Ärger mit der Führerscheinstelle

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
KTAllgäu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit der Führerscheinstelle

Hallo
Ich habe das Problem das ich in meiner Jugend viel misst gebaut habe. Heute bin ich Vater von zwei Kinder und gehe mein geregelten Leben nach. Jetzt zu dem Problem. Ich habe gewusst das ich durch meine Anzeigen, viel nachweisen muss wenn ich je einen Führerschein mach will. Habe nie einen gemacht. Jetzt hatte ich vor vier Jahren mal nachgefragt, was ich den machen müsste. Da erklärte mir der oberste von der führerscheinstelle. Das er mir jede Anzeige vorhält und wenn ich ihn beantrage alles machen muss.
Jetzt zur meiner Frage ich habe ja hier nie ein Führerschein gehabt. Zwar mal in jungen Jahren eine sperrfrist aber die ist schon fast 20 Jahre her.
Könnte ich jetzt einfach ein in der EU machen. Da es ja bei mir kein Führerschein Entzug gab geschweige freiwillige Abgabe gab.
Freue mich auf jede Hilfe.
Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von KTAllgäu):
Könnte ich jetzt einfach ein in der EU machen.
Dafür müsstest Du im EU-Ausland leben.

Zitat (von KTAllgäu):
ist schon fast 20 Jahre her.
Sollte getilgt sein.

Du kannst Dir vom KBA einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zuschicken lassen. Weiterhin könntest Du bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren.

Ohne genaue Fakten, kann man an dieser Stelle zwar auch keine genaue Info geben, aber ich wage mal ganz vorsichtig zu vermuten, dass die Sachen so lange zurückliegen, dass sie nicht mehr verwendet werden können. Dann könntest Du problemlos im Inland Deinen Führerschein machen.

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#2
 Von 
KTAllgäu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber bei der führerscheinstelle haben die wohl noch meine alten Sachen. Ich hatte ja ein Termin um mich zu erkundigen. Und da haben die mir Sachen vorgelegt, was ich mit 16 angestellt habe. Da meinte ich auch das es verjährt ist. Aber der oberste meinte das ist ihm überlassen was er für die Eignung her nimmt.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von KTAllgäu):
Ja aber bei der führerscheinstelle haben die wohl noch meine alten Sachen.
Anzunehmen, dass sie die Infos noch haben. Eher unwahrscheinlich, das sie diese Infos auch noch verwerten dürfen. Um das abschätzen zu können müsste man aber wissen was wann passiert ist, und welche Folgen das dann hatte.

Zitat (von KTAllgäu):
Und da haben die mir Sachen vorgelegt, was ich mit 16 angestellt habe.
Was waren das für Sachen, und wie alt bist Du heute?

Zitat (von KTAllgäu):
Aber der oberste meinte das ist ihm überlassen was er für die Eignung her nimmt.
Das sieht der Gesetzgeber anders.

Ich korrigiere bzw. ergänze meine erste Antwort wie folgt:
Zitat (von Demonio):
Weiterhin könntest Du bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht und deren Bereinigung vereinbaren.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Weiterhin könntest Du bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht und deren Bereinigung vereinbaren.

Eventuell mit einem Fachanwalt der den "Obersten" dann gleich ein wenig einnordet...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen muss man sich aber auch leisten können.

Anders ausgedrückt: Das geht auch ohne Anwalt.

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