Alkohol am Steuer - Probezeit - Kein Unfall

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2015 19:37:16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Alkohol am Steuer - Probezeit - Kein Unfall

Guten Tag,

ich habe schon einiges im Forum gelesen, konnte jedoch zu meiner Sachlage nichts genaueres finden!

Zu meiner Person:

22 Jahre - Frührerscheinklassen B/M/A

bin Student - habe einen 400€ Job - und erhalte BaföG in der höhe von 380€

bin noch in der Probezeit, dadruch das ich über eine Roteampel gefahren bin und sie um 2 Jahre verlängert wurde. Habe mir sonst nichts zu schulden kommen lassen, bis auf das ich 2 x geblitz worden bin, mit 16 km/h und 11 km/h zu viel!

Ich bin Heiligabend von der Polizei angehalten worden und der
Alkoholtest ergab: 0,9 ..Die Polizistin sagte das muss man doppelt rechnen ..so mit 1,8 promille.

Dann musste ich zu Wache, für die Blutabnahme! Ich hab mich kooperativ verhalten und alles getan was verlangt wurde!

Ich hatte gestern einen sehr schlimmen tag und bereue es sehr. Es war auch sehr schwer es meinen eltern und freunden zu sagen! Ich kann mir nicht erklären warum ich sowas irsinnig dummes gemacht habe.
Ich möchte mich aber jetzt best möglich auf das bevorstehende vorbereiten!

Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und ich weiß auch nicht was ein Anwalt kosten würde und ob es vllt sinnvoll wäre, mir einen an die seite zu stellen!??

Kann/sollte ich mich an die polizei wenden um mehr zu erfahren !??

Was sollte ich jetzt grundsätzlich tun!?

Mit was für einer geldstrafe muss ich rechnen ?!

Wie wirkt sich das vergehen auf die FE aus? habe gehört es ist auch möglich das die FE ganz weg ist, und man sie nach der Sperre ganz neu erwerben muss !??

Falls mir jemand helfen kann , würde ich mich über eine Antwort sehr freuen !!

MfG Alex


Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

1,8 Promille ist schon recht heftig. Rechnen Sie mal mit so um 40 Tagessätzen Geldstrafe. Wenn man das Bafög nur zur Hälfte als Einkommen betrachtet, müßte der Tagessatz so um 20 Euro liegen - das macht dann also 800 Euro (ohne Gewähr!). Die FE wird entzogen, die Sperrfrist für die Neuerteilung beträgt 9 bis 12 Monate. Danach wird sie ohne Fahrschule neu erteilt. Es könnte dann aber auch eine MPU gefordert werden - bei mehr als 1,6 Promille ist das üblich.
Ein Anwalt kostet so um 600 Euro, und bringen würde der hier nicht viel - der Sachverhalt ist doch klar.
Die Verurteilung steht nicht im Führungszeugnis, aber im Bundeszentralregister. Letzteres ist unpraktisch, wenn Sie erneut straffällig werden, Beamter werden wollen oder einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Und, fast vergessen - die Probezeit. Ihr Delikt ist ein A-Verstoß, also gibt es ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Aber davor steht, wie erwähnt, evtl. noch die MPU.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

-- Editiert am 27.12.2009 15:07

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
whatever66
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Alex

Die genaue BAK = blutalkoholkonzentration,kannst Du bei der
Polizei erfragen,sollte so nach 1-2 Wochen möglich sein.

Dann erst kann man genauer sagen,welche konsequenzen
dieses für Deine FE bedeutet.

Anwalt kannst Du Dir sparen,die Lage ist klar !
Macht meistens nur Sinn,wenn es um die Höhe der
Geldstrafe geht,bzw.,der Tagessätze.

Gruß
Whatever

-----------------
""

-- Editiert am 27.12.2009 17:41

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Die MPU kommt ab einer BAK von mindestens 1,6‰ auf jeden Fall. Allerdings wird sie im Strafbefehl nicht erwähnt werden. Diese Auflage kommt erst nachdem eine neue Fahrerlaubnis beantragt wurde, was frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich ist. Um die MPU bestehen zu können musst Du Dich intensiv darauf vorbereiten. Das heißt, dass Du Deine Motive ergründen musst wie es zu Deinem Alkoholmißbrauch kommen konnte und daraus Vermeidungsstrategien für die Zukunft entwickeln. Deinen Umgang mit Alkohol wirst Du grundlegend ändern müssen um die MPU bestehen zu können.

Erste Schritte für die Vorbereitung:
Anmeldung in einem auf die Vorbereitung zur MPU spezialisierten Forum, Besuch der Drogen beratung, Besuch einer Selbsthilfegruppe.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.06.2015 19:37:16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,

danke erstmal für die schnellen antworten.

Ich habe vor 2 Tagen meinen BAK per Post bekommen und leider war das Ergebnis etwas höher : 1,85 prom.

Wie gesagt war noch in der Probezeit, vielleicht könntet ihr mir nun mehr sagen!?

..hätte auch noch ein paar Fragen!

Ist es wirklich so das es als Vorstrafe angesehen wird !?
Könnte es sein das meine FE ganz weg ist !?
Könnte mir jemand Tipps oder Ratschläge, in jeglicher Art, für die MPU geben !?

MfG
Alex

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen