Hallo
Ich habe das Problem das ich in meiner Jugend viel misst gebaut habe. Heute bin ich Vater von zwei Kinder und gehe mein geregelten Leben nach. Jetzt zu dem Problem. Ich habe gewusst das ich durch meine Anzeigen, viel nachweisen muss wenn ich je einen Führerschein
mach will. Habe nie einen gemacht. Jetzt hatte ich vor vier Jahren mal nachgefragt, was ich den machen müsste. Da erklärte mir der oberste von der führerscheinstelle. Das er mir jede Anzeige vorhält und wenn ich ihn beantrage alles machen muss.
Jetzt zur meiner Frage ich habe ja hier nie ein Führerschein gehabt. Zwar mal in jungen Jahren eine sperrfrist aber die ist schon fast 20 Jahre her.
Könnte ich jetzt einfach ein in der EU machen. Da es ja bei mir kein Führerschein Entzug gab geschweige freiwillige Abgabe gab.
Freue mich auf jede Hilfe.
Gruß
Ärger mit der Führerscheinstelle
17. Oktober 2019
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Frage vom 17. Oktober 2019 | 12:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit der Führerscheinstelle
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 13:57
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 971x hilfreich)
Dafür müsstest Du im EU-Ausland leben.ZitatKönnte ich jetzt einfach ein in der EU machen. :
Sollte getilgt sein.Zitatist schon fast 20 Jahre her. :
Du kannst Dir vom KBA einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zuschicken lassen. Weiterhin könntest Du bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren.
Ohne genaue Fakten, kann man an dieser Stelle zwar auch keine genaue Info geben, aber ich wage mal ganz vorsichtig zu vermuten, dass die Sachen so lange zurückliegen, dass sie nicht mehr verwendet werden können. Dann könntest Du problemlos im Inland Deinen Führerschein machen.
#2
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 14:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja aber bei der führerscheinstelle haben die wohl noch meine alten Sachen. Ich hatte ja ein Termin um mich zu erkundigen. Und da haben die mir Sachen vorgelegt, was ich mit 16 angestellt habe. Da meinte ich auch das es verjährt ist. Aber der oberste meinte das ist ihm überlassen was er für die Eignung her nimmt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 14:31
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 971x hilfreich)
Anzunehmen, dass sie die Infos noch haben. Eher unwahrscheinlich, das sie diese Infos auch noch verwerten dürfen. Um das abschätzen zu können müsste man aber wissen was wann passiert ist, und welche Folgen das dann hatte.ZitatJa aber bei der führerscheinstelle haben die wohl noch meine alten Sachen. :
Was waren das für Sachen, und wie alt bist Du heute?ZitatUnd da haben die mir Sachen vorgelegt, was ich mit 16 angestellt habe. :
Das sieht der Gesetzgeber anders.ZitatAber der oberste meinte das ist ihm überlassen was er für die Eignung her nimmt. :
Ich korrigiere bzw. ergänze meine erste Antwort wie folgt:
ZitatWeiterhin könntest Du bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht :und deren Bereinigung vereinbaren.
#4
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatWeiterhin könntest Du bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht und deren Bereinigung vereinbaren. :
Eventuell mit einem Fachanwalt der den "Obersten" dann gleich ein wenig einnordet...
#5
Antwort vom 18. Oktober 2019 | 08:47
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 971x hilfreich)
Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen muss man sich aber auch leisten können.
Anders ausgedrückt: Das geht auch ohne Anwalt.
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