ob der Abschlepper jetzt zufällig in der Gegend war oder nicht, spielt da keine Rolle. Vielleicht war er ja zufälligerweise gerade "ummet Eck", als der Anruf kam und er deswegen gleich vor Ort. Kann also durchaus sein, daß er angerufen wurde. Spielt meiner Meinung nach aber eh keine Rolle.
Ich würde zahlen, denn der "Tatbestand" ist ja eindeutig und sogar noch durch Bilder belegt. Aber wozu brauchte es eine Kennzeichenermittlung, Sie waren doch gleich vor Ort, oder?
-- Editiert von fb367463-2 am 04.03.2018 16:04
Hallo,
Aha, DU stellst also ABSOLUT verkehrswiedrig und mit VOLLEM BEWUSSTSEIN dein Auto falsch ab, ja es kümmert dich nichtmal kann man sagen, denn es machen ja auch Andere! Du begehst eine falsche Handlung!Zitat:Natürlich stehen dort regelmäßig ganz kurz Autos drauf wenn kein anderer Parkplatz frei ist. So wie auch ich letzte Woche
Kan ja gut sein, dass der Abschlepper einen VErtrag mit dem Patrkplatbesitzer hat, dessen Parkplatzt DU so einfach mal GEKLAUT, bzw GRUNDLOS besetzt hattest!Zitat:Wie kann es eine Leerfahrt sein, wenn ihn niemand gerufen hat und er "zufällig" daran vorbeifuhr?
Es steht Dir aber frei zu beweisen, dass es keine Leerfahrt war, wenn du das kannst, dann brauchst du nicht zu zahlen...
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Trotzdem sollte man überprüfen, ob den Abschlepper wirklich jemand gerufen hat.
Siehe hier:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.falschparker-in-stuttgart-abschlepper-im-visier-des-staatsanwalts.3862663a-f8f8-4b6d-96ac-712bf6faa0ac.html
Nur damit keine Misverständnisse entstehen: Falls der Parkplatzeigentümer tatsächlich den Abschlepper gerufen hat, dann muss die Leerfahrt auch bezahlt werden.
Erstmal danke für die Beiträge.
Ich bin mir sehr wohl meiner Schuld bewusst und werde diese auch angemessen begleichen.
Trotz Aufforderung an das Abschleppunternehmen mir den Auftrag des "Auftraggebers" nachzuweisen lag drei Werktage nach der ersten Rechnung bereits die 1. Mahnung mit 10,00 EUR Mahngebühren im Briefkasten.
Es sollte doch wohl möglich sein, bevor man die Rechnung begleicht, die Legitimation anfordern zu dürfen oder?
Weshalb ist eigentlich die Polizei oder Ordnungsamt verpflichtet (so habe ich es irgendwo gelesen) in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen den Halter zu finden bzw. zu warten und dann ggf. nur ein Verwarngeld zu erheben aber Privatpersonen nicht?
ZitatWeshalb ist eigentlich die Polizei oder Ordnungsamt verpflichtet (so habe ich es irgendwo gelesen) in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen den Halter zu finden bzw. zu warten und dann ggf. nur ein Verwarngeld zu erheben aber Privatpersonen nicht? :
Wo haben Sie diesen Irrglauben denn her, haben Sie da eine Quelle? "Hab ich irgendwo gelesen" reicht nicht, im Internet steht auch viel Murks.
Zitat:Trotz Aufforderung an das Abschleppunternehmen mir den Auftrag des "Auftraggebers" nachzuweisen lag drei Werktage nach der ersten Rechnung bereits die 1. Mahnung mit 10,00 EUR Mahngebühren im Briefkasten.
Kannst du IMHO ignorieren. Klingt sehr unseriös.
Ich würde überdies die Rechnung zurückweisen mit der Begründung, dass deinerseits kein Auftrag erteilt wurde. Der Abschleppunternehmer möge sich bitte an den Auftragnehmer wenden oder alternativ die Abtretung der Forderung nachweisen.
Wir befinden uns hier im Zivilrecht, und da muss für Schadensersatz auch erstmal ein Schaden (i.d.F. Kosten für die Leerfahrt für den Auftraggeber) vorliegen.
-- Editiert von fm89 am 12.03.2018 12:09
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